Fünf Jahre nach ihrem Start sorgt die Hartz-IV-Reform für immer mehr Arbeit - allerdings nur an Deutschlands Sozialgerichten. Die Welle der Klagen zum Thema Grundsicherung für Arbeitssuchende ist seit 2005 von Jahr zu Jahr angeschwollen.
Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel nennt die aktuellen Zahlen: 2009 gingen genau 193 981 neue Verfahren bei den erstinstanzlichen Sozialgerichten ein. Ein Jahr zuvor waren es noch ein Zehntel weniger gewesen. "Der Trend hat sich auf hohem Niveau weiter verstärkt", kommentierte BSG-Sprecher Thomas Voelzke.
Mittlerweile wandern die Fälle zunehmend in die höheren Instanzen. Sowohl bei den Landessozialgerichten (8300 Fälle) als auch beim BSG (608 Fälle) steigt die Zahl der Hartz-IV-Verfahren.
Top-Thema der anhängigen Revisionen sei die Berechnung des Leistungsbedarfs für Langzeitarbeitslose - vor allem bei den Kosten für Unterkunft und Heizung. Auch die Frage, wie Einkommen und Vermögen auf die Grundsicherung angerechnet werden, sorgt für viele Rechtsstreite.
BSG-Präsident Peter Masuch fordert die Politik zum Nachbessern der Hartz-IV-Gesetzgebung auf. Die Entscheidungen des BSG könnten dabei als "Fundgrube" dienen. Die Gerichte würden "Änderungen zur Verbesserung sozialer Rechte" gern schultern, betonte Masuch - warnte aber zugleich vor Änderungen, die zu einer zusätzlichen Belastung der Gerichte führen könnten.
Ein Beispiel: Union und FDP planen, Hartz-IV-Empfängern höhere Zuverdienste zu gestatten. Das könne dazu führen, dass die Zahl der Leistungsbezieher drastisch steigt, erklärt der BSG-Präsident. Grund: Mehr Menschen dürften ihr geringes Einkommen mit Hartz IV aufstocken. Wie viele das betrifft, werde nicht beziffert.
Auch die Diskussion über eine "verschärfte Arbeitspflicht" für Hartz-IV-Empfänger spricht Masuch an. "Einmal ganz abgesehen von den rechtlichen Bedenken" werde diese zu Abwehrreaktionen führen, wenn nicht hinreichend sinnvolle Arbeit angeboten werde.
"Es ist nicht erkennbar, dass eine entsprechende Infrastruktur derzeit zur Verfügung steht", stellt er fest. Eine wachsende Zahl von Klagen erwartet das BSG auch, wenn nach der Neuordnung der Jobcenter Kommunen und Bundesagentur wieder getrennt marschierten.
Insgesamt endet jede dritte Revision einer Klage unzufriedener Versicherter oder Leistungsbezieher vor dem BSG mit einem Erfolg des Klägers. 608 Mal haben die Richter 2009 geurteilt.
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