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Bundesverfassungsgericht: Kein Nachschlag auf Hartz IV

Seit Deutschlands oberste Richter die Sätze für Hartz IV einstampften, hoffen viele Empfänger auf Nachzahlungen. Vergebens. Das Gericht stellt klar: Das Urteil gilt nicht für die Vergangenheit.

Arbeitslose bekommen auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgericht zu den Hartz-IV-Zahlungen nicht rückwirkend mehr Geld.
Arbeitslose bekommen auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgericht zu den Hartz-IV-Zahlungen nicht rückwirkend mehr Geld.
Foto: dpa

Karlsruhe. Arbeitslose bekommen auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgericht zu den Hartz-IV-Zahlungen nicht rückwirkend mehr Geld. Das Urteil gelte nicht für die Vergangenheit, stellten die obersten Verfassungsrichter klar.

Hartz-IV-Empfänger bekämen daher weder als Regelleistung noch aufgrund der Härtefallregelung rückwirkend mehr Geld.

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Eine aus drei Richtern bestehende Kammer des ersten Senats wies damit die Verfassungsbeschwerde eines Ehepaars ab, das seit Januar 2005 Arbeitslosengeld II bezieht.

Im Februar hatte der Erste Senat die geltenden Regelleistungen für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber verpflichtet, die Regelsätze für das 2005 eingeführte Arbeitslosengeld II bis Ende 2010 neu zu berechnen.

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In seinem Grundsatzurteil hatte das Gericht nicht die Höhe der Zahlungen moniert, sondern die Art der Berechnung, besonders bei Kindern. Außerdem verpflichtete der Senat den Gesetzgeber dazu, mit sofortiger Wirkung eine Härtefallregelung zu schaffen für die Übernahme dauernder, atypischer Kosten von Hartz-IV-Beziehern.

Die Arbeitsagentur hatte dem klagenden Ehepaar 814,95 Euro monatlich für das erste Halbjahr 2005 bewilligt. Um 564,30 Euro mehr im Monat zu erhalten, klagte die beiden und scheiterten in allen Vorinstanzen bis hin zum Bundessozialgericht.

Das Gericht habe in seinem Urteil von einer rückwirkenden Übergangsregelung abgesehen und auch den Gesetzgeber nicht verpflichtet, eine solche zu schaffen, erklärten die Verfassungsrichter. Da die verfassungswidrigen Regelungen folglich bis Ende 2010 anwendbar seien, könnten die Kläger keine höheren Regelleistungen oder Sonderzahlungen nach der Härtefallregelung für den umstrittenen Zeitraum beanspruchen.

Der Vorsitzende der CDU-Mittelstandsvereinigung, Josef Schlarmann, schlug vor, Langzeitarbeitslose bei Zeitarbeitsunternehmen zu beschäftigen. "Die Zeitarbeitsbranche könnte Hartz-IV-Empfänger weiterbilden und sie ihrer Qualifikation gemäß einsetzen", sagte der CDU-Politiker der neuen Ausgabe der Wirtschaftswoche. Die Branche kenne sich mit Menschen aus, "die schwierige Biografien haben".

Schlarmann sagte weiter, Hilfsempfänger hätten die Verpflichtung, jede zumutbare Arbeit anzunehmen. Die Jobvermittlung müsse allen, die einen Hartz-IV-Antrag stellten, schon für den nächsten Tag Arbeit anbieten. Er verwies auf ein entsprechendes System in den Niederlanden. Um etwas Ähnliches in Deutschland aufzubauen, könne man die Zeitarbeitsfirmen einbeziehen. (afp/rtr)

Aktenzeichen: 1 BvR 395/09

Datum:  1 | 4 | 2010
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