Berlin. Die Bundesregierung will die befristete Anstellung von Berufsanfängern erleichtern. Dazu soll das sogenannte Vorbeschäftigungsverbot gelockert werden, das Unternehmen befristete Arbeitsverträge mit Personen untersagt, die zuvor schon einmal im Betrieb tätig waren.
Für Studentenjobs und Praktika soll diese Bestimmung künftig nicht mehr gelten. Damit könnten junge Leute trotz vorheriger Gelegenheitsarbeit bei dem Unternehmen einen auf zwei Jahre befristeten Arbeitsvertrag erhalten.
Die Neuregelung werde sich auf Schüler, Studenten und Praktikanten beschränken, sagte der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe in der Unionsfraktion, Peter Weiß. Das Verbot, fest angestellte Arbeitnehmer zu einem späteren Zeitpunkt befristet zu beschäftigen, solle aber bestehenbleiben.
Eine "sachgrundlose Befristung" ohne Vorbeschäftigung ist ansonsten seit 2001 allgemein zulässig. Wann das Gesetz eingebracht wird, steht laut Bundesarbeitsministerium noch nicht fest.
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