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Europäische Union: Die Tücken der Mehrwertsteuer

In der EU gilt bisher einen Mindestsatz für die Mehrwertsteuer. Künftig wird es aber noch mehr Ausnahmen geben. Von Werner Balsen

Finanzminister Peer Steinbrück will neue Mehrwertsteuer-Ausnahmen der EU nicht nutzen.
Finanzminister Peer Steinbrück will neue Mehrwertsteuer-Ausnahmen der EU nicht nutzen.
Foto: dpa

Brüssel. Die EU-Staaten haben sich darauf geeinigt, die Liste der Waren und Dienstleistungen zu verlängern, die mit einer reduzierten Mehrwertsteuer belegt werden dürfen.

Warum braucht die EU abgestimmte Mehrwertsteuer-Regeln?

Die Union hat 1993 den gemeinsamen Binnenmarkt eingeführt. Um Wettbewerbsverzerrungen im zollfreien Europa auszuschließen (etwa Einkaufstourismus zum Nachteil heimischer Geschäfte in grenznahen Regionen) , wurden schon im Jahr zuvor Mehrwertsteuerbestimmungen erlassen, an die sich alle halten müssen.

Wie sehen diese Bestimmungen aus?

Für die EU wurde ein Mindestsatz von 15 Prozent festgelegt. Die einzelnen Mitgliedstaaten können höhere Sätze beschließen, aber keine niedrigeren. Gleichzeitig dürfen sie zwei ermäßigte Sätze für einzelne, genau festgelegte Waren- und Dienstleistungsgruppen festlegen. Auch die müssen mindestens fünf Prozent betragen. Von diesen Ausnahmen machen die EU-Mitglieder reichlich Gebrauch. So ist längst nicht mehr garantiert, dass das Mehrwertsteuer-Mosaik in Europa tatsächlich Wettbewerbsverzerrungen ausschließt.

Welche Mehrwertsteuer zahlen die Bundesbürger?

Die Bundesregierung erhebt einen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent - in vielen EU-Ländern ist dieser Standardsatz höher. Deutschland nutzt wie andere Staaten die Ausnahmebestimmung: Für Lebensmittel, Getränke, Bücher und Zeitungen beträgt der Satz sieben Prozent.

Was hat sich durch den jüngsten Beschluss der EU-Finanzminister geändert?

Die Liste der Waren und Dienste, bei denen die Mitgliedstaaten von dem 15-Prozent-Standardsatz abweichen können, wurde verlängert um einige arbeitsintensive Dienstleistungen. Dazu zählen der Service in Restaurants und Hotels sowie Renovierungsarbeiten in privaten Haushalten.

Was ändert sich für Bundesbürger?

Zunächst gar nichts. Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) hat betont, dass die Regierung die neuen Ausnahmeregeln nicht nutzen will. Die Debatte darüber hat allerdings schon begonnen.

Warum hat die Entscheidung in der EU so lange gedauert?

Bei Steuerfragen verlangt die EU Einstimmigkeit. Frankreich ist seit Jahren für reduzierte Sätze in Gaststätten, Deutschland dagegen. Es sei ungewiss, ob Unternehmen die Reduzierung an die Endverbraucher weitergeben, so Steinbrück.

Autor:  WERNER BALSEN
Datum:  12 | 3 | 2009
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