Der Streit zwischen der Gewerkschaft Verdi und dem Discounter Lidl über Gewerkschaftsarbeit in Filialen des Lebensmittelhändlers ist mit einem Vergleich beendet worden. Vor dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg in Stuttgart einigten sich beide Seiten nach Auskunft von Verdi am Donnerstag auf Zutrittsbedingungen für Gewerkschaftsvertreter.
Nach der Entscheidung in zweiter Instanz dürfen zwei Verdi-Vertreter zweimal im Monat die Lidl-Läden besuchen, um Mitglieder zu werben. Sie dürfen sich nach Angaben der Gewerkschaft mit den Mitarbeitern in den Verkaufsräumen maximal 30 Minuten unterhalten, zu Pausenräumen haben sie keinen Zutritt. Der Besuch muss dem Geschäftsführer der jeweiligen Firmenuntergliederung drei Werktage zuvor per Fax gemeldet werden. Führungskräfte dürfen während der Gespräche nicht anwesend sein. Lidl hatte eine Aufsicht über die Treffen durchsetzen wollen.
Der Streit war über das Zugangsrecht für Verdi zu den 86 Filialen mit mehr als 1200 Beschäftigten in der Region Kirchheim/Teck ausgebrochen. Lidl gilt als gewerkschaftsunfreundlich. Nur eine der Filialen in der betroffenen Region hat laut Verdi einen Betriebsrat. Das Arbeitsgericht Stuttgart hatte eine Klage der Gewerkschaft auf umfangreicheren Zugang im Dezember 2009 abgelehnt. Ein Verdi- Vertreter nannte das Ergebnis richtungsweisend auch für andere Filialen in Deutschland. (dpa)
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