kalaydo.de Anzeigen

Briefzusteller: Richter kippen den Post-Mindestlohn

Der Mindestlohn für Briefzusteller ist rechtswidrig, sagt das Bundesverwaltungsgericht. Grund sind formale Fehler des Arbeitsministeriums. Für die Konkurrenz dürfte der Entscheid das Fanal zum Angriff auf die Deutsche Post werden. Von Tobias Schwab

Eine Marke, die noch ganz dick im Briefgeschäft ist: die Deutsche Post. Doch die Wettbewerber blasen zum Angriff.
Eine Marke, die noch ganz dick im Briefgeschäft ist: die Deutsche Post. Doch die Wettbewerber blasen zum Angriff.
Foto: ddp

Das Bundesverwaltungsgericht hat den Mindestlohn für Briefzusteller gekippt. Die seit Anfang 2008 geltende Lohnuntergrenze sei aus formalen Gründen rechtswidrig, entschied der 8. Senat auf Klagen eines Arbeitgeberverbandes sowie der Post-Wettbewerber PIN Mail und TNT. Beim Aushandeln des Mindestlohnes seien private Post-Konkurrenten und der Bundesverband Kurier-Express-Post-Dienste in ihren Beteiligungsrechten verletzt worden, monierten die Leipziger Richter. Die Wettbewerber hätten damals keine ausreichende Gelegenheit zu einer schriftlichen Stellungnahme bekommen.

Der von der Deutschen Post dominierte Arbeitgeberverband Postdienste und die Gewerkschaft Verdi hatten den Mindestlohn Ende 2007 ausgehandelt. Das Bundesarbeitsministerium erklärte ihn 2008 per Verordnung für allgemeinverbindlich. Danach sollten Briefsortierer im Osten mindestens acht Euro pro Stunde und ihre Kollegen in Westdeutschland 8,40 Euro verdienen. Briefzusteller sollten neun beziehungsweise 9,80 Euro erhalten.

Aktenzeichen

Bundesverwaltungsgericht 8 C 19.09.

Schon in den Vorinstanzen war der Mindestlohn durchgefallen. Das Verwaltungsgericht Berlin und das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg urteilten, die Mindestlohnverordnung für alle 200.000 Beschäftigten der Branche sei nicht vom Gesetz gedeckt. Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz in seiner damaligen Fassung habe eine Übertragung von Mindestlöhnen nur auf tariflich nicht gebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer zugelassen. Die klagenden privaten Postdienste hatten aber mit der Gewerkschaft der Neuen Brief- und Zustelldienste (GNBZ) eigene Tarifverträge vereinbart. Sie beinhalten Stundenlöhne von 6,50 Euro im Osten und 7,50 Euro im Westen.

In der Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht argumentierten die Kläger, es sei ein schwerer Grundrechtseingriff, diese Tarifverträge einfach wegzuwischen. Nach Ansicht der Wettbewerber hat die Post ihre Dominanz beim Arbeitgeberverband Postdienste ausgenutzt, um hohe Mindestlöhne für die Branche zu diktieren, die einen fairen Wettbewerb behinderten.

Wettbewerb durch Dumping

Der Anwalt des Bundesarbeitsministeriums bekräftigte hingegen, dass es im Sinne des Gemeinwohls sei, soziale Mindeststandards zu wahren. Damit könne der Markt vor einem "Verdrängungswettbewerb" durch Lohndumping geschützt werden.

"Das Urteil ist ein eindeutiger Sieg für den Wettbewerb in der Brief- und Zustellbranche", kommentierte Florian Gerster, Präsident des Arbeitgeberverbandes Neue Brief- und Zustelldienste (AGV-NBZ), das Urteil der Leipziger Richter. Die privaten Wettbewerber der Post besäßen nun Rechtssicherheit und könnten verstärkt investieren. "Der Briefmarkt wird sich neu verteilen", sagte Gerster der Frankfurter Rundschau.

Der Arbeitgeberverband Postdienste (AGV) bedauert die Ablehnung des Mindestlohnes aus lediglich "formalen Gründen". Eine Lohnuntergrenze für Briefdienstleister sei nach wie vor richtig, sagte AGV-Chef Wolfhard Bender. Ohne Mindeststandards bei den Löhnen werde weiterhin Dumping zu Lasten existenzsichernder Löhne und der Sozialversicherung betrieben. Verdi-Vizechefin Andrea Kocsis forderte die Regierung auf, den Postmindestlohn neu zu verordnen: "Die Formfehler müssen geheilt werden." Die aktuelle Mindestlohnverordnung läuft ohnehin am 30. April aus.

Autor:  Tobias Schwab
Datum:  27 | 1 | 2010
Kommentare:  Kommentieren
Empfehlen:  E-Mail
Leserbrief:  Leserbrief
Artikel:  Drucken
Ressort

Nachrichten aus der Wirtschaft, Börsen-Trends, Kurse und Finanz-Themen.


  • 6.728,19 Pkt. -10,28 (-0,15%)
  • 10.253,56 Pkt. -36,39 (-0,35%)
  • 773,85 Pkt. -1,48 (-0,19%)
  • 9.052,07 Pkt. +52,89 (+0,59%)
  • 1,3125 USD -0,0002 (-0,02%)
in Zusammenarbeit mit Finanzen100.de

Video

Verdienen Sie genug Geld?

Die Reallöhne steigen wieder und vor allem in der Industrie wird gut verdient. Wie sieht es in Ihrem Portemonnaie aus? Verdienen Sie genug Geld?

Atommüll-Endlager
Schacht Konrad - Das ehemalige Erzlager soll 2019 den Betrieb als Endlager für Atommüll aufnehmen. Geplant ist, 90 Prozent des gesamten Volumens der radioaktiven Abfälle in Deutschland zu lagern.

Der Bau des Endlagers für Atommüll wird voraussichtlich erst 2019 fertig. Es drohen Zusatzkosten von bis zu einer Milliarde Euro. Zur Grafik...

 Mehr...

Anzeige

Fotostrecke
Soziales Pflichtjahr für Rentner und Pensionäre?

Philosoph Richard David Precht will eine Grundsicherung gegen Altersarmut, erwartet dafür aber ein Jahr Dienst an der Gesellschaft von Senioren mit 15 Stunden die Woche. Wie denken Sie darüber?

Brutto / Netto Rechner
Optimieren Sie Ihr Gehalt:
Bruttogehalt (Euro mtl.)
St.-Kl.
Arbeitslosengeldrechner
Wie viel Arbeitslosengeld steht Ihnen zu?
Bruttogehalt (jährl. Euro) Steuerklasse
Kinder Ja Nein Berechnen
Faktencheck
Zurück zur Drachme um den Euro zu retten?

Griechenland steht im Ruf, über seine Verhältnisse gelebt zu haben. Mythen über die Ursachen der Krise.

Faktencheck
Steigende Beiträge zur Sozialversicherung - die Zukunft?

Was würde passieren, wenn Deutschland ein Sparpaket bewältigen müsste wie Griechenland? Ein erschreckendes Szenario.

Anzeige

 
Meistgeklickt
Auch Bettina Wulff wirkt müder als sonst - hier besichtigt sie Leonardo da Vincis
Bundespräsident Wulff in Italien 
Wütend nach dem Eintracht-Spiel in Düsseldorf: Heribert Bruchhagen.
Eintracht-Boss hadert mit Schiedsrichter und Schauspieler 
Bayer Leverkusen Boss Holzhäuser 
Diskussionen: Bamba Anderson redet auf Schiedsrichter-Assistent Jan Hendrik Salver ein.
Fußball-Kolumne Ballhorn (IV) 
Anzeige

Finden Sie jetzt gezielt den richtigen Partner für eine glückliche Beziehung. So wird Ihre Partnersuche ganz einfach.

ANZEIGE
- Business
- sonstiges
- Kauftipps!