Brüssel. Die Pläne für den Börsengang der Deutschen Bahn (DB) sorgen in Brüssel für Stirnrunzeln. Als Konsequenz hat die Europäische Kommission der Bundesregierung einen Mahnbrief geschickt. Denn Brüssel ist von den Regeln, mit denen Berlin die Unabhängigkeit der Infrastruktur-Manager von der Konzernholding sichern will, nicht überzeugt.
Mit dem Schreiben hat die Behörde die erste Stufe eines förmlichen Vertragsverletzungsverfahrens eingeleitet, das - sollte die Bundesregierung die Bedenken nicht ausräumen können - mit einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof enden kann.
Die drohende Gefahr könnte den geplanten teilweisen Börsengang des Konzerns, den ohnehin nach wie vor kritische Debatten begleiteten, zusätzlich belasten. Denn er rückt die "Netzfrage" in den Vordergrund: Wer verfügt de facto über das Schienennetz in Deutschland. Der Kompromiss für den Börsengang der DB sieht vor, dass die Bahnstrecken zwischen Flensburg und Füssen komplett im Eigentum des Bundes bleiben.
Zuständig ist die DB Netz, die aber von der geplanten DB-Holding nur juristisch getrennt ist. Die Holding kontrolliert auch die Verkehrsunternehmen der DB. Die EU-Kommission sieht daher die Gefahr nicht vollständig gebannt, dass aus dem Konzernoberbau heraus DB-Manager im Sinne der Güter- und Personenverkehrstöchter Einfluss nehmen können auf die Netzgesellschaft - etwa in dem sie Konkurrenten der DB benachteiligen. Bei der Bahn gibt man sich gelassen. Der Brief sei im Detail noch nicht bekannt und deshalb könne man ihn nicht kommentieren. Allerdings sieht der Konzern keine Grundlage für die Brüsseler Bedenken.
Die EU-Kommission hat nicht nur der Bundesregierung geschrieben, sondern 23 weitere EU-Länder darauf aufmerksam gemacht, dass sie Voraussetzungen des ersten Eisenbahnpakets der EU noch nicht komplett erfüllen.
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