Das Bundesgesundheitsministerium prüft die kräftige Gehaltserhöhung, die der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Köhler, nach seiner Wiederwahl Mitte März erhielt. Das Basisgehalt Köhlers beträgt nach Informationen dieser Zeitung nun 350.000 Euro. Das entspricht einer Gehaltserhöhung um 90.000 Euro oder 35 Prozent. Köhler, Spitzenvertreter der ärztlichen Selbstverwaltung, verdient damit fast 50 Prozent mehr als der Spitzenverdiener unter den Krankenkassenchefs − und rund 75 Prozent mehr als Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU).
In der Ärzteschaft wurde diese Gehaltsanhebung mit teils deutlichen Worten kritisiert. Ein Berliner Anästhesist wendete sich in der Sache an das Bundesversicherungsamt. Eine Antwort erhielt er vom Bundesgesundheitsministerium. Dieses teilte in einem Brief, der der Frankfurter Rundschau vorliegt, mit, dass geprüft werde, ob die Vergütungen von Köhler und seinem Stellvertreter Carl-Heinz Müller „im Einklang mit Recht und Gesetz stehen“. Zu diesem Zweck habe das Ministerium die abgeschlossenen Vorstandsverträge angefordert.
Andreas Köhler, 50, hat Humanmedizin und Betriebswirtschaft studiert. Er begann als Referent bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Als Arzt hat er nie gearbeitet. Seit 2005 ist Köhler Vorstandsvorsitzender der KBV.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung ist Vertragspartner der Krankenkassen. Sie stellt die ambulante Versorgung sicher. Dafür erhält sie von den Krankenkassen eine Honorarsumme, in diesem Jahr 32,1 Milliarden Euro, die unter den rund 150000 niedergelassenen Ärzten aufgeteilt wird. dba
„Für eine abschließende Bewertung sind jedoch noch weitere Informationen und Unterlagen erforderlich“, heißt es in dem Schreiben. Die Festlegung der Vorstandsgehälter ist zwar Sache der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, das Ministerium kann jedoch als Rechtsaufsicht eingreifen, zum Beispiel wenn es die Gebote der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit verletzt sieht.
Neben ihrem Basisgehalt erhalten Köhler und Müller zusätzlich Zahlungen zur Altersvorsorge. In Ministeriumskreisen hieß es bei Bekanntwerden der neuen Bezüge, dass derartige Gehaltserhöhungen den Ärzten und der Öffentlichkeit nur schwer vermittelbar seien, was als deutliche Kritik verstanden werden muss.
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