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Gesetzesvorhaben zur Zeitarbeit: Die Schlecker-Klausel

Experten zerpflücken Ursula von der Leyens Gesetzentwurf gegen den Missbrauch bei Zeitarbeit. Generelle Standards für die Zeitarbeit würden darin nämlich gar nicht festgelegt.

        

Gewerkschaften, Arbeitgeber und Forscher  kritisieren die Vorschläge  der Arbeitsministerin.
Gewerkschaften, Arbeitgeber und Forscher kritisieren die Vorschläge der Arbeitsministerin.
Foto: dapd

Vor genau einem Jahr hat Arbeitsministerin Ursula von der Leyen versprochen, dem Missbrauch in der Leiharbeit einen Riegel vorzuschieben. Inzwischen hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, doch nun hagelt es Kritik: Arbeitgeber, Gewerkschafter und Forscher sind mit der Vorlage unzufrieden. In ihren schriftlichen Stellungnahmen zu einer Anhörung, die der Frankfurter Rundschau vorliegen, machen sie ihrem Unmut Luft.

Mit ihrem Gesetzesvorhaben reagiert die CDU-Politikerin von der Leyen auf den Fall Schlecker: Das Unternehmen hatte Verkäuferinnen entlassen und ihnen anschließend angeboten, wieder als Leiharbeiterinnen anzufangen, für deutlich weniger Lohn. Genau das soll künftig verboten sein. Der Entwurf sieht nun vor: Wenn ein Beschäftigter aus einem Unternehmen ausscheidet und in den nächsten sechs Monaten dort wieder als Zeitarbeiter anfängt, muss er das gleiche Gehalt wie ein Festangestellter erhalten (Equal Pay).

In den Stellungnahmen der Sachverständigen wird die zentrale Schwachstelle dieses Vorhabens deutlich: Anstatt generelle Standards für die Zeitarbeit festzulegen, plant die Regierung eine Sonderregelung für einen ganz speziellen Fall. In vielen anderen Fällen wäre ein Missbrauch der Leiharbeit weiter möglich, kritisiert der DGB. Unternehmen könnten weiterhin Festangestellte entlassen, und anschließend andere Menschen als billige Leihkräfte anheuern.

Die Arbeitgeber beklagen den hohen Bürokratieaufwand: Zeitarbeitsfirmen müssten mühsam herausfinden, in welchen Fällen Equal Pay vorgeschrieben sei, bemängelt der Bundesverband Zeitarbeit. Dieser Aufwand ließe sich vermeiden, wenn generell der Gleichbehandlungs-Grundsatz gelten würde. Doch das lehnen die Arbeitgeb er strikt ab.

Ihnen gehen sogar die kleinen Verbesserungsvorschläge der Regierung zu weit: Die „Schlecker-Klausel“ müsse enger gefasst werden, fordert die Arbeitgebervereinigung BDA. Sie dürfe nur dann gelten, wenn Leihkräfte bei ihrem Ex-Arbeitgeber ihren ursprünglichen oder einen vergleichbaren Job übernehmen.

Arbeitgeber gegen Gleichbehandlung

Selbst das geplante Recht der Leiharbeiter, Gemeinschaftseinrichtungen wie Kantinen oder Betriebskitas nutzen zu können, lässt bei der BDA die Alarmglocken schrillen. Der Gesetzgeber müsse verhindern, dass diese Regelung großzügig interpretiert wird und so „durch die Hintertür Equal Treatment (Gleichbehandlung) eingeführt wird“.

Mit ihrer rigiden Haltung stehen die Arbeitgeber ziemlich alleine da. Die von der Bundesregierung eingeladenen Forscher Gerhard Bosch von der Uni Duisburg-Essen und Hajo Holst von der Uni Jena plädieren – wie die Gewerkschaften – für eine Gleichbehandlung von Leihkräften und Festangestellten. Sie verweisen auf Länder wie Frankreich und Schweden, wo dieses Prinzip bereits gilt.

Das Forschungsinstitut der Bundesagentur für Arbeit (IAB) schlägt ein Stufenmodell vor: Die Einkommen der Zeitarbeiter sollten nach dem ersten Monat nach und nach angehoben werden, nach fünf Monaten sollte dann die gleiche Bezahlung gelten.

Auch der Richter am Bundesarbeitsgericht, Franz Josef Düwell, hält die Regierungspläne für unzureichend, weil eine EU-Richtlinie nicht ausreichend umgesetzt werde. Nach der Richtlinie dürfe nur dann vom Gleichbehandlungs-Grundsatz abgewichen werden, wenn ein Leiharbeiter einen unbefristeten Vertrag hat. In Deutschland soll dies jedoch auch bei befristeten Jobs möglich sein. Hierzulande dauern Leiharbeiterjobs oft nur wenige Monate. Düwell rät, Ausnahmen vom Gleichbehandlungsgrundsatz nur zuzulassen, wenn ein Tarifvertrag „zwingend ein unbefristetes Leiharbeitsverhältnis vorschreibt“.

Und was ist mit dem Mindestlohn für die Zeitarbeit? CDU und FDP haben erst letzte Woche einen Gesetzentwurf vorgelegt, der eine allgemeinverbindliche Untergrenze ermöglicht. Doch das würde eine Equal-Pay-Regelung nicht ersetzen. Und die EU-Richtlinie wäre auch damit nicht ausreichend umgesetzt, so Düwell.

Autor:  Eva Roth
Datum:  20 | 3 | 2011
Kommentare:  18
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