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Dumpingpreise: Deutsche Post siegt vor EU-Gericht

Die Deutsche Post AG hat den europäischen Rechtsstreit um eine milliardenschwere staatliche Beihilfe endgültig gewonnen. Ihr wurde vorgeworfen, dank staatlicher Beihilfen Dumpingpreise angeboten zu haben.

Der Post Tower in Bonn: Die Deutsche Post muss nun keine Beihilfe zurückzahlen.
Der Post Tower in Bonn: Die Deutsche Post muss nun keine Beihilfe zurückzahlen.
Luxemburg –  

Der Europäische Gerichtshof kippte am Donnerstag in Luxemburg letztinstanzlich eine frühere Entscheidung der EU-Wettbewerbshüter, wonach der frühere Monopolist 572 Millionen Euro unerlaubte Beihilfen zurückerstatten muss.

Inklusive Zinsen macht dieser Betrag mehr als eine Milliarde Euro aus. Das höchste EU-Gericht bestätigte damit ein erstinstanzliches Urteil aus Luxemburg aus dem Jahr 2008. Die Post hatte damals nach dem Spruch der Richter vom Bund über eine Milliarde Euro zurückerhalten. Der Betrag kann nun bei der Post verbleiben. Die EU- Kommission war gegen die erste Gerichtsentscheidung in Berufung gegangen.

Die Brüsseler Wettbewerbshüter entschieden bereits 2002 gegen die Post. Der Vorwurf lautete, der Postdienstleister habe in den 90er Jahren im Paketdienst Dumpingpreise genommen. Die dort entstandenen Verluste seien mit staatlicher Unterstützung - beispielsweise über das Briefmonopol - ausgeglichen worden. Es war einer der höchsten Beträge, die jemals in Brüssel von einem Unternehmen zurückgefordert wurden. Die Post musste zahlen, klagte aber zugleich gegen die Entscheidung.

Die erste EuGH-Instanz gestand der Post dann zu, dass für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben Mehrkosten anfallen. Die Kommission habe nicht nachgewiesen, dass die Post einen ungerechtfertigten Vorteil erhielt. Die Wettbewerbshüter hatten damals das Verfahren nach einer Beschwerde des Paketversenders UPS ins Rollen gebracht. Die zweite Instanz urteilte nur darüber, ob beim Urteil 2008 Verfahrensfehler gemacht wurden. Dies war nicht der Fall. (dpa)

Datum:  2 | 9 | 2010
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