Elf Strom- und Gasnetzbetreiber haben am Donnerstag vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht versucht, höhere Renditen für ihr eingesetztes Kapital durchsetzen. In Folge müssen Strom- und Gaskunden mit weiteren Preiserhöhungen rechnen. Die Netzbetreiber – darunter Stadtwerke, aber auch große Gasnetzbetreiber wie Ontras-VNG, Thyssengas oder Gasunie – halten die ihnen von der Bundesnetzagentur 2008 zugebilligten Gewinnspannen für zu gering und fordern Eigenkapitalzinssätze von mehr als elf Prozent vor Steuern.
Für die Verbraucher würde dies wohl höhere Preise bedeuten. Denn die Kapitalkosten fließen über die Netzentgelte in den Strompreis ein und werden letztlich vom Stromkunden bezahlt. Insgesamt machen die Netzentgelte schon heute rund 23 Prozent des Gas- und Strompreises von Haushaltskunden aus.
Hauptstreitpunkt vor Gericht: Per Gesetz wird den Netzbetreibern in Deutschland eine angemessene Verzinsung ihres Eigenkapitals garantiert. Doch was darunter zu verstehen ist, ist Auslegungssache. Die Bundesnetzagentur hatte den Netzbetreibern 2008 nach umfangreichen Beratungen Eigenkapitalzinssätze von 9,3 Prozent vor Steuern für Neuanlagen und von 7,6 Prozent für Altanlagen zugebilligt. Nicht genug, fanden einige Netzbetreiber.
Der Vorsitzende Richter Wiegand Laubenstein machte den Klägern aber in einer vorläufigen Einschätzung des Verfahrensstandes zu Beginn der mündlichen Verhandlung wenig Hoffnung. Er betonte, das Gericht halte das von der Aufsichtsbehörde gewählte Berechnungsmodell für angemessen. Die Bestimmung der Marktrisikoprämie sei in den Augen des Senats sachgerecht. Laubenstein betonte, ohnehin gehe es bei der Berechnung der Kapitalverzinsung nicht um eine Punktlandung. Die Vorgaben der Bundesnetzagentur müssten nur plausibel und vertretbar sein.
Der Vize-Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Ulrich Kelber, zeigte sich empört über die Klage: „Das Ansinnen der Netzbetreiber ist dreist. Sie betreiben die Netze weitgehend risikolos.“ Die derzeitigen Renditen von 7,6 bis 9,3 Prozent seien mehr als auskömmlich. Kelber betonte, er hoffe, dass das Oberlandesgericht die Beschwerde ablehnt. Ansonsten müsse die Politik gegensteuern. (dapd)
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