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Gen-Mais: Verbot von Mon 810 ist machbar

Ein Gutachten reiht neue Erkenntnisse auf und spricht sogar von einem Gesundheitsrisiko für Menschen. Von Stephan Börnecke

Verbraucher und Umweltschützer wünschen sich ein Verbot des genetisch veränderten Saatguts (Archiv).
Verbraucher und Umweltschützer wünschen sich ein Verbot des genetisch veränderten Saatguts (Archiv).
Foto: ddp

Umweltverbände sind nach einem gestern vorgelegten Gutachten überzeugt: Ein Verbot des Gen-Mais Mon 810 ist nicht nur wissenschaftlich geboten, sondern auch rechtlich möglich.

Doch die Zeit drängt: Zwei Wochen noch, dann bringen Bauern ihre Maissaat aus. Einige werden dabei den umstrittenen Gen-Mais Mon 810 verwenden. Weil aber der einzige in der EU zur Saat zugelassene Labormais in Verruf steht, die Umwelt zu schädigen, erwägt auch Agrarministerin Ilse Aigner (CSU) ein Verbot des Produkts des US-Agrarmultis Monsanto. Ob sie es ausspricht, bleibt offen.

Derweil wird klar: Monsanto hat eine Auflage des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), wonach Ergebnisse von laufenden Umweltmonitorings in einen vom Amt angeforderten Bericht aufzunehmen sind, nicht erfüllt. So sollte der Konzern unter anderem Erkenntnisse aus dem Tagfalter-Monitoring beim Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) in Leipzig in den Bericht einbauen. Doch wie die Projektkoordinatorin für das Tagfalter-Monitoring, Elisabeth Kühn, agrarheute.com bestätigte, sei dies nicht geschehen. So sei das Monitoring nicht geeignet, da Maisflächen nicht speziell untersucht würden. Zum anderen sei eine Anfrage von Monsanto in "Stil und Form" so abgefasst gewesen, dass sich eine Antwort erübrigt hätte. Kühn räumte überdies ein, es habe die Gefahr bestanden, dass ehrenamtliche Mitarbeiter abgesprungen wären, wenn das Institut Daten an Monsanto weiter gereicht hätte.

Die Verbände BUND, Bund für ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) sowie das Online-Netzwerk Campact glauben, dass sich seit dem ersten vorübergehenden Vertriebsverbot vom April 2007 "weitere konkrete Hinweise auf eine Gefährdung von Mensch und Umwelt durch den Gen-Mais ergeben" hätten. So stellte Greenpeace fest, dass der Gen-Mais sein Insektengift in unterschiedlichen, nicht exakt bestimmbaren Dosen herstellt. Die Menge aber sei wichtig zur Beurteilung des Risikos für Mensch und Tier. Eine andere Studie belegt erneut, dass nicht nur Maiszünsler und geschützte Schmetterlinge getötet werden, sondern auch Arten wie der Marienkäfer, die zu den räuberischen Nutzinsekten gehören.

Weniger Mäusekinder

Aufsehenerregende Studien aus Italien und Österreich zeigten kürzlich zudem, dass mit dem Gen-Mais gefütterte Mäuse erstens weniger Nachkommen haben und zweitens junge und alte Mäuse Probleme mit dem Immunsystem bekamen. Besonders diese Erkenntnis, so Christoph Then und die Rechtsanwältin Katrin Brockmann in ihrem Gutachten, sei besorgniserregend, weil bei Säugetieren während des Wachstums auch die Prägung des Immunsystems erfolgt. Möglicherweise bestehe auch ein Gesundheitsrisiko für den Menschen.

Dass diese Erkenntnisse neu sind, ist entscheidend für den rechtlichen Hebel, den Aigner ansetzen könnte: Denn nach Artikel 23 der Freisetzungsrichtlinie der EU können die Mitgliedstaaten ein Gen-Konstrukt aus dem Verkehr ziehen, wenn seit der Zulassung neue Risikoerkenntnisse aufgekommen sind. So hatten bereits andere Staaten entschieden, und so könnte es, meinen die Autoren, auch Deutschland machen.

Das BVL teilte der Frankfurter Rundschau derweil mit, dass "nach einer ersten Durchsicht" des vor wenigen Tagen von Monsanto vorgelegten Berichts zum Anbau-Monitoring "keine unerwarteten nachteiligen Folgen" durch Mon 810 zu erwarten seien.

Autor:  STEPHAN BÖRNECKE
Datum:  3 | 4 | 2009
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