Vier Jahre und länger dauert es, bis neue Lokomotiven zugelassen werden, Dutzende fabrikneue Züge stehen mangels Zulassung auf Abstellgleisen. Bahnchef Grube ist darüber schwer verärgert, Bundesverkehrsminister Ramsauer will das Eisenbahn-Bundesamt jetzt umbauen.
In langen Reihen stehen sie auf Abstellgleisen und aufgelassenen Rangierbahnhöfen: Die 2008 erstmals präsentierten Triebzüge der Marke "Talent 2" hatten zunächst keine, dann nur eine eingeschränkte Zulassung durch das Eisenbahn-Bundesamt. Nach langem Tauziehen liegt sie zwar mittlerweile vor, die Deutsche Bahn und der Hersteller Bombardier streiten aber nach wie vor über angebliche technische Mängel der Züge.
Die Deutsche Bahn beklagt Einnahmenverluste und fürchtet um ihren Ruf, Hauptbetroffene sind aber die Bahnfahrgäste: Sie müssen ihren täglichen Weg zur Arbeit oder in die Schule in oft jahrzehntealten Nahverkehrswagen absolvieren, die von oft nicht viel jüngeren Lokomotiven aus der Bundesbahnära gezogen werden. Kein Wunder, dass Verspätungen und Zugausfälle durch technische Störungen an der Tagesordnung sind.
Licht und Schatten bei der Bahn
Bildergalerie ( 18 Bilder )
Licht und Schatten bei der Bahn
Die Harzer Schmalspurbahn fährt in den Bahnhof Brocken ein, wo schon im Oktober Schnee liegen kann.
Foto: dpa
Morgendämmerung über den Gleisen am Ostkreuz in Berlin im Oktober.
Foto: dapd
Nachts am Frankfurter Hauptbahnhof - bunte Lichtreflektionen im September.
Foto: dapd
Lecker aber gefährlich: Brombeeren wachsen im August gerne an Gleisen, wie hier in Düsseldorf am Gleis. Das Pflücken ist aber aus Sicherheitsgründen verboten.
Foto: dpa/dpaweb
ICE im Kölner Hauptbahnhof im Juli.
Foto: dpa
Rangierbahnhof Maschen bei Hamburg im Juni.
Foto: dpa
Ein Autozug steht auf dem Güterbahnhof in Leipzig Engelsdorf im April.
Foto: dpa
Gegenverkehr am Frankfurter Hauptbahnhof - ICE, Eurocity und die Regionalbahn im März auf dem Weg in die Nacht.
Foto: dpa/dpaweb
Kühle Schönheit: Bahnhof Berlin-Spandau bei zehn Grad Minus im Februar.
Foto: dpa
Bahnhof Binz auf Rügen im Februar: Ein Schienen-Schneepflug ist im Einsatz.
Foto: dpa
Im Januar hat es selbst auf der Insel Rügen Schnee - das hat hier einen Zug im Bahnhof Sassnitz aufgehalten: er steckt fest.
Foto: dpa
Blick im Dezember auf die historische Weißeritztalbahn zwischen Freital-Hainsberg und Dippoldiswalde. Die Bahnstrecke durch das Tal des Flüsschens Weißeritz war bei der Flut 2002 zu einem großen Teil zerstört worden. Der Wiederaufbau der ersten 15 Kilometer kostete 18,7 Millionen Euro.
Foto: dpa
Weitere Impressionen folgen...
Foto: dpa
Impressionen vom Schienenverkehr zu allen Jahreszeiten: Novemberhimmel am Südbahnhof Frankfurt.
Foto:
dapd
Fotostrecken Wirtschaft
Fotostrecken Wirtschaft
Fotostrecken Wirtschaft
Wirtschaft
Wirtschaft
Fotostrecken Wirtschaft
Bahnchef Rüdiger Grube äußerte bereits mehrmals deutlich seine Empörung über die technischen Mängel und die schleppende Zulassung neuer Fahrzeuge durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA). Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) will jetzt einschreiten: „Es vergeht kaum ein Tag, dass ich nicht Beschwerden über das Eisenbahn-Bundesamt bekomme“, sagte Ramsauer am Dienstag in Berlin.
Ramsauer: "Schrecke vor nichts zurück"
Die Schwierigkeiten sollten daher „falls nötig, auch Konsequenzen haben“. Der Minister betonte, er lasse „das länger nicht mehr so durchgehen“. „Ich schrecke da vor nichts zurück.“
Das EBA ist unter anderem für die Zulassung neuer Lokomotiven und Züge zuständig, auch Umbauten an Bahnhöfen muss die Behörde genehmigen. Konkrete Angaben zu einem möglichen Umbau des EBA machte Ramsauer nicht. Der Minister sagte sprach lediglich von „Schlussfolgerungen mit Blick auf Aufbauorganisation und Ablauforganisation“ des Amtes.
Grube: "Zumutung für Hersteller"
Deutsche-Bahn-Chef Grube übte ebenfalls Kritik an der Arbeit des EBA: „So etwas habe ich in meinem Leben noch nicht erlebt“, sagte er in Berlin. So würden etwa Normen während der Entwicklung neuer Züge verändert - worauf sich die Zughersteller dann jeweils neu einstellen müssten. „Das kann man einem Hersteller nicht zumuten.“ Zudem seien die Zulassungzeiten insgesamt zu lang; auf die Freigabe einer Lokomotive etwa müssten die Bahnunternehmen rund 48 Monate warten.
Ramsauer und Grube hatten zuvor mit dem Deutschland-Geschäftsführer des Zugherstellers Bombardier, Klaus Baur, über die Liefer- und Zulassungprobleme des neuen Nahverkehr-Zuges Talent 2 gesprochen. Dieser hätte schon seit rund zwei Jahren ausgeliefert sein sollen, bislang sind aber nur wenige Züge tatsächlich verfügbar. Grund sind einerseits technische Probleme, zudem verzögert sich die Zulassung durch das EBA. Baur sagte, Bombardier erhalte für die Zulassung der Züge „immer weitere Auflagen“, die die Auslieferung verzögerten.
Diese Rechte haben Reisende
Bildergalerie ( 15 Bilder )
Diese Rechte haben Reisende
Flugpassagieren steht ein finanzieller Ausgleich erst zu, wenn sich die Ankunft um mehr als drei Stunden verzögert und der Abflug mindestens ebenfalls drei Stunden Verspätung hatte.
Foto: dpa
Wie viel Geld gibt es dann?
Bahnreisende können einen prozentualen Anteil am Ticketpreis zurückfordern. Für Flugpassagiere gibt es feste Pauschalen, die sich aus der Streckenlänge ergeben. Das kann im Flugverkehr dazu führen, dass es nach dem Kauf eines 10-Euro-Billigtickets und einer entsprechenden Verspätung eine Überweisung von 250 Euro gibt.
Mehr zu bekommen, als sie selber gezahlt haben, ist für Bahnreisende dagegen nicht möglich.
Foto: dpa
Was zahlt die Bahn zurück?
Wer mit dem Zug 60 bis 119 Minuten zu spät am Ziel ist, kann 25 Prozent seines Fahrkartenpreises verlangen – sofern der Erstattungsbetrag bei mindestens vier Euro liegt. Bei 120 Minuten Verspätung und mehr sind es 50 Prozent des Preises für die einfache Fahrt.
Foto: dpa
Und was zahlen Fluggesellschaften?
Das hängt von der Streckenlänge ab. Es ist also egal, ob die Verspätung drei oder 13 Stunden beträgt. Es gibt 250 Euro bei Flügen über Distanzen von weniger als 1500 Kilometern. Bei 1500 bis 3500 Kilometer sind es 400 Euro. Bei verspäteten Langstreckenflügen, die über mehr als 3500 Kilometer zurücklegen, muss die Fluggesellschaft 600 Euro pro Person bezahlen.
Foto: dpa
Welche Rechte habe ich bei einer Flugannullierung?
Fluggäste können sich in einem solchen Fall den kompletten Ticketpreis inklusive Steuern und Gebühren zurückerstatten lassen. Möchten sie ihre Reise gerne fortsetzen, haben sie Anspruch auf eine kostenlose Umbuchung auf einen anderen Flugtermin.
Foto: dpa
Auf welche Unterstützungsleistungen habe ich während meiner Wartezeit am Flughafen Anspruch?
Bei jeder Verspätung oder Flugannullierung sind die Veranstalter dazu verpflichtet, den Betroffenen Getränke, Essensgutscheine, sowie die Möglichkeit zum Telefonieren zur Verfügung zu stellen. Im Einzelfall muss auch die Unterbringung in einem Hotel veranlasst werden.
Aufgepasst: Die Reiseveranstalter sind dazu erst nach zwei Stunden gesetzlich verpflichtet.
Tipp: Werfen Sie die Quittungen oder Belege über Taxifahrten oder Hotelaufenthalte nicht weg. Sie können Ihnen noch nutzen, wenn Sie Ihre Schadensersatzansprüche geltend machen wollen.
Foto: dpa
Habe ich bei der Bahn immer Anspruch auf Ausgleichszahlungen?
Bei einem Fall „höherer Gewalt“, wie etwa einen Schneesturm, hat das Unternehmen die Verspätung nicht selbst zu verantworten. Bei einer solchen Sachlage können Unternehmen von Ausgleichszahlungen entbunden sein.
Tipp: Das Recht, Teile des Fahrpreises bei einer Verspätung von über 60 Minuten erstattet zu bekommen, gilt nicht nur für Fahrgäste der deutschen Bahn. Die Fahrgastrechte sind gesetzlich festgeschrieben und gelten für alle Eisenbahnunternehmen.
Foto: dpa
Wie mache ich meinen Anspruch bei den Fluggesellschaften geltend?
Zunächst sind Fluggesellschaften gesetzlich dazu verpflichtet, Gäste über ihre Rechte zu informieren und ihnen mitzuteilen, wo sie sich beschweren können.
Tipp: Verlangen Sie von der Fluggesellschaft eine schriftliche Fassung der Regeln für Ausgleichs- und Unterstützerleistungen.
Aufgepasst: „Höhere Gewalt“ ist ein Argument, mit dem sich die Gesellschaften aus dieser Verpflichtung befreien können. Es sei denn...
Foto: dpa
... der Fehler ist eindeutig der Fluggesellschaft zuzurechnen. So kann sie sich nicht auf das eisige Wetter berufen, wenn der Veranstalter nicht auf die Enteisung seiner Maschinen eingestellt hat. Hier ist die Airline nachweispflichtig. In diesem Fall hat der Passagier neben dem Betreuungs- auch Entschädigungsanspruch.
Anders sieht das allerdings aus, wenn der ganze Flughafen aufgrund von Schnee- und Eis gesperrt wird: in einem solchen Fall liegt ein Fall „höherer Gewalt“ vor.
Foto: dpa
Seit dem 1. Januar 2010 gilt für Nutzer von öffentlichen Verkehrsmitteln in Nordrhein-Westfalen die Mobilitätsgarantie. Diese legt für alle Bus- und Bahnreisende, ab einer Verspätung von 20 Minuten fest, dass sie einen Fernverkehrszug wie ICE, IC oder EC nutzen können. Die Kosten, die Ihnen dabei entstehen, können sie bei dem Unternehmen, das für die Verspätung verantwortlich ist, geltend machen. Leider gibt es hier einen Haken...
Foto: dpa
... Taxirechnungen können nur geltend gemacht werden, wenn der Zug mehr als eine Stunde Verspätung hat und die Ankunft zwischen null und fünf Uhr morgens liegt.
Ausnahme: Am Abend fällt der letzte Zug nach Hause ganz aus, so dass Sie erst nach Mitternacht ans Ziel gelangen.
Aufgepasst: Die Bahn zahlt den Fahrpreis nur bis zu einer Höhe von 80 Euro.
Foto: dpa
An wen muss ich mich wenden?
Bei Flugverspätungen direkt an die jeweilige Fluggesellschaft - und zwar innerhalb von drei Jahren.
Foto: dpa
Bahnreisende erhalten die Antragsformulare oft bereits im Zug oder am Servicepoint des Zielbahnhofs. Am besten ist es, sich die Verspätung direkt vom Schaffner bestätigen zu lassen. Erhältlich sind die Beschwerdeformulare auch beim Servicecenter Fahrgastrechte in 60647 Frankfurt (Tel.: 01805/20 21 78 für 14 Cent/Minute aus dem Festnetz, www.fahrgastrechte.info).
Bei einer erfolglosen Beschwerde können sich Reisende an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr wenden (www.soep-online.de).
Foto: dpa
Ab wann habe ich Anspruch auf Ausgleichszahlungen?
Entscheidend ist in der Regel die Verzögerung am Zielort. Bahnreisende können Geld zurückverlangen, wenn sie mindestens eine Stunde zu spät dort eintreffen und das Unternehmen die Verspätung zu verantworten hat.
Foto: dpa
Ab wann habe ich Anspruch auf Ausgleichszahlungen?
Entscheidend ist in der Regel die Verzögerung am Zielort. Bahnreisende können Geld zurückverlangen, wenn sie mindestens eine Stunde zu spät dort eintreffen und das Unternehmen die Verspätung zu verantworten hat.
Foto:
dpa
Fotostrecken Wirtschaft
Fotostrecken Wirtschaft
Fotostrecken Wirtschaft
Wirtschaft
Wirtschaft
Fotostrecken Wirtschaft
Baur deutete an, die Züge könnte bis 2013 komplett auf den Schienen sein. Um dies zu beschleunigen, soll nun deshalb eine „konzertierte mobile Arbeitsgruppe“ eingesetzt werden, wie Ramsauer ankündigte. In dieser sollten Experten der Deutschen Bahn, dem EBA und Bombardier direkt vor Ort im Werk im brandenburgischen Hennigsdorf zusammenarbeiten, um Probleme zu lösen und die Zulassung zu beschleunigen. Eine derartige Zusammenarbeit sei etwa in der Luftfahrt schon seit langem absolut üblich, betonte Grube.
Eingesetzt werden sollen die neuen Bombardier-Züge unter anderem auch bei der Anbindung des neuen Flughafens Berlin-Brandenburg. Sollten die Züge bis zur Eröffnung im Juni nicht zur Verfügung stehen, „da werde ich sehr, sehr ärgerlich“, sagte Grube. (dak/AFP)