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Briefzusteller: Richter kippen den Post-Mindestlohn

Der Mindestlohn für Briefzusteller ist rechtswidrig, sagt das Bundesverwaltungsgericht. Grund sind formale Fehler des Arbeitsministeriums. Für die Konkurrenz dürfte der Entscheid das Fanal zum Angriff auf die Deutsche Post werden. Von Tobias Schwab

Eine Marke, die noch ganz dick im Briefgeschäft ist: die Deutsche Post. Doch die Wettbewerber blasen zum Angriff.
Eine Marke, die noch ganz dick im Briefgeschäft ist: die Deutsche Post. Doch die Wettbewerber blasen zum Angriff.
Foto: ddp

Das Bundesverwaltungsgericht hat den Mindestlohn für Briefzusteller gekippt. Die seit Anfang 2008 geltende Lohnuntergrenze sei aus formalen Gründen rechtswidrig, entschied der 8. Senat auf Klagen eines Arbeitgeberverbandes sowie der Post-Wettbewerber PIN Mail und TNT. Beim Aushandeln des Mindestlohnes seien private Post-Konkurrenten und der Bundesverband Kurier-Express-Post-Dienste in ihren Beteiligungsrechten verletzt worden, monierten die Leipziger Richter. Die Wettbewerber hätten damals keine ausreichende Gelegenheit zu einer schriftlichen Stellungnahme bekommen.

Der von der Deutschen Post dominierte Arbeitgeberverband Postdienste und die Gewerkschaft Verdi hatten den Mindestlohn Ende 2007 ausgehandelt. Das Bundesarbeitsministerium erklärte ihn 2008 per Verordnung für allgemeinverbindlich. Danach sollten Briefsortierer im Osten mindestens acht Euro pro Stunde und ihre Kollegen in Westdeutschland 8,40 Euro verdienen. Briefzusteller sollten neun beziehungsweise 9,80 Euro erhalten.

Aktenzeichen

Bundesverwaltungsgericht 8 C 19.09.

Schon in den Vorinstanzen war der Mindestlohn durchgefallen. Das Verwaltungsgericht Berlin und das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg urteilten, die Mindestlohnverordnung für alle 200.000 Beschäftigten der Branche sei nicht vom Gesetz gedeckt. Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz in seiner damaligen Fassung habe eine Übertragung von Mindestlöhnen nur auf tariflich nicht gebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer zugelassen. Die klagenden privaten Postdienste hatten aber mit der Gewerkschaft der Neuen Brief- und Zustelldienste (GNBZ) eigene Tarifverträge vereinbart. Sie beinhalten Stundenlöhne von 6,50 Euro im Osten und 7,50 Euro im Westen.

In der Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht argumentierten die Kläger, es sei ein schwerer Grundrechtseingriff, diese Tarifverträge einfach wegzuwischen. Nach Ansicht der Wettbewerber hat die Post ihre Dominanz beim Arbeitgeberverband Postdienste ausgenutzt, um hohe Mindestlöhne für die Branche zu diktieren, die einen fairen Wettbewerb behinderten.

Wettbewerb durch Dumping

Der Anwalt des Bundesarbeitsministeriums bekräftigte hingegen, dass es im Sinne des Gemeinwohls sei, soziale Mindeststandards zu wahren. Damit könne der Markt vor einem "Verdrängungswettbewerb" durch Lohndumping geschützt werden.

"Das Urteil ist ein eindeutiger Sieg für den Wettbewerb in der Brief- und Zustellbranche", kommentierte Florian Gerster, Präsident des Arbeitgeberverbandes Neue Brief- und Zustelldienste (AGV-NBZ), das Urteil der Leipziger Richter. Die privaten Wettbewerber der Post besäßen nun Rechtssicherheit und könnten verstärkt investieren. "Der Briefmarkt wird sich neu verteilen", sagte Gerster der Frankfurter Rundschau.

Der Arbeitgeberverband Postdienste (AGV) bedauert die Ablehnung des Mindestlohnes aus lediglich "formalen Gründen". Eine Lohnuntergrenze für Briefdienstleister sei nach wie vor richtig, sagte AGV-Chef Wolfhard Bender. Ohne Mindeststandards bei den Löhnen werde weiterhin Dumping zu Lasten existenzsichernder Löhne und der Sozialversicherung betrieben. Verdi-Vizechefin Andrea Kocsis forderte die Regierung auf, den Postmindestlohn neu zu verordnen: "Die Formfehler müssen geheilt werden." Die aktuelle Mindestlohnverordnung läuft ohnehin am 30. April aus.

Autor:  Tobias Schwab
Datum:  27 | 1 | 2010
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