Karlsruhe. Die Gentechnik-Kontroverse hat am Mittwoch das Bundesverfassungsgericht erreicht. Dort verhandelte der Erste Senat über das Gentechnikgesetz. Sachsen-Anhalt hält es mit seinen "repressiven Regelungen" für verfassungswidrig. Das Urteil wird frühestens in drei Monaten fallen. Aber bereits in der mündlichen Verhandlung wurde deutlich, dass die Richter den Streit mehr als politische und weniger als verfassungsrechtliche Auseinandersetzung sehen.
Staatssekretär Thomas Pleye betonte, dass Sachsen-Anhalt eine lange Tradition in der Pflanzenforschung habe. Das Gentechnikgesetz führe jedoch zu einer verfassungswidrigen Beeinträchtigung von Landwirten und Forschern, die genveränderte Organismen einsetzten. Insbesondere das hohe Haftungsrisiko behindere sie. So haften Landwirte, die genveränderte Pflanzen verwenden, wenn die Ernte im Nachbargrundstück mit gentechnisch verändertem Material belastet wird. Da Entschädigungszahlungen unabhängig vom Verschulden des Gen-Bauern fällig werden, seien Versicherer nicht bereit, solche Schäden zu versichern.
Auch das sogenannte Standortregister will Sachsen-Anhalt in seiner bisherigen Form für verfassungswidrig erklären lassen. Bisher muss der Standort eines Feldes veröffentlicht werden, auf dem genveränderte Pflanzen angebaut werden. Das habe bereits zu vorsätzlichen Feldzerstörungen geführt, so Staatssekretär Pleye. Es sei auch leicht möglich, personenbezogene Daten über die Pächter zu erhalten. Das verletze neben der Eigentumsgarantie auch den Datenschutz. Künftig solle nur noch die Gemarkung bekanntgegeben werden.
Regierung verteidigt Gesetz
Die schwarz-gelbe Bundesregierung verteidigte dagegen das Gentechnik-Gesetz als verfassungsgemäß. Professor Gerhard Robbers erinnerte als ihr Prozessvertreter daran, dass das Grundgesetz auch den Schutz der Umwelt, der Tier- und Pflanzenwelt vorschreibe. Außerdem solle der Verbraucher die Wahl zwischen ökologisch oder konventionell hergestellten und genveränderten Nahrungsmitteln haben. Schließlich müssten konventionell wirtschaftende Landwirte geschützt werden, wenn ihre Ernte durch Auskreuzung genveränderter Pflanzen ihren Wert verliere. Dem trage das Gesetz Rechnung.
Ulrike Höfken (Grüne) trat dem Argument der klagenden Landesregierung entgegen, die genveränderten Pflanzen dürften erst nach einem Genehmigungsverfahren ausgesät werden, weshalb weitere Einschränkungen nicht notwendig seien. Höfken zog den Vergleich zu einer genehmigten Waffe, die ebenfalls nicht von jedermann erworben und nicht unkontrolliert eingesetzt werden dürfe. Gentechnik sei eine Risikotechnologie. Zur Sprache kam in der Verhandlung auch der Gen-Mais Mon 810, der zunächst zugelassen, dann aber wegen unvorhergesehener Folgen für Schmetterlinge wieder vom Markt genommen wurde.
Schon am Morgen waren vor dem Gericht zwei Traktoren mit Spruchbändern gegen Genpatente und Genforschung aufgefahren. Im Verhandlungssaal kreuzten Forscher- und Industrieverbände auf der einen und Umweltverbände auf der anderen Seite die Klingen. Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), der Bund Ökologischer Landwirtschaft und der Verband Katholisches Landvolk nannten strenge Haftung und Standortregister als unbedingt nötig. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) warnte dagegen vor der Behinderung der Wissenschaft. Auch der Verband deutscher Pflanzenzüchter sah die Spitzenstellung der deutschen Forschung gefährdet. An der Uni Gießen seien Versuchsfelder zerstört worden.
Mehrere Bundesverfassungsrichter stellten daraufhin die Frage, ob dafür das Gesetz verantwortlich sei oder die mangelnde Akzeptanz der Gentechnik in der Bevölkerung. Bernd Lüttgens vom deutschen Bauernverband räumte ein, dass die Mehrheit der Verbraucher Gen-Produkte ablehne. Deshalb, aber auch wegen des Haftungsrisikos, rät der Bauernverband seinen Mitgliedern bisher von dieser Technologie ab.
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