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Urteil über Leiharbeiter-Verträge: Die Zwei-Milliarden-Euro-Frage

Diesen Dienstag fällt die Entscheidung, ob die Tarifverträge der christlichen Gewerkschaften für Leiharbeiter gültig sind. Für die Arbeitgeber könnte es Teuer werden. Es geht um Millionen-Nachzahlungen.


Foto: rtr

Das Bundesarbeitsgericht fällt heute eine Entscheidung, bei der es um sehr viel Geld geht. Die Fragen lauten: Haben Tausende Leiharbeiter Anspruch auf eine satte Gehaltsnachzahlung? Und müssen Zeitarbeits-Unternehmen Sozialbeiträge in Milliardenhöhe nachzahlen?

Im Zentrum des Verfahrens stehen die christlichen Gewerkschaften. Sie haben im Jahr 2002 die „Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen“ (CGZP) gegründet, die zahlreiche Tarifverträge für Leiharbeiter abgeschlossen hat. Die vereinbarten Stundenlöhne waren und sind oft sehr niedrig. Das ist schlecht für die Beschäftigten und gut für die Unternehmen. Denn seit 2003 ist per Gesetz geregelt: Zeitarbeiter müssen genauso entlohnt werden wie Stammbeschäftigte – es sei denn, ein Tarifvertrag sieht etwas anderes vor. Anders formuliert: Gäbe es in der Zeitarbeit keine Tarifverträge, hätten alle Leihkräfte Anspruch auf „Equal Pay“.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) wird nun entscheiden, ob die christliche Tarifgemeinschaft überhaupt Tarifverträge abschließen darf. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die CGZP vor einem Jahr für nicht tariffähig erklärt. Denn die Gewerkschaft sei nicht stark genug, um für einen „sozial befriedigenden“ Interessensausgleich zwischen Beschäftigten und Unternehmen sorgen zu können. Folgen die obersten Arbeitsrichter dieser Einschätzung, sind die Tarifverträge der Christlichen nichtig. Und genau das könnte für die Arbeitgeber extrem teuer werden.

Denn in diesem Fall haben Leiharbeiter, für die bislang die christlichen Tarife gelten, Anspruch auf „Equal Pay“ – das kann durchaus einen Lohnzuschlag von 30 Prozent bedeuten. Für welchen Zeitraum die Beschäftigten das Geld einfordern können, hängt von den einzelnen Arbeitsverträgen ab. Teils könnten Forderungen womöglich nur für die letzten drei Monate geltend gemacht werden, erläutern Juristen. Die eigentliche Brisanz der BAG-Entscheidung liege deshalb woanders. Sollte die CGZP nicht tariffähig sein, werden die Sozialkassen von den Zeitarbeitsfirmen Beiträge für die Arbeitslosen-, Kranken- und Rentenversicherung nachfordern, erklären Insider.

Dabei geht es um beträchtliche Summen: Zwischen zwei und drei Milliarden Euro könnten dann fällig werden, schätzt Peter Schüren, Direktor des Instituts für Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht an der Universität Münster. Der Justiziar der IG Metall, Thomas Klebe, sieht das ähnlich. Seine Gewerkschaft schätzt, dass den „notleidenden“ Sozialversicherungen dann rund zwei Milliarden Euro zufließen könnten.

Die Fachleute machen folgende Rechnung auf: Wenn die CGZP nie eine Gewerkschaft war, dann hätten die Beschäftigten seit Jahren das gleiche Gehalt bekommen müssen wie Stammbeschäftigte – und die Arbeitgeber hätten entsprechend höhere Sozialabgaben abführen müssen. Die Sozialversicherungen haben Anspruch auf diese Zahlungen, unabhängig davon, ob die einzelnen Leiharbeiter ihren höheren Lohn einfordern oder nicht. Die gesetzlichen Versicherungen könnten die Beiträge für die Jahre seit 2006 geltend machen.

Offiziell hält sich die Deutsche Rentenversicherung noch bedeckt: Man sei darauf vorbereitet, je nach Ausgang des Verfahrens die erforderlichen weiteren Schritte einzuleiten, erklärte ein Sprecher. Die Bundesagentur für Arbeit stellt dagegen klipp und klar fest: Wenn die CGZP nicht tariffähig ist, „müssen wir die Beiträge nachfordern“, so eine Sprecherin.

Die christlichen Gewerkschaften haben insbesondere mit dem Arbeitgeberverband AMP Tarifverträge abgeschlossen. Seine Mitgliedsunternehmen müssen also bis morgen bangen. AMP-Hauptgeschäftsführer Thomas Hetz gibt sich vor der BAG-Entscheidung zugeknöpft: „Wir warten das Urteil ab“, sagt er der Frankfurter Rundschau. Wie viele Beschäftigte in AMP-Unternehmen tätig und von der Entscheidung betroffen sind, wisse er nicht. „Das ändert sich ständig.“ Die IG Metall geht von rund 200000 Leiharbeitern aus.

Sollte das BAG die christliche Tarifgemeinschaft für tariffähig erklären, könnten die Unternehmen wohl aufatmen. „Dann passiert nichts mehr“, vermutet Arbeitsrechtler Schüren. Er hält es auch für möglich, dass sich die CGZP noch schnell selbst auflöst – und so eine Entscheidung verhindert. Der CGZP-Vorsitzende Gunter Smits nennt das allerdings „völligen Unsinn“.

Nicht betroffen von der BAG-Entscheidung sind Leiharbeiter, für die ein Tarifvertrag mit den DGB-Gewerkschaften gilt. Bei diesen Gewerkschaften ist unstrittig, dass sie tariffähig sind.

Autor:  Eva Roth
Datum:  13 | 12 | 2010
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