Mietminderung bei energetischer Sanierung: Erst drei Monate nach Beginn der Bauarbeiten zur energetischen Sanierung darf der Mieter demnach künftig eine Minderung geltend machen. Die Bundesregierung will mit dieser Änderung für den Vermieter Anreize zu der Sanierung schaffen, um beispielsweise den Ausstoß von klimaschädlichem CO2 zu reduzieren.
Gegen die von der Mehrheit der Koalition beschlossene Verschärfung des Mietrechts wird Kritik laut. So wird bemängelt, dass die neue Regelung die Rechte der Mieter erheblich einschränke, so würden unter anderem Zwangsräumungen erleichtert. Durch das Gesetz würden „Mieterrechte geschliffen, entweder eingeschränkt oder gleich abgeschafft“, sagte der Direktor des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, der „Passauer Neuen Presse“ (Freitagsausgabe).
Der Bundestag beschloss am Donnerstag - gegen das Votum der Opposition - eine Reform des Mietrechts. Diese soll für Vermieter die Anreize zu einer energetischen Sanierung stärken, Mietbetrügern soll künftig leichter gekündigt werden können. 308 Abgeordnete stimmten für, 262 gegen die Reform, es gab eine Enthaltung.
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„Die beschlossenen Neuregelungen führen zu drastischen Mietrechtsverschlechterungen.“ kritisiert Siebenkotten die Reform. Bei energetischer Modernisierung werde das dreimonatige Mietminderungsrecht während der Sanierungszeit gestrichen, egal, wie viel Lärm oder Dreck die Bauarbeiten nach sich zögen. Zudem würden Räumungen per einstweiliger Verfügung ermöglicht. Das seien „die Giftzähne dieses Gesetzes, die im Interesse der Mieter eigentlich noch hätten gezogen werden müssen“, sagte Siebenkotten. Mieterhöhungen bei Neuvermietungen würden „durch die Decke“ gehen. Dort müsse ein Riegel vorgeschoben werden. Mögliche Lösung könne laut Siebenkotten eine Deckelung gerade bei Neuvermietungen sein. „Wir fordern den Bundesrat auf, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um dieses Gesetz noch zu stoppen beziehungsweise um sinnvolle Änderungen durchzusetzen.“
Die Koalition wies die Vorwürfe eines eigentümerfreundlichen Mietrechts zurück. Räumungen müssten bei sogenannten Mietnomaden angesichts der hohen Schäden auch schon über eine einstweilige Verfügung durchgesetzt werden können, sagte der FDP-Abgeordnete Stephan Thomae. Bislang war vor einer fristlosen Kündigung eine Abmahnung notwendig. Eine Deckelung bei Neuvermietungen sei marktwirtschaftlich nicht sinnvoll, argumentierte Thomae. "Wer etwa in München eine teure Wohnung baut oder kauft, braucht auch entsprechende Mieten, um das zu refinanzieren." Der CDU-Politiker Jan-Marco Luczak betonte mit Blicke auf das Minderungsverbot, auch Mieter müssten ihren Beitrag zum Gelingen der Energiewende leisten.
Auch die SPD kritisiert den Beschluss und moniert eine Klientelpolitik von Schwarz-Gelb. Ihrer Auffassung nach verstößt die Verschärfung des Mietrechts gegen das Grundgesetz. Ein ursprünglich gegen Mietnomaden gedachter Passus könne Millionen von unbescholtenen Mietern schwere Nachteile bringen, sagte die SPD-Rechtsexpertin Christine Lambrecht in der „Augsburger Allgemeinen“ (Freitagausgabe). Mieter könnten ihre Wohnung verlieren, „ohne dass überhaupt gerichtlich entschieden ist, ob die Kündigung und die Räumung gerechtfertigt waren“, sagte Lambrecht. Das sei verfassungsrechtlich höchst bedenklich.
Die Grünen-Abgeordnete Daniela Wagner sagte, dass es sie angesichts einer Mietpreisexplosion in einzelnen Regionen sehr verwundere, dass Union und FDP nur mit einer Obergrenze für bestimmte Gegenden mit Wohnungsmangel reagieren würden. Man brauche diese Grenze bundesweit und für Neuvermietungen. Die Gesetzesnovelle gebe keine Antwort auf drängende Probleme wie fehlenden Wohnraum für Studenten.
Dass die Deckelung bei Neuvermietungen fehle, monierte auch der SPD-Abgeordnete Ingo Egloff. Die Linke-Parlamentarierin Heidrun Blum fügte hinzu, unter dem Vorwand der energetischen Sanierung würden alle Lasten auf die Mieter verschoben.
SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück will das Mietkostenproblem auch im Bundestagswahlkampf verstärkt thematisieren. Er warf Schwarz-Gelb Stückwerk vor, die Koalition habe keine Antwort auf die Preisdynamik in Ballungsgebieten. "Was wir brauchen, ist ein Nationaler Aktionsplan Wohnen und Stadtentwicklung" sagte Steinbrück. Dieser müsse Mieterschutz mit einer etwa von der KfW-Bank getragenen Förderpolitik für bezahlbaren Wohnraum verbinden. Bei Neuvermietungen könne weiter ohne jede Begrenzung eine hohe Miete verlangt werden.
Die Regelungen sollen bis Frühjahr 2013 in Kraft treten - allerdings können die Länder das Inkrafttreten noch verzögern. (afp/dapd/dpa)
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