Im Streit über riskante Zinswetten mit mittelständischen Unternehmen und Kommunen hat die Deutsche Bank eine Niederlage erlitten. In einem Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Institut am Dienstag verurteilt, rund 541 000 Euro Schadenersatz an Ille, Hersteller von Papierhandtuchspendern aus dem hessischen Altenstadt, zu zahlen.
Die Summe entspricht den Verlusten die das mittelständische Unternehmen mit einem sogenannten Spread Ladder Swap-Geschäft (siehe Kasten) verbuchte, das es im Jahr 2005 mit der Deutschen Bank abgeschlossen hatte. Diese Zinswetten, mit denen Hunderte Kommunen und Unternehmen viel Geld verloren, beschäftigt seit Jahren die Gerichte. Während die erstinstanzlichen Urteile meist zugunsten der Banken ausgingen, stellt der höchstrichterliche Spruch nun klar, dass die Geldinstitute ihre Beratungspflicht verletzt haben.
Die Deutsche Bank wertete den Richterspruch als Einzelfallentscheidung. Das Institut werde die schriftliche Urteilsbegründung prüfen, die in etwa zwei Wochen erwartet wird. „Erst dann wird sich feststellen lassen, ob und inwieweit andere Finanzgeschäfte betroffen sind“, sagte ein Konzernsprecher.
Richtungsweisendes Urteil
Doch die Bedeutung des Urteils geht über den Einzelfall hinaus. Allein die Deutsche Bank schloss etwa 700 derartige Kontrakte mit mittelständischen Unternehmen und Kommunen ab. Aber auch andere Institute liefen in den Jahren 2004 und 2005 mit ähnlichen Finanzwetten offene Türen bei Kämmerern und Finanzvorständen ein, die ihre Zinslast reduzieren wollten. „Dieses Urteil ist für alle Geschädigten eine große Chance,“ sagte Kläger-Rechtsanwalt Jochen Weck.
Auch Gerhard Schick, finanzpolitischer Sprecher der Grünen im Bundestag, sprach von einem Sieg für die Bankkunden. „Die provisionsorientierte Fehlberatung ist mit dem Urteil für die Banken riskanter geworden“, sagte er der Frankfurter Rundschau. Das sei auch deshalb zu begrüßen, weil es den Wettbewerbsnachteil der Banken mindere, die sich fair verhielten.
Was die Fälle der Vergangenheit betrifft, gibt man sich in der Finanzbranche jedoch gelassen. Die meisten Streitigkeiten sind bereits auf die eine oder andere Art beigelegt. Bei der Deutschen Bank, die bei jeder Niederlage in Revision gegangen war, sind nach Angaben des Sprechers beim BGH noch acht Verfahren und in den Vorinstanzen noch 17 Verfahren anhängig. Bei der Commerzbank sind dem Vernehmen nach noch vier Klagen anhängig.
Bank muss die Risikobereitschaft der Kunden kennen
Zumindest die Kläger in den anhängigen Verfahren haben jetzt jedoch gute Chancen, ihren Schaden von den Banken ersetzt zu bekommen. So wie die Stadt Pforzheim, die wegen ähnlicher Geschäfte von der Investmentbank JP Morgan knapp 58 Millionen Euro Schadenersatz fordert. „Der Tenor des BGH-Urteils stützt unsere Argumentation“, sagt Andrea Hermesmeyer, Leiterin des Pforzheimer Rechtsamts.
Im Fall der Firma Ille hat die Deutsche Bank ihre Beratungspflicht nach Einschätzung des BGH gleich in mehreren Punkten verletzt. Nach Ansicht des Vorsitzenden Ulrich Wiechers muss sich eine Bank über die Risikobereitschaft ihrer Kunden informieren. Insbesondere bei einem „immens hohen Verlustrisiko und einer schwer durchschaubaren Formel“, wie im Falle der Spread Ladder Swaps, müsse sich die Bank im Beratungsgespräch vergewissern, dass der Kunde solch ein Risiko tragen wolle.
Die Ansicht des Berufungsgerichts, dass diese Pflicht entfiel, weil an dem Beratungsgespräch eine Prokuristin des Unternehmens teilnahm, die diplomierte Volkswirtin ist, teilte der BGH nicht. Aus dieser beruflichen Qualifikation ließen sich keine Kenntnisse über die spezifischen Risiken dieser Verträge schließen.
Bank- und Kundeninteressen „diametral entgegengesetzt“
Entscheidend für die Schadenersatzpflicht war für den BGH-Bankensenat jedoch, dass die Deutsche Bank den negativen Marktwert verschwiegen hatte. Schon beim Abschluss lag der Anfangswert vier Prozent unter dem nominalen Bezugsbetrag von zwei Millionen Euro. „Diese Aufklärung hätte erfolgen müssen“, sagte Wiechers.
Die Interessen der Bank und des Kunden seien bei diesem Geschäft diametral entgegengesetzt gewesen. Nur wenn der Kunde Geld verliere, könne die Bank gewinnen. Als Berater sei die Bank aber verpflichtet, den Kunden anlage- und objektgerecht zu informieren. Das Institut habe diesen Interessenkonflikt auch nicht dadurch gelöst, dass sie die Verträge gleich durch „Hedge-Geschäfte“ an andere weiterverkaufte und dadurch die Stellung als „Wettgegner“ aufgab.
Da die Berechnung einer komplizierten Formel folgt, sind die Risiken schwer zu durchschauen. Die Deutsche Bank bezeichnete das Verlustrisiko dagegen nur als „theoretisch unbegrenzt“. Tatsächlich erwies sich die Anlage bereits nach einem Jahr als Verlustgeschäft, nach zwei Jahren stieg das Unternehmen vorzeitig aus dem Vertrag aus.
Auch WestLB in Skandal verwickelt
Neben der Deutschen Bank hat auch die mehrfach mit Steuergeldern gerettete Westdeutsche Landesbank (WestLB) offenbar im großen Stil an Zinswetten mit NRW-Kommunen verdient. Der Rechtsanwalt Jochen Weck, der am Montag vor dem Bundesgerichtshof ein Musterurteil gegen die Deutsche Bank erstritten hat, sagte der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“ (Mittwochausgabe): „Die WestLB hat allein im Jahr 2005 mit nordrhein-westfälischen Gemeinden Swap-Verträge im Wert von 4,1 Milliarden Euro abgeschlossen.“
Laut Zeitung haben zum Beispiel die Städte Remscheid, Hagen und Meinerzhagen mit Zinswetten der WestLB Geld verloren. (mit dapd)
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