Angesichts des steigenden Drucks aus der Kreditwirtschaft und Teilen der Union legt sich die Bundesbank Pläne für eine "Bad Bank" (engl.: Schlechte Bank) zurecht. Sie würde Bankbilanzen entlasteen, indem sie mit Steuergeld problematische Wertpapiere aufkauft.
Sollte eine solche Institution tatsächlich an den Start gehen, werden die Notenbanker nach Informationen aus Finanzkreisen jedoch eine Teilverstaatlichung der Institute empfehlen, die sie nutzen müssen. Ein Bundesbanksprecher wollte die Informationen nicht kommentieren.
Zwar lehnen sowohl Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) als auch der Präsident der Bundesbank, Axel Weber, eine solche Lösung prinzipiell ab. Nach Informationen der Frankfurter Rundschau befürchtet Weber jedoch, dass Steinbrück dem Druck angesichts der neuen Milliardenlöcher in den Bankbilanzen nicht standhalten kann.
Die Bundesbank wolle nicht unvorbereitet sein, wenn Berlin beschließt, eine Bad Bank zu errichten, sagte eine mit der Angelegenheit vertraute Person.
Derzeit definiert eine Arbeitsgruppe der Bundesbank, welche Papiere für den Aufkauf in Frage kommen. Um die Belastung für den Steuerzahler einzugrenzen, will die Bundesbank zudem auf eine Deckelung dringen. Steinbrück schätzt, dass eine Bad Bank mit einem Kapital von 150 bis 200 Milliarden Euro unterlegt sein müsste.
Die Kernfrage ist jedoch, zu welchem Preis die Bad Bank Wertpapiere kaufen soll, die am Kapitalmarkt derzeit schwer oder gar nicht verkäuflich sind. Liegt er zu hoch, wird der Steuerzahler über den Tisch gezogen.
Liegt er zu niedrig, werden die Banken nicht entlastet und müssen schlimmstenfalls mit Steuergeld gestützt werden. An dieser Problematik sind ähnliche Pläne der früheren US-Regierung gescheitert. Die Bundesbank will die Bewertung durch ein ausgefeiltes mathematisches Modell lösen.
Die im Rettungsplan der Bundesregierung vorgesehene Übernahme von Risikopapieren im Wert von bis zu fünf Milliarden Euro pro Institut durch den Sonderfonds Finanzmarktstabilität (Soffin) wurde bislang nicht genutzt. Das liegt nach Angaben von Wirtschaftsprüfern an der zeitlichen Befristung: Da die Institute die Papiere nach 36 Monaten wieder zurücknehmen müssen, gelten sie juristisch nicht als verkauft. Daher verfehle die Transaktion das Ziel, bei den Banken Eigenkapital freizusetzen.
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