Was ist das Besondere an der Vereinbarung bei Siemens?
Die Beschäftigten müssen laut IG Metall keine Gegenleistung für die Standortsicherung erbringen. Das ist bemerkenswert. Denn meist lautet der Deal bei Beschäftigungspakten: Das Unternehmen verspricht, keine betriebsbedingten Kündigungen auszusprechen. Im Gegenzug verzichten Beschäftigte auf einen Teil ihres Gehalts. Ungewöhnlich ist auch, dass die Vereinbarung unbefristet gilt. Allerdings sollte man das nicht zu hoch bewerten, denn das Abkommen kann Ende 2013 gekündigt werden.
Was hat Siemens von dem Abkommen?
Es ist zunächst einmal gut fürs Image. Siemens versuche damit, seinen ramponierten Ruf bei den Beschäftigten wieder zu verbessern, meint Gerhard Bosch, Direktor des Instituts Arbeit und Qualifikation an der Uni Duisburg-Essen. Die fühlten sich früher sicher bei Siemens, doch das hat sich in den letzten Jahren durch die ständigen Umstrukturierungen drastisch verändert. Wenn einzelne Konzern-Teile nun umgebaut werden, dann müssen die Beschäftigten erst einmal keine Angst haben, entlassen zu werden. Das erleichtert Veränderungen – und verringert die Gefahr, dass die Belegschaft Widerstand leistet.
Hat das Abkommen einen Haken?
Ja. Die Schließung von Standorten ist ausgeschlossen, nicht aber der Verkauf von Unternehmensteilen. Ein Fall BenQ könnte sich also wiederholen. 2005 übernahm BenQ die Mobiltelefon-Sparte von Siemens – zwei Jahre später stellte das Unternehmen die Produktion ein, Tausende Beschäftigte verloren ihren Job. Künftig müssten Arbeitnehmer-Vertreter bei Verkaufsplänen über das Konzept des Interessenten informiert werden, sagt ein IG-Metall-Sprecher. Auf diese Weise hofft die Gewerkschaft, Fälle wie BenQ zu vermeiden – eine härtere Vereinbarung sei nicht möglich gewesen. Es wird sich erst noch zeigen, wie viel diese Regelung wert ist.
Wie sieht die Rolle der Betriebsräte aus?
Sie haben nun mehr Rechte. Zunächst sind betriebsbedingte Kündigungen nur dann möglich, wenn der Betriebsrat zustimmt. Das Abkommen sehe auch Beratungsrechte vor, wenn es um Investitionen, Umstrukturierungen oder die Personalplanung gehe, betont die IG Metall. Diese erweiterte Mitbestimmung ist aus Sicht der Gewerkschaft besonders wichtig.
Wie verbreitet sind in Deutschland Beschäftigungspakte?In der Industrie gibt es hunderte betriebliche Vereinbarungen, die einen Ausschluss von betriebsbedingten Kündigungen vorsehen. In der Metallindustrie waren im vorigen Jahr mehr als 500000 Beschäftigte durch solche Abkommen geschützt. Das habe man in einer Umfrage herausgefunden, berichtet eine IG-Metall-Sprecherin. In der chemischen Industrie ist die Zahl der Beschäftigungspakte im Krisenjahr 2009 nach oben geschnellt. Damals haben 347 Firmen tarifliche Öffnungsklauseln genutzt, das sind immerhin 18 Prozent der Betriebe in der Branche, so die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE).
In vielen dieser Unternehmen wurde das Entgelt um bis zu zehn Prozent gekürzt oder die Jahreszahlung gekappt. Andere Betriebe verkürzten die Arbeitszeit der Belegschaft, das Gehalt sank entsprechend. Als Gegenleistung versprach das Management in der Regel, auf betriebsbedingte Kündigungen zu verzichten. Manche Firmen machten auch Investitionszusagen.
Inzwischen ist die Zahl der Unternehmen, die von Tarifstandards abweichen, wieder stark gesunken, und zwar auf knapp 200 Betriebe. Denn der chemischen Industrie geht es wieder ziemlich gut. Deswegen drängt die IG BCE derzeit darauf, die Abkommen in den Unternehmen vorzeitig zu beenden, in denen das Geschäft wieder brummt.
Sind solche Job-Vereinbarungen denn eine gute Sache?
Das kommt auf den Einzelfall an, betont der Forscher Bosch, dessen Institut sich viele solcher Jobpakte angeschaut hat. Mal ist es den Unternehmen gelungen, durch eine befristete Absenkung der Löhne aus der Krise rauszukommen. Mal gab es praktisch keine Gegenleistung zur Lohnsenkung. Wie fair solche Abkommen sind, hänge stark vom betrieblichen Kräfteverhältnis ab: Wenn Betriebsrat und IG Metall stark sind, ist die Chance auf einen fairen Deal größer.
In jedem Fall sind solche Abkommen ein Zeichen für die Flexibilität des Systems, betont der Arbeitsrechtler Thomas Dieterich, der früher Präsident des Bundesarbeitsgerichts war.
Und fest steht noch etwas: Die IG Metall gewinnt oft Mitglieder, wenn sie solche betrieblichen Vereinbarungen macht. Denn die Beschäftigten werden meist in die Verhandlungen einbezogen und können mitbestimmten, ob es eine Jobgarantie gegen Lohnverzicht gibt.
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