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Mehr Geld für Leiharbeiter: Chance auf Nachschlag

Zahlreiche Leiharbeiter haben gute Chancen auf eine Lohnnachzahlung und auf höhere Renten. Zu dieser Einschätzung kommen Arbeitsrechtler, nachdem das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Begründung seiner Zeitarbeits-Entscheidung vorgelegt hat.

Gleiches Geld für gleiche Arbeit - dieser Spruch könnte für Leiharbeiter bald schon zutreffen.
Gleiches Geld für gleiche Arbeit - dieser Spruch könnte für Leiharbeiter bald schon zutreffen.
Foto: dapd

Der Frankfurter Rundschau liegt die mit Spannung erwartete, noch unveröffentlichte Begründung bereits vor.

Das höchste deutsche Arbeitsgericht hatte im Dezember entschieden, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften (CGZP) für die Zeitarbeitsbranche keine Tarifverträge abschließen darf. Die spannende Frage lautet nun: Sind damit auch die „christlichen“ Tarifverträge der vergangenen Jahre, die oft sehr niedrige Löhne vorsahen, unwirksam?

Aus der schriftlichen Begründung des BAG werde deutlich, dass die CGZP „ohne jeden Zweifel auch in den Jahren 2003 bis 2009 nicht tariffähig war“, sagt Peter Schüren, Professor für Arbeitsrecht an der Universität Münster. Daraus folgt: Betroffene Leiharbeiter hätten eigentlich wie Festangestellte entlohnt werden müssen. Denn laut Gesetz darf vom Equal-Pay-Prinzip nur abgewichen werden, wenn dies ein gültiger Tarifvertrag vorsieht.

Die Betroffenen könnten nun für die vergangenen drei Jahre Lohnnachforderungen stellen, so IG-Metall-Justiziar Thomas Klebe. Ältere Ansprüche seien verjährt. Schüren meint sogar, dass hier die Verjährung wegen der völlig unklaren Rechtslage gehemmt war und noch alle Ansprüche seit 2003 geltend gemacht werden können.

Demonstration gegen Leiharbeit

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Auch die Sozialkassen können auf Nachzahlungen hoffen. Die Deutsche Rentenversicherung will deshalb in diesem Jahr bei den betroffenen Zeitarbeitsfirmen eine Betriebsprüfung machen. Dabei geht es um Ansprüche seit 2006. Schüren schätzt, dass sich die Ansprüche der Sozialkassen auf rund zwei Milliarden Euro summieren können. Wenn die Sozialbeiträge nachgezahlt werden, bekommen die Leiharbeiter höhere Renten.

In der CGZP haben sich mehrere christliche Gewerkschaften zusammengeschlossen, um Tarifverträge für die Zeitarbeit zu schließen. Doch das BAG stellt in seiner Begründung fest: „Die CGZP ist keine tariffähige Spitzenorganisation.“ Denn ihr Organisationsbereich gehe über den ihrer Mitgliedsgewerkschaften hinaus. Will heißen: Die CGZP beanspruchte, für die gesamte Zeitarbeit zuständig zu sein. Das konnte sie aber nicht, weil ihre Mitgliedsgewerkschaften nach ihren eigenen Satzungen nicht für die gesamte Zeitarbeit zuständig sind. Das BAG äußert sich nicht explizit dazu, was dies für die vergangenen Jahre bedeutet. Das konnte das Gericht nicht, weil dazu andere Verfahren vor einem Berliner Arbeitsgericht anhängig sind.

Anwalt rechnet mit Klagen

„Mit der Entscheidung ist die rechtliche Grundlage geschaffen, dass Leiharbeiter Equal Pay durchsetzen können“, sagt auch Martina Trümner, Justiziarin der Gewerkschaft Verdi, der FR.

Einige Leiharbeiter versuchen bereits, Lohnnachzahlungen durchzusetzen. In den nächsten Wochen werde es „eine Entscheidung nach der anderen geben“, prophezeit der Rechtsanwalt Friedrich Schindele, der Verdi vor dem BAG vertreten hat.

Die CGZP wollte sich am Freitag zu der BAG-Begründung noch nicht äußern. Klar sei aber: „Tarifverträge werden wir keine mehr abschließen“, sagte ihr Vize-Chef Jörg Hebsacker der FR. Dennoch prüfe seine Organisation eine Verfassungsklage. Laut CGZP waren Ende 2008 in ihren Mitgliedsgewerkschaften gerade einmal 1383 Leiharbeiter organisiert.

Autor:  Eva Roth
Datum:  26 | 2 | 2011
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