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Deutsche Bank: Entlastung für Breuer

Im Strafprozess gegen den früheren Vorstandssprecher der Deutschen Bank, Rolf Breuer, ist die Anklage schwer erschüttert worden. Entlastung kam ausgerechnet von dem Richter, den er in einem früheren Zivilverfahren 2003 belogen haben soll.

        

Ex-Deutsche-Bank-Chef Rolf Breuer (links) vor Gericht.
Ex-Deutsche-Bank-Chef Rolf Breuer (links) vor Gericht.
Foto: dapd
München –  

„Für mich war es erstaunlich, dass es zu einem Strafverfahren kommt“, sagt der im aktuellen Prozess als Zeuge geladene und inzwischen pensionierte Richter Walter Seitz. Die von der Staatsanwaltschaft acht Jahre später als versuchter Prozessbetrug gewerteten Aussagen Breuers seien 2003 für sein Urteil – damals zugunsten der Deutschen Bank – irrelevant gewesen, betonte Seitz mehrmals. Die gesamte Prozesskette geht auf Schadenersatzklagen des jüngst verstorbenen Pleitiers Leo Kirch gegen Breuer und die Deutsche Bank zurück. Er hat Bank und Banker bezichtigt, den Kollaps seines Medienimperiums durch öffentlich gesäte Zweifel an der Kreditwürdigkeit seiner Gruppe herbeigeredet zu haben.

Zivilprozess unterbrochen

Ein deshalb vor dem Münchner Oberlandesgericht laufender Zivilprozess ist derzeit unterbrochen. Der parallele Strafprozess gegen Breuer ist dafür von großer Bedeutung, weil er im Falle einer Verurteilung dessen Aussagen im Zivilverfahren zweifelhaft machen würde. Danach sieht es aber nun nicht mehr aus. Auch Richter Anton Winkler, der den Strafprozess leitet, hat am zweiten Verhandlungstag neue Töne angeschlagen. „Wenn Herr Breuer einen Freispruch verdient, wird er ihn bekommen“, sagte er. Zum Prozessauftakt, den die Verteidigung mit einem Befangenheitsantrag gegen Winkler und einem weiteren Antrag auf Fehlbesetzung des Gerichts torpediert hatte, war der Richter die Verteidigung noch deutlich aggressiver angegangen. Jetzt scheint die Stimmung gekippt.

Kein Insiderwissen?

Die vermeintliche Lüge Breuers geriet dabei fast in den Hintergrund. „Ich habe die Kreditakte Kirch nie gesehen“, hatte er im Jahr 2003 gegenüber Richter Seitz behauptet. Die Staatsanwaltschaft versucht, das Gegenteil zu beweisen. Ihre These ist es, dass Breuer nur aufgrund seines Insiderwissens über Kirch, damals Kreditkunde der Deutschen Bank, dessen Kreditwürdigkeit angezweifelt hatte. Diese Aussage, kurz vor der Kirch-Pleite 2002, ist Basis der zivilen Schadenersatzklagen von Kirch und dessen Rechtsnachfolger.

Breuer-Verteidiger Sven Thomas bestritt jetzt aber auch, dass sein Mandant das behauptete Insiderwissen überhaupt gehabt habe. Als Beleg für das Gegenteil führt die Staatsanwaltschaft unter anderem eine interne Präsentation der Deutschen Bank über Kreditrisiken von Ende Oktober 2001 an. Darin sei es aber nur auf zwei von 93 Folien über Kirch gegangen, kritisierte Thomas.

Das Interview, in dem Breuer die Kreditwürdigkeit Kirchs bezweifelt hatte, gab dieser im Februar 2002. Bis dahin hätte sein Mandant aber alles vergessen gehabt, was gut drei Monate zuvor auf den Folien vermerkt war, legte Thomas nahe und versuchte das mit Erkenntnissen der Gedächtnisforschung zu belegen.

Er verlangte ein Sachverständigengutachten, um seine These zu verifizieren. Ob das nach dem Prozessverlauf für einen Freispruch Breuers überhaupt noch nötig ist, erscheint mittlerweile fraglich.

Autor:  Thomas Magenheim-Hörmann
Datum:  3 | 12 | 2011
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