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Gen-Pflanzen: Brüsseler Kuhhandel

Die EU gibt die Entscheidung über den Anbau von Gen-Pflanzen an die Mitgliedsstaaten zurück - weil sie sich nicht einigen können. Der BUND befürchtet eine Verseuchung durch Genpflanzen.

Pflanzen im Labor
Pflanzen im Labor
Foto: dpa
Brüssel –  

Die EU-Kommission gilt gemeinhin als machtgierig. Da horcht man auf, wenn Brüssel bereit ist, den Mitgliedstaaten Entscheidungsbefugnisse zurück zu geben. Genau das will die Behörde tun: Die 27 Regierungen sollen eigenständig über den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen (GVO) entscheiden können. Sie legen fest, ob sie modifizierte Mais- oder Kartoffelsorten, die von den Kontrollinstanzen der EU als „unbedenklich“ eingeordnet wurden, auf ihrem Territorium dulden oder nicht.

Im Gegenzug will Brüssel allerdings das einheitliche EU-Zulassungsverfahren beschleunigen: Staaten, die GVO ablehnen, sollen deren Aussaat in den Ländern, die mit den Gen-Pflanzen keine Probleme haben, nicht mehr politisch blockieren können.

Mit dieser Offerte – Kritiker sprechen von einem „Kuhhandel“ – reagiert der zuständige Kommissar John Dalli auf die Spaltung innerhalb der Union. 13 Staaten lehnen GVO strikt ab, andere befürworten ihren Anbau sogar ausdrücklich. Beide Lager blockieren sich seit langem. Mit seinem Schritt will Dalli „die richtige Balance“ zwischen den Kompetenzen der EU und der politischen Freiheit der Mitgliedstaaten schaffen, diese Pflanzen auch anzubauen. So schreibt er einen Flickenteppich in Europa fest, wo einige EU-Staaten von der Kommission generell genehmigte GVO-Sorten zulassen, während andere sie verbieten.

Derzeit dürfen nur zwei gentechnisch veränderte Pflanzen in der EU angebaut werden: Zum einen die Maissorte Mon 810, die Mais widerstandsfähig gegen den Befall durch den Maiszünsler, ein Schädling, macht. Zum anderen die Kartoffelsorte Amflora, die von der Industrie als Stärkespender genutzt wird.

Österreich, Ungarn, Frankreich, Griechenland, Deutschland und Luxemburg haben den Anbau von Mon 810 untersagt. Österreich, Ungarn und Luxemburg verbieten darüber hinaus auch Amflora. Dagegen setzen andere Staaten wie Spanien oder Tschechien voll auf GVO.

Das Problem dabei: Die Verunreinigung des konventionellen Saatguts in einem Land ohne GVO-Erlaubnis kann nicht ausbleiben, wenn jenseits der Grenze gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut werden. Darauf machen Kritiker wie die EU-Abgeordneten Martin Häusling (Grüne) und Dagmar Roth-Behrendt (SPD) aufmerksam. „Es ist naiv zu glauben, das Problem sei gelöst, wenn etwa in Belgien GVO Pflanzen freigesetzt werden dürfen und in Frankreich nicht – und sich dann die Sporen fröhlich in der Luft treffen“, beschreibt Roth-Behrendt den Missstand.

Umweltorganisationen wie der BUND erwarten in Folge des Dalli-Pakets nicht nur eine zunehmende gentechnische Kontamination auch in Ländern, in denen es keinen Gen-Anbau gibt. Sie habe vor allem Zweifel an den rechtlichen Grundlagen, auf die sich die Kommission stützt. BUND-Gentechnik-Expertin Heike Moldenhauer sagte der Frankfurter Rundschau, sie erwarte, dass die Gentechnikkonzerne vor Gericht ziehen würden, sollte ein Mitgliedsstaat oder Bundesland den Anbau der modifizierten Pflanzen auf Basis der Dalli-Vorgaben untersagen. Denn dabei handele es sich um eine rechtlich nicht bindende Leitlinie, mit der die Verbote erfolgten.

Nötig sei aber eine Änderung der tatsächlich bindenden Freisetzungsrichtlinie. Dies sei zwar angekündigt, werde aber Jahre dauern und mit Sicherheit zu weiteren womöglich negativen Änderungswünschen der pro Gentechnik eingestellten Länder führen. Moldenhauer kritisiert zudem, dass die Kommission bisher keine Verbesserung im Zulassungsverfahren der Gen-Saaten ins Auge fasse, wie dies vom Umweltministerrat verlangt wird. So würden Gen-Saaten weiter ohne ausreichende Prüfung der Langzeitfolgen für die Natur zugelassen, so Moldenhauer.

Autor:  Werner Balsen und Stephan Börnecke
Datum:  13 | 7 | 2010
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