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17. Januar 2013

BGH - Klage gegen Ratingagenturen: Klagen gegen Standard & Poor’s zulässig

 Von Grit Beecken
Sitz von Standard and Poor's (S&P) in New York. Foto: dpa

Geschädigter Zertifikate-Anleger erzielt Etappensieg im Streit mit Standard & Poor’s. Er kann nun seine Verluste zurückfordern - Anlegerschützer schätzen, dass bis zu 50.000 Anleger bei Lehman-Zertifikaten teilweise hohe Summen verloren haben.

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Das höchste Zivilgericht hat deutschen Anlegern den Weg für Schadenersatzklagen gegen amerikanische Ratingagenturen geebnet. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass Lehman-Geschädigte ihre Verluste von Standard & Poor’s zurückfordern können, weil die Agentur die im September 2008 in die Pleite gerutschte US-Bank als Emittentin der Papiere bis zuletzt sehr positiv bewertet hatte.
Der BGH gab damit einem 63 Jahre alten Rentner aus dem norddeutschen Varel recht, der sich bei seiner Anlageentscheidung auf das Rating verlassen hatte und nun 30.000 Euro Schadenersatz fordert.

„Das ist ein Durchbruch für Klagen gegen Ratingagenturen in Deutschland“, sagte der Kläger-Anwalt Jens-Peter Gieschen dem Handelsblatt, das zuerst über die Entscheidung berichtet hatte. „Mit seinem Beschluss hat das höchste deutsche Zivilgericht letztlich den Weg frei gemacht für Schadenersatzklagen von Tausenden Investoren, die im Vertrauen auf die amerikanischen Ratingagenturen zig Millionen Euro Verlust gemacht haben“, erklärte er am Donnerstag in einer Mitteilung.

Für den BGH war laut Beschluss entscheidend, dass der Kläger im Inland wohnt und zudem deutscher Staatsbürger ist. Das Gericht verwies den Fall an das Oberlandesgericht Frankfurt zurück. Das OLG muss nun zunächst die formale Frage über die rechtmäßige Zustellung der Klage an die Agentur mit Deutschlandsitz in Frankfurt klären. Über möglichen Schadensersatz ist damit noch nichts entschieden.

Experten zufolge müsste Standard & Poor’s grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz bei der Bewertung der Bank nachgewiesen werden. Dass sie zum Zeitpunkt der Ratingerstellung mit im Nachhinein falschen statistischen Marktannahmen arbeitete, dürfte wohl nicht ausreichen. „Wir sind der Meinung, dass solche Klagen völlig unbegründet sind“, sagt eine Sprecherin von Standard & Poor’s.
Die Schutzgemeinschaft für Kleinanleger (SdK) schätzt, dass in Deutschland bis zu 50.000 Anleger bei Lehman-Zertifikaten teilweise hohe Summen verloren haben. Klagen gegen die verkaufenden Banken wegen fehlerhafter Beratung bleiben oft erfolglos.
Anleger, die klagen wollen, brauchen einen langen Atem. Die Prozesse können sich über Jahre hinziehen. (mit dpa)

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