Verdi sieht einen Konkurrenten in die Schranken verwiesen und Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) erhofft sich einen Schub für die Debatte über einen Mindestlohn. Anlass dafür ist die Entscheidung des Arbeitsgerichtes Berlin, wonach Tarifverträge der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) unwirksam sind. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, könnten nach Schätzung der Gewerkschaft Verdi 280 000 Beschäftigte mehr Lohn beanspruchen.
Der CGZP fehle es an der erforderlichen "Sozialmächtigkeit", begründete das Arbeitsgericht sein Urteil. Organisation und Mitgliederzahlen seien unzureichend. Es fehle damit die Durchsetzungskraft gegenüber Arbeitgebern.
"Den Billigtarifverträgen der CGZP wird endlich ein Riegel vorgeschoben", kommentierte Gerd Herzberg, Vize-Chef von Verdi, die Entscheidung. Hintergrund des Streits ist die gesetzliche Vorschrift, dass Leiharbeiter den gleichen Lohn bekommen müssen wie vergleichbare Beschäftigte im ausleihenden Betrieb. Eine abweichende Bezahlung ist aber zulässig, wenn sie sich auf einen Tarifvertrag stützt.
Die CGZP hat solche tariflichen Vereinbarungen unter anderem mit Zeitarbeitsfirmen in Berlin geschlossen.Verdi spricht offen von "Gefälligkeitstarifverträgen". Die Tücke liegt vor allem im Detail. Die Verträge erlauben Öffnungsklauseln. Danach können Betriebe in den ersten vier Monaten der Beschäftigung weniger Lohn zahlen. Da Leiharbeiter in der Regeln selten länger als drei Monate in einem Betrieb seien, werde etwas anderes als die Eingangsstufe selten erreicht, kritisiert Verdi.
Der aktuelle Stundenlohn der CGZP-Verträge liege zur Zeit noch bei 7,21 Euro im Westen. Der Tarif könne aber in den ersten vier Monaten um bis zu zehn Prozent unterschritten werden, erklärte Gunter Smits, Generalsekretär des Christlichen Gewerkschaftsbundes Deutschland (CGB).
Gegen das Berliner Urteil will die CGZP Rechtsmittel einlegen. Wird der Spruch bestätigt, hätte das auch Auswirkungen auf den koalitionsinternen Streit über einen gesetzlichen Mindestlohn in der Zeitarbeitsbranche. "Die Entscheidung ist hochbedeutsam", sagte Scholz der Süddeutschen Zeitung. Scholz hatte eine Lohnuntergrenze von "etwas über 7,30 Euro" vorgeschlagen. Die Union will einen Mindestlohn in der Branche aber nur akzeptieren, wenn er sich am Tarifvertrag mit den niedrigsten Einstiegslöhnen orientiert. Die CGZP könnte da schon bald aus dem Rennen sein.
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