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Beschwerden ignoriert: Behörde duldet Lohndumping

Die Hungerlöhne für Busfahrer waren beim Landschaftsverband Westfalen Lippe bekannt.

Der Skandal um Dumpinglöhne für Busfahrer weitet sich aus. Offenbar hat der Landschaftsverband Westfalen Lippe (LWL) mehr von den Niedriglöhnen in westfälischen Busunternehmen gewusst als bisher bekannt. Darauf deuten Informationen hin, die der Frankfurter Rundschau vorliegen.

Vergangene Woche hatte die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi die Warendorfer Firma Schulbusse Sonnenschein wegen Lohnwucher bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld angezeigt. Nun werden Vorwürfe gegen zwei weitere Busunternehmen aus Ost-Westfalen laut: Busverkehr Pader aus Paderborn und die ebenfalls in Warendorf ansässige Firma Kaiser Busse zahlt ihren Fahrern nach Gewerkschaftsinformationen einen Stundenlohn von etwa zwei Euro. Auch hier erstattete Verdi Strafanzeige. Die Unternehmen lehnten eine Stellungnahme ab.

Schwerer wiegt allerdings der Verdacht, dass der Landschaftsverband als Aufsichtsbehörde von den Geschäftspraktiken der Branche wusste. Die Behörde aus Münster ist zuständig für die Ausschreibungen in der Personensonderbeförderung, wie im Amtsdeutsch der Transport von Behinderten zu Schulen und Werkstätten bezeichnet wird. Zu ihren Aufgaben gehört laut Richtlinie des Verbandes ebenso "auf Beschwerden der Schulen und Erziehungsberechtigten einzugehen und diese - soweit möglich - abzustellen".

Auf FR-Nachfrage teilte die Behörde zwar mit, es habe keine entsprechenden Anfragen gegeben. Diese Darstellung darf jedoch bezweifelt werden. In einer E-Mail, datiert vom 3. Juni dieses Jahres, die der FR vorliegt, haben sich die Mitarbeiter einer Busfirma an LWL-Direktor Wolfgang Kirsch gewandt und beklagt, dass verantwortungsvolle Firmen gegen das Lohndumping der Konkurrenz keine Chance haben.

"Die Firma, die den Zuschlag bekommen hat, wird ein Minimum an die Mitarbeiter zahlen", heißt es in der Mail. Bei dem Angebot, das die Firma Busverkehr Pader abgegeben hatte, muss offensichtlich gewesen sein, dass eine ordentliche Bezahlung nicht gewährleistet war.

Gleichzeitig sagte eine Zeugin, die Mutter eines behinderten Sohnes, sie habe im Sommer über die Bezahlung der Busfahrer mit einer der FR namentlich bekannten Mitarbeiterin des Landschaftsverbands geredet. Es sei um den häufigen Personalwechsel bei dem Busunternehmen gegangen. Die Mutter führt die Unzuverlässigkeit mancher Fahrer auf die schlechte Bezahlung zurück. In beiden Fällen reagierte der Landschaftsverband nicht.

Es sei dem Landschaftsverband unmöglich, "Rückschlüsse auf Personalkosten zu ziehen", erklärte der LWL. Fraglich ist aber, warum dann der Anteil der Lohn- und Lohnnebenkosten in den Vergabeunterlagen "zwingend anzugeben" ist. Der Verband betonte weiter, dass "der LWL als öffentlicher Auftraggeber nicht berechtigt ist, die Einhaltung von Tariflöhnen zu fordern" und "die Verpflichtung zur Tariftreue kein Kriterium bei der Auftragsvergabe" sei.

Die Betroffenen sind verärgert: Denn für den den Transport von zum Teil schwerstbehinderten Menschen muss Verantwortungsgefühl bei den Dienstleistern vorausgesetzt werden. Doch wie viel Verantwortung kann man für zwei Euro die Stunde erwarten? Eine Änderung der Vergabepraxis sei auf Grund der derzeitigen Gesetzeslage nicht möglich, sagt der LWL. Das zu ändern, sei Aufgabe der Politik.

Autor:  FRANK LÜBBERDING
Datum:  20 | 12 | 2008
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