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Guthabenkonten: Geldhäuser bitten die Armen zur Kasse

Es geht um essentielle Zahlungsfunktionen: Für reine Guthabenkonten zahlen Kunden kräftig. Die Institute treffen damit vor allem Hartz-IV-Empfänger - das ruft den Verbraucherschutz auf den Plan.

Ein Kunde einer Sparkasse beim Geldabheben.
Ein Kunde einer Sparkasse beim Geldabheben.
Foto: dpa
BERLIN –  

Für Menschen in finanzieller Not ist es oft die einzige Möglichkeit am Zahlungsverkehr teilzunehmen – also etwa Lohn oder Unterhaltsleistungen zu empfangen, die Miete zu überweisen oder Rechnungen zu bezahlen. Die Rede ist vom so genannten Girokonto für jedermann. Mehr als 1,1 Millionen solcher reinen Guthabenkonten, bei denen die Kunden keine Überziehungen vornehmen können, führen alleine die Sparkassen in Deutschland.

Doch ausgerechnet bei diesen Konten langen die Geldhäuser kräftig zu. Während die Führung normaler Girokonten immer häufiger kostenlos angeboten wird, sind die Gebühren für die Guthabenkonten zuletzt kräftig gestiegen. So hat beispielsweise die Frankfurter Sparkasse die monatliche Gebühr kürzlich um 1,50 Euro auf 8,40 Euro erhöht – eine Menge Geld für Hartz-IV-Empfänger, die zum größten Kundenkreis für solche Konten zählen. Bei der Deutschen Bank kosten solche Konten sogar 8,99 Euro. Auch die Berliner Sparkasse, die bislang mit 3,50 Euro verhältnismäßig günstig war, passt sich jetzt an: Sie erhöht den Preis im Oktober auf acht Euro.

Die Institute begründen die hohen Gebühren mit dem angeblich hohen Aufwand, der bei solchen Konten entstehe. So fielen bei ihnen erfahrungsgemäß überdurchschnittlich viele Mahnungen und Pfändungen an, die hohe Kosten für die Banken verursachten. Zudem müssten diese Konten permanent überwacht werden, weil Überziehungen ja nicht erlaubt seien.

Verbraucherschützer halten diese Begründung für vorgeschoben. „Solche Konten bieten nur essenzielle Zahlungsfunktionen und verursachen für die Kreditinstitute deshalb nur wenig Aufwand“, sagte die Finanzexpertin des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV), Christina Buchmüller, der FR. „Die hohen Gebühren, die viele Institute dafür nehmen, legen nahe, dass sie wirtschaftlich nicht interessante Kunden auf diese Weise loswerden oder sogar in besonderem Maße an ihnen verdienen wollen“, so Buchmüller.

In vielen Bundesländern sind die Sparkassen wegen ihres öffentlichen Auftrags dazu verpflichtet, Kunden solche reinen Guthabenkonten einzurichten, es sei denn es liegen schwer wiegende persönliche Gründe dagegen vor, die eine Kontoführung für die Bank unzumutbar machen. Alle anderen Geschäftsbanken haben sich zwar auch einer Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses (ZKA) von 1995 angeschlossen und sich freiwillig verpflichtet, solche Konten einzurichten – auch für Personen mit negativem Schufa-Eintrag. Die Kreditwirtschaft erkenne mit dieser Empfehlung die soziale Bedeutung des Girokontos an, das eine wichtige Voraussetzung für die Teilnahme am Wirtschaftsleben darstelle, heißt es dazu beim ZKA. Kunden, denen die Eröffnung eines solchen Kontos durch ein Institut abgelehnt werde, hätten die Möglichkeit, diese Entscheidung durch die zuständige Kundenbeschwerdestelle kostenfrei überprüfen zu lassen.

Doch die Realität sieht Verbraucherschützern zufolge mitunter anders aus: „Weil es sich nur um eine freiwillige Verpflichtung handelt, halten sich viele Institute nicht dran“, so Buchmüller. „Sie schicken unliebsame Kunden häufig zu den Sparkassen.“ Buchmüller vermutet deshalb, dass einzelne Sparkassen wiederum über die hohen Gebühren versuchen, solche Kunden wieder abzuwimmeln.

Autor:  Sebastian Wolff
Datum:  9 | 8 | 2011
Kommentare:  5
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