Berlin. Die Deutsche Bahn hat sich bei dem im Vorjahr bekannt gewordenen skandalösen Massenabgleich von Mitarbeiterdaten strafrechtlich nicht schuldig gemacht. "Wir haben die Ermittlungen in der Datenaffäre eingestellt", sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Berlin, Martin Steltner, gestern der Frankfurter Rundschau. "Eine Straftat in dem Fall konnte nicht nachgewiesen werden", begründete Steltner. Die Behörde hatte ein Jahr lang gegen den gesamten ehemaligen Vorstand der Deutschen Bahn mit Ex-Bahnchef Hartmut Mehdorn an der Spitze wegen möglicher Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses ermittelt.
Anfang 2009 war bekannt geworden, dass die Bahn systematisch die Daten eines Großteils der Belegschaft sowie von Familienangehörigen überprüfen ließ, um möglichen Fällen von Korruption auf die Spur zu kommen. Zudem hatte die Konzernsicherheit ohne konkreten Anlass den E-Mail-Verkehr von Beschäftigten mit Externen überwacht, um angebliche Geheimnisverräter zu enttarnen. In einigen Fällen ging es auch um Kontakte zu Journalisten oder Bundestagsmitarbeitern. Die vom Bahn-Aufsichtsrat eingesetzten Sonderermittler, die ehemaligen Bundesminister Gerhart Baum und Herta Däubler-Gmelin, waren zu dem Fazit gekommen, dass das Management der Bahn jahrelang in großem Stil offensichtlich auch gegen geltendes Recht verstoßen habe. In einigen Fälle könne das Vorgehen sogar strafrechtlich relevant gewesen sein, befanden sie.
Zu diesem Schluss kam die Staatsanwaltschaft Berlin jedoch nicht. Allerdings wurde in dem Skandal mehrfach gegen den Datenschutz verstoßen. Der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix hatte nach seinen Untersuchungen die Bahn zu einem Bußgeld von 1,1 Millionen Euro verdonnert. Ex-Bahnchef Hartmut Mehdorn war Ende März 2009 über die Datenaffäre gestürzt. Unter anderem hatte Mehdorns Nachfolger Rüdiger Grube nach Bekanntwerden des ganzen Ausmaßes der Affäre Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt.
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