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Gastbeitrag: Ein Kindergeld für alle

Eine Kindergrundsicherung könnte Kindergeld und Freibeträge ersetzen. Von Claus Schäfer

Claus Schäfer ist Experte für Einkommens- und Vermögensverteilung im Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut der Hans-Böckler-Stiftung.
Claus Schäfer ist Experte für Einkommens- und Vermögensverteilung im Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut der Hans-Böckler-Stiftung.

Untätig kann man die Bundesregierung nach dem jüngsten Konjunkturpaket nicht mehr nennen. Aber sie tut angesichts der Wucht, mit der die Krise auf den Arbeitsmarkt schlägt, immer noch zu wenig - und nicht immer das Richtige.

So sind die geplanten Steuer- und Abgabensenkungen ineffizient oder sogar kontraproduktiv. Denn sie verursachen gerade bei den Kommunen massive Einnahmeausfälle, die die Investitionszuschüsse zum größten Teil wieder kompensieren. Vor allem verpasst die Regierung die Chance, ihre Antikrisenpolitik mit schon lange drängenden Herausforderungen zu verbinden. Eine solche wäre etwa die Einführung einer Kindergrundsicherung - für die das Bundessozialgericht gerade einen indirekten Wink gegeben hat.

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Claus Schäfer ist Experte für Einkommens- und Vermögensverteilung im Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut der Hans-Böckler-Stiftung.

Eine Kindergrundsicherung würde erstmals alle Kinder gleich behandeln durch ein einheitliches Kindergeld für alle. Heute dagegen gibt es drei unterschiedliche Leistungssysteme: Das im Vergleich niedrige Kindergeld für erwerbstätige Eltern mit unterem und mittleren Einkommen; etwas höhere Hartz IV-Sätze für Kinder von Erwerbslosen; die höchsten Leistungen für erwerbstätige Kindeseltern mit hohem Einkommen, die diverse steuerliche Absetzmöglichkeiten nutzen können.

Die Kindergrundsicherung würde auch erstmals das Dunkelzifferproblem vermeiden. Heute erhalten zahlreiche Familien keine Hartz-IV-Leistungen oder keinen Kinderzuschlag, obwohl sie darauf ein Anrecht hätten. Denn Hartz IV ist ein Holschuld-System: ohne Antrag keine staatliche Leistung. Aber der Antrag bleibt aus Unkenntnis oder Scham häufig aus.

Dagegen prüft das Finanzamt automatisch, ob eine Familie über kindbezogene steuerliche Freibeträge mehr Geld erhält als über das Kindergeld. Diese Bringschuld des Staates für seine Bürger würde auf alle Kinder ausgedehnt.

502 Euro pro Monat

Die Grundsicherung würde ebenso zum ersten Mal Gerechtigkeit gegenüber allen Kindern walten lassen, weil ihre Zahlung der Lohn- und Einkommensteuer der Eltern unterworfen wäre. Eltern mit niedrigen Einkommen würden die Leistung deshalb voll erhalten, mittlere Einkommen etwas geschmälert und höhere Einkommen würden maximal nur so viel erhalten, wie nach Abzug des höchsten Steuersatzes übrig bliebe. Das bisherige System würde dadurch vom Kopf auf die Füße gestellt.

Die Höhe der Grundsicherung wäre übrigens völlig unstrittig, da vom Bundesverfassungsgericht in mehreren Urteilen vorgegeben. Sie muss identisch sein mit dem kindlichen Existenzminimum, das sich bislang faktisch leider nur im Steuerrecht niederschlägt. Es setzt sich zusammen aus dem so genannten "sächlichen" kindlichen Existenzminimum plus dem steuerlichen Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsfreibetrag, insgesamt 502 Euro pro Monat.

Warum aber sollten Millionärskinder überhaupt diese Leistung erhalten? Diese Frage hat das Bundesverfassungsgericht ebenfalls entschieden, mag man darüber noch so räsonieren: Auch Millionäre mit Kindern müssen vom Staat besser gestellt werden als Millionäre ohne Kinder. Das besagt die vom Gericht ins Leben gerufene "horizontale" Gerechtigkeit.

Die Kindergrundsicherung würde Kindergeld, Hartz IV für Kinder, Steuerfreibeträge, Kinderzuschlag voll ersetzen und weitere familienbezogene Leistungen teilweise. Sie würde sich dadurch mit etwa 45 Milliarden Euro Ersparnis refinanzieren und durch die Besteuerung ihrer Leistungen noch einmal mit etwa 25 Milliarden Euro. Die zusätzliche Nettobelastung der öffentlichen Haushalte, besser: die zusätzliche Nettoentlastung der Familien würde geschätzt 30 Milliarden Euro betragen.

Das wäre ein Konjunkturprogramm, das auch mittelfristig trägt: Weil es die Richtigen begünstigt, während sich bei den Einkommensreichen praktisch nichts ändern würde; weil es einen dauerhaften Impuls setzt; weil es Kinderarmut und daraus folgende individuelle Defizite wesentlich vermindert; und weil es kollektiv auch dem künftigen Arbeitsmarkt und der Produktivität zugute käme.

Autor:  CLAUS SCHÄFER
Datum:  2 | 2 | 2009
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