Die Behörden ermitteln derzeit gegen rund 850 Firmen wegen des Verdachts auf Betrug bei Kurzarbeit. Die Ermittlungen seien sehr langwierig und schwierig, sagte eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit (BA) der Frankfurter Rundschau. Oft bestehe der Verdacht, dass bei Arbeitszeitkonten manipuliert wurde. Möglich sei etwa, dass Arbeitnehmer ausstempeln und anschließend trotzdem weiter arbeiten. Solche Missbrauchsfälle seien nur schwer nachweisbar.
Bislang ist der BA ein Fall bekannt, bei dem ein Amtsgericht ein Unternehmen zu einer Strafzahlung verurteilt hat: Eine Firma in Baden-Württemberg habe Zuschüsse zur Kurzarbeit erhalten, obwohl die Beschäftigten voll gearbeitet hätten. Sie müsse nun 11.000 Euro Strafe bezahlen, erläuterte die Sprecherin.
Die Firma habe Zuschüsse in Höhe von rund 2000 Euro zu Unrecht bezogen, zudem habe sie Hilfen von rund 8000 Euro zu Unrecht beantragt. Der Strafbefehl sei bereits rechtswirksam. In Baden-Württemberg gehen sieben Sonderprüfer in den Arbeitsagenturen Hinweisen auf Missbrauch bei Kurzarbeit nach.
Etliche Verfahren eingestellt
Insgesamt seien die Behörden von Juni 2009 bis zu diesem Juli rund 1500 Verdachtsfällen im gesamten Bundesgebiet nachgegangen, berichtet die BA-Sprecherin. 650 Verfahren seien inzwischen eingestellt, weil kein Missbrauch festgestellt wurde. Gegen die anderen 850 Unternehmen würden Staatsanwaltschaft, Hauptzollämter oder Arbeitsagenturen noch ermitteln.
Die BA bewertet die Zahl der Verdachtsfälle als relativ niedrig. Die Behörde verweist darauf, dass in der Spitze mehr als 60.000 Firmen Kurzarbeit genutzt haben. Wenn Beschäftigte kurz arbeiten, gleicht die BA einen Teil des Lohnausfalls aus. Zudem übernimmt sie im ersten halben Jahr mindestens die Hälfte der Sozialbeiträge und danach die gesamten Kosten.
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