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Kommentar zu Fluggastrechten: Blind und taub

Verspätungen und Annullierungen von Flügen sind seit Jahren ein Ärgernis. Obwohl die Airlines seit 2005 verpflichtet sind, passiert nichts. Das federführende Ministerium stellt sich gegenüber offenkundigen Missständen blind und taub

Michael Bergius
Michael Bergius

Wessen Interessen vertritt das Verkehrsministerium? Blöde Frage: die des Verkehrs. Im aktuellen Fall sind es die Fluggesellschaften, die sich der Fürsorge von Ressortchef Peter Ramsauer (CSU) sicher schätzen dürfen.

Seit Jahren sind erhebliche Verspätungen sowie Annullierungen von Flügen ein Ärgernis. Verbraucherverbände führen darüber Buch, die EU-Kommission bringt sie zur Sprache, ganz zu schweigen von den unmittelbar Betroffenen, die regelmäßig darüber klagen, wie dreist Fluglinien sie abweisen.

Ja – der Wettbewerb ist hart, und manche Angebote sind so günstig, dass Konsumenten eigentlich keine gesteigerten Qualitätserwartungen hegen sollten. Gleichwohl: Seit 2005 gibt es strenge europäische Regelungen über Fluggastrechte. Die Airlines sind verpflichtet, ihre Kunden darüber zu informieren, und den EU-Staaten obliegt es, darüber zu wachen, dass bei ihnen europäisches Recht auch umgesetzt wird.

Ob diese Bringschuld eingelöst wird, ist zweifelhaft. Das federführende Ministerium stellt sich gegenüber offenkundigen Missständen blind und taub, es erklärt sich und die ihm unterstehende Behörde mit formalistischen Ausreden für nicht zuständig.

Wenn es darum geht, auf andere Länder mit dem Finger zu zeigen, ist (auch) das Verkehrsressort schnell dabei. Wenn es jedoch darlegen soll, warum sich EU-Nachbarstaaten der Passagierrechte beherzter annehmen als Deutschland, schaltet es auf Durchzug. Ach ja, ein Verbraucherschutzministerium haben wir ja auch noch.

Autor:  Von Michael Bergius
Datum:  6 | 12 | 2010
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