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Bundesweite Streiks: Gebäudereiniger wollen Mindestlohn

Die künftige schwarz-gelbe Regierung lehnt gesetzliche Mindestlöhne ab. Die Gebäudereiniger bekommen das als erste zu spüren: Ihr Tarifvertrag ist ausgelaufen - damit gelten keine Gehaltsuntergrenzen mehr. Folge: Nächste Woche beginnen bundesweite Streiks. Von Antje Schüddemage

Frankfurt a.M. Klaus Wiesehügel gibt sich kämpferisch, als er am vor die Mikrofone im "Haus der Baugewerkschaft" in Frankfurt tritt: Urabstimmung in der Gebäudereinigung geglückt, 96,7 Prozent Zustimmung verkündet der Bundesvorsitzende der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) mit rauher Stimme. Soll heißen, der erste bundesweite Streik im Gebäudereinigerhandwerk ist beschlossene Sache.

"Es handelt sich hierbei um einen Erzwingungsstreik ohne zeitliche Befristung", stellt Wiesehügel klar. Losgehen soll es am Dienstag, 20. Oktober, um Mitternacht - schließlich habe man es hier mit einer Branche zu tun, wo nicht von neun bis 17 Uhr gearbeitet werde.

Mindestlohn

Für Branchen, die in das Arbeitnehmerentsendegesetz aufgenommen worden sind, können flächendeckende Mindestlöhne gesetzlich vorgeschrieben werden, wenn sich Arbeitgeber und Gewerkschaft darauf geeinigt haben, den von ihnen ausgehandelten Mindestlohntarifvertrag zur gesetzlichen Anerkennung dem Arbeitsministerium vorzulegen. Dieser wird dann auf alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer der Branche erstreckt.

Der Haken: Die Mindestlohntarifverträge laufen regelmäßig aus und müssen neu verhandelt werden. Je nach Durchsetzungsfähigkeit der Tarifparteien kommen dann für die Arbeitgeber- respektive Arbeitnehmerseite nicht nur mehr oder weniger befriedigende Ergebnisse heraus, sondern steht die Fortsetzung einer flächendeckenden und gesetzlich verbindlichen Mindestlohnregelung überhaupt in Frage.

Das Gebäudereinigerhandwerk wurde am 1. Juli 2007 per Rechtsverordnung in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, das ursprünglich auf die Baubranche beschränkt war, aufgenommen. Doch die Verordnung ist Ende September ausgelaufen und kann erst erneuert werden, wenn sich die Tarifparteien geeinigt haben. Dringlich wird eine Einigung, weil die gesetzliche Mindestlohnverordnung nicht wie "normale" Tarifverträge an eine Nachwirkung gebunden ist, sondern ersatzlos entfällt. Arbeitgeber, die nicht dem Bundes- innungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) angehören bzw. den Mindestlohntarifvertrag nicht vor der gesetzlichen Verordnung unterschrieben hatten, können Löhne an der Sitten- widrigkeitsgrenze zahlen. (jes)

Die Gebäudereiniger kämpfen für den Mindestlohn.
Die Gebäudereiniger kämpfen für den Mindestlohn.
Foto: FR/ddp

Doch es sind wohl eher gemischte Gefühle, mit denen der IG-BAU-Chef seine Mitglieder zum unbefristeten Ausstand aufruft. Man sei "gut vorbereitet", und die Mitglieder seien "mit aller Konsequenz" streikbereit, sagt Wiesehügel.

"Viele Kolleginnen und Kollegen sind sehr ängstlich, machen aber trotzdem mit, weil sie wissen, wenn sie es nicht tun, sind wir bald bei unter sechs Euro die Stunde", bekräftigt Susi Neumann. Sie ist seit 28 Jahren Reinigungskraft und ehrenamtliche Bundesfachgruppenvorsitzende für die Gebäudereinigung.

Allerdings geht es für die insgesamt 860.000 Branchenbeschäftigten in den seit Januar andauernden Verhandlungen nicht nur um die geforderte Lohnerhöhung von 8,7 Prozent und eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge. Es geht in dem Tarifkonflikt inzwischen vor allem um die Wahrung der Besitzstände der Gebäudereiniger.

Denn mit Auslaufen des Tarifvertrags Ende September verliert die Branche auch den Schutz des Mindestlohns. "Ohne Tarifvertrag besteht die Gefahr, dass die Lohnuntergrenzen bei Neueinstellungen um 30 Prozent - bis zur Sittenwidrigkeit - auf unter sechs Euro im Westen und unter fünf Euro im Osten abgesenkt werden", warnt die Gewerkschaft.

Und auch bestehende Arbeitsverhältnisse, die in der Regel auf sechs Monate befristet geschlossen werden, könnten der Preisspirale nach unten folgen.

Tatsache ist jedenfalls, dass derzeit mehr als zwei Drittel der Beschäftigten für den Mindestlohn von 8,15 Euro im Westen und 6,58 Euro im Osten arbeiten. Das weiß auch Wiesehügel - und macht deshalb die Tür für die Arbeitgeber so weit auf wie irgend möglich: Einerseits gibt er sich streitbar und verkündet, man werde "keine Ruhe geben", bis ein Ergebnis erzielt sei, "das deutlich macht: Sauberkeit hat ihren Preis".

Andererseits fordert er den Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) mit Nachdruck auf, mit einem deutlich verbesserten Angebot an den Verhandlungstisch zurückzukehren: "Bis Montagnacht um 24 Uhr läuft diese letzte Chance."

Bislang bieten die Arbeitgeber lediglich drei Prozent bei einer Laufzeit von 21 Monaten, was laut IG BAU einem jährlichen Plus von 1,8 Prozent im Westen und 2,1 Prozent im Osten entspricht. Und nichts deutet auf ein Einlenken hin. "Wir haben mit keinem anderen Ergebnis gerechnet", kommentierte BIV-Geschäftsführer Johannes Bungart das Ergebnis der Urabstimmung. "Jeder Tag, den die IG BAU nicht am Verhandlungstisch verbringt, um über das Arbeitgeberangebot von drei bzw. 3,6 Prozent Lohnsteigerung zu verhandeln, ist für die Beschäftigten ein verlorener Tag."

Die IG BAU habe durch die Kündigung des Tarifvertrages erst die Dumpinglöhne ermöglicht, die sie jetzt lauthals beklage. Den angekündigten unbefristeten Streik nehme man zur Kenntnis. Bereits die Warnstreiks hätten aber bei weitem nicht die von der IG BAU publizierte Wirkung gehabt.

Dort sieht man das naturgemäß ganz anders. Wie der nun folgende Arbeitskampf trotz des relativ geringen Organisationsgrades von nur etwa 12,5 Prozent der Branchenbeschäftgten aussehen wird, will die Gewerkschaft zwar nicht verraten. Nur so viel: Man baut auf Flexibilität und den Überraschungseffekt.

Autor:  Antje Schüddemage
Datum:  15 | 10 | 2009
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