kalaydo.de Anzeigen

Europäischer Gerichtshof: Mehr Schutz für junge Beschäftigte

Wer hätte es gedacht? Das deutsche Arbeitsrecht wird oft als zu hart bezeichnet. Der Europäische Gerichtshof stellt jetzt fest: Richtig ist das Gegenteil. Zumindest, was eine heikle Altersregelung betrifft. Von Eva Roth

Wenn am Ende eines Arbeitsverhältnisses die Kündigung steht, müssen bestimmte Regeln eingehalten werden (Symbolbild).
Wenn am Ende eines Arbeitsverhältnisses die Kündigung steht, müssen bestimmte Regeln eingehalten werden (Symbolbild).
Foto: Foto: dpa

Wer früh ins Berufsleben einsteigt, wird in Deutschland bei den Kündigungsfristen rechtswidrig benachteiligt. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag entschieden. Die Gerichte dürften die beanstandete deutsche Vorschrift jetzt nicht mehr anwenden, erläutert der Arbeitsrechtler Felipe Temming.

Worum geht es? Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht vor, dass die Kündigungsfrist umso länger ist, je länger ein Beschäftigter bereits in dem Betrieb arbeitet. Allerdings greift diese Regelung erst ab dem 25 Lebensjahr. Im BGB heißt es: "Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt."

Alter vor Gericht

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat schon öfter geprüft, ob deutsche Vorschriften gegen das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters verstoßen.

Befristungen: Ende 2005 hat der EuGH die Regelung gekippt, nach der mit Beschäftigten ab dem 52. Lebensjahr ohne Grund befristete Verträge abgeschlossen werden können. Der Gesetzgeber habe die Vorschriften daraufhin reformiert, erklärt der Kölner Arbeitsrechtler Felipe Temming. Nun sei es erlaubt, bis zu fünf Jahre lang mit einem älteren Beschäftigten befristete Verträge abzuschließen.

Renteneintritt: In Deutschland gilt die Regel, dass ein Arbeitsvertrag mit dem 65. Lebensjahr endet. Diese allgemeine Altersgrenze hat der EuGH für akzeptabel befunden. Noch nicht entschieden sei, ob die Altersgrenze von 60 Jahren für Piloten eine Altersdiskriminierung ist, so Temming.

Aktenzeichen Europäischer Gerichtshof, C-555/07.

Genau diese Regelung aus dem Jahre 1926 haben die Luxemburger Richter nun gekippt, weil sie mit dem grundsätzlichen Verbot der Diskriminierung wegen des Alters nicht vereinbar sei. Zwar könne eine Ungleichbehandlung wegen des Alters unter bestimmten Umständen gerechtfertigt sein, etwa um beschäftigungspolitische Ziele zu erreichen.

Konkretes Ziel der deutschen Regelung sei es, Unternehmen mehr Flexibilität zu verschaffen: Jüngere, die als mobiler gelten, können leichter entlassen werden. Die Vorschrift sei aber nicht angemessen. Denn sie betreffe nur Menschen, die vor dem 25. Lebensjahr im Betrieb angefangen haben - unabhängig von ihrem Alter zum Zeitpunkt der Entlassung. Damit benachteilige sie Menschen, die ohne oder nach nur kurzer Ausbildung früh einen Job beginnen.

Berufe - wie angesehen sie sind

Bildergalerie ( 30 Bilder )

Die größten Arbeitgeber in Deutschland

Bildergalerie ( 31 Bilder )

In dem Streitfall hatte ein Unternehmen in Nordrhein-Westfalen eine 28-jährige Frau nach zehnjähriger Betriebszugehörigkeit entlassen. Die Kündigungsfrist betrug nur einen Monat. Wäre auch die Zeit vor ihrem 25. Geburtstag mitgezählt worden, hätte die Frist immerhin vier Monate betragen. "Das Urteil ist richtig, die deutsche Vorschrift ist ungerecht", sagte der Arbeitsrechtler Felipe Temming vom Institut für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht an der Uni Köln der Frankfurter Rundschau.

Die deutsche Vorschrift dürfe nun erst einmal nicht mehr angewendet werden, unabhängig davon, ob der Fall vor dem Bundesverfassungsgericht lande. Das grundsätzliche Verbot der Diskriminierung wegen des Alters ergebe sich unter anderem aus einer EU-Richtlinie, die in ihrer Gänze 2006 in Deutschland in Kraft trat, der Grundrechte-Charta der EU, und dem deutschen Gleichbehandlungsgesetz.

Die Arbeitgeber zeigten sich unzufrieden mit dem Ausgang des Rechtsstreits: "Wir bedauern die Entscheidung, weil der europäische Gerichtshof deutsches Recht aushebelt", sagte ein Sprecher der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände. Politisch wollte er den Beschluss zunächst nicht bewerten.

Die IG Metall findet die Entscheidung dagegen richtig: "Dass Beschäftigungszeiten vor dem 25. Lebensjahr berücksichtigt werden müssen, entspricht unserer Auffassung", sagte Andrej Wroblewski, Ressortleiter Arbeitsrecht, der FR.

Im Normalfall können Richtlinienverstöße nur im Verhältnis zur öffentlichen Hand zu einer Nichtanwendbarkeit deutscher Vorschriften führen, erklären Juristen. Zum Verbot der Altersdiskriminierung habe der EuGH allerdings bereits 2005 festgestellt, dass dies zu den "allgemeinen Grundsätzen des Unionsrechts" gehöre, also sozusagen zur ungeschriebenen EU-Verfassung.

Mit der Diskriminierungsrichtlinie aus dem Jahr 2000 werde dieser Grundsatz nur konkretisiert. Solche allgemeinen Grundsätze seien auch in Privatrechtsstreitigkeiten zu beachten und könnten zur Unanwendbarkeit einer diskriminierenden Vorschrift führen, so der EuGH. (mit afp)

Autor:  Eva Roth
Datum:  19 | 1 | 2010
Kommentare:  Kommentieren
Empfehlen:  E-Mail
Leserbrief:  Leserbrief
Artikel:  Drucken
Ressort

Nachrichten aus der Wirtschaft, Börsen-Trends, Kurse und Finanz-Themen.


Faktencheck
Zurück zur Drachme um den Euro zu retten?

Griechenland steht im Ruf, über seine Verhältnisse gelebt zu haben. Mythen über die Ursachen der Krise.

Fotostrecke
Forum Entwicklung
Das Forum Entwicklung ist eine Veranstaltungsreihe von FR, Giz und HR-Info.

Am 31. Mai diskutiert FR-Redakteur Tobias Schwab mit Fernsehköchin Sarah Wiener und weiteren Gästen das Thema "Wer verdient am Kaffee?"

Faktencheck
Steigende Beiträge zur Sozialversicherung - die Zukunft?

Was würde passieren, wenn Deutschland ein Sparpaket bewältigen müsste wie Griechenland? Ein erschreckendes Szenario.

Ressort

Die Schuldenkrise hat Europa im Griff: Nachrichten zur Eurokrise, Konjunktur, Eurobonds und Ratingagenturen.


Anzeige

Tops und Flops in der Wirtschaft

Anzeige

 

Video

  • 6.339,94 Pkt. +24,05 (+0,38%)
  • 10.196,44 Pkt. -35,08 (-0,34%)
  • 752,47 Pkt. +0,62 (+0,08%)
  • 8.580,39 Pkt. +17,01 (+0,20%)
  • 1,2512 USD -0,0003 (-0,02%)
in Zusammenarbeit mit Finanzen100.de
Insolvenz
Hunderte von Filialen hat Schlecker bereits geschlossen.

Der Insolvenzverwalter ist bestellt, jetzt beginnt die harte Zeit der Neuordnung von Schlecker. Wir erklären, wie es mit der Kette weitergeht.

Brutto / Netto Rechner
Optimieren Sie Ihr Gehalt:
Bruttogehalt (Euro mtl.)
St.-Kl.
Arbeitslosengeldrechner
Wie viel Arbeitslosengeld steht Ihnen zu?
Bruttogehalt (jährl. Euro) Steuerklasse
Kinder Ja Nein Berechnen
Anzeige

Finden Sie jetzt gezielt den richtigen Partner für eine glückliche Beziehung. So wird Ihre Partnersuche ganz einfach.

ANZEIGE
- Business
- sonstiges
- Kauftipps!