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Gesetzentwurf: "DGB will Konkurrenz lähmen"

Die Juristen halten den Vorschlag für verfassungswidrig - der Marburger Bund reagiert höchst misstrauisch. Denn der Gewerkschaftsbund macht gemeinsame Sache mit Arbeitgebern. Von Eva Roth

Die Juristen halten den Vorschlag für verfassungswidrig - der Marburger Bund reagiert höchst misstrauisch. Denn der Gewerkschaftsbund macht gemeinsame Sache mit Arbeitgebern.
Die Juristen halten den Vorschlag für verfassungswidrig - der Marburger Bund reagiert höchst misstrauisch. Denn der Gewerkschaftsbund macht gemeinsame Sache mit Arbeitgebern.
Foto: ddp

Es kommt sehr selten vor, dass die Spitzenverbände von Arbeitgebern und Beschäftigten gemeinsame Sache machen. Jetzt haben sie es getan, aus Anlass der erwarteten Aufhebung der Tarifeinheit - und ernten scharfe Kritik. Arbeitsrechtler halten ihren Vorschlag zum Tarifrecht für verfassungswidrig.

Die Tarifeinheit sollte gesetzlich geregelt werden, fordern die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB). Sie schlagen folgende Regelung vor: Wenn sich in einem Betrieb mehrere Tarifverträge überschneiden, dann gilt nur der Vertrag, an den die Mehrzahl der Gewerkschaftsmitglieder im Betrieb gebunden ist. Für etliche Kliniken dürfte dies konkret bedeuten, dass Ärzte künftig nach dem Tarifvertrag der Gewerkschaft Verdi bezahlt werden. Denn Verdi hat vermutlich in vielen Klinken mehr Mitglieder als der Marburger Bund, der nur Mediziner organisiert. Der MB-Tarifvertrag wäre für die Katz.

Der Marburger Bund reagierte verwundert: "Es erstaunt mich, dass der DGB ein solches Papier mitvertritt", sagte MB-Chef Rudolf Henke der FR. Er habe nur eine Erklärung: "Der DGB will seine Konkurrenz bremsen und behindern." Die Arbeitgeber wiederum wollten "möglichst bequeme Verhältnisse. Für sie sind kampfkräftige Arbeitnehmer-Organisationen ein Problem."

Renommierte Arbeitsrechtler urteilen noch härter: "Der Vorschlag ist mit der Verfassung nicht zu vereinbaren", sagt Thomas Dieterich, der früher Präsident des Bundesarbeitsgerichts war und davor Richter am Bundesverfassungsgericht. Denn Artikel 9 des Grundgesetzes besagt: "Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet." Also dürfen sich auch Ärzte oder Piloten zu Gewerkschaften zusammenschließen. Mit dem Vorschlag werde kleineren Gewerkschaften jedoch "das Ergebnis ihrer Arbeit aus der Hand geschlagen", kritisiert Dieterich. "Ein solches Gesetz kann keinen Bestand haben." Die kleineren Gewerkschaften hätten bei einer solchen Vorschrift keine Lebenschance. Berufsverbände könnten nur noch dann selbstständig agieren, wenn die Branchengewerkschaft ihnen Platz macht, kritisiert Arbeitsrechtler Stefan Greiner von der Uni Jena. Offenbar wollten BDA und DGB die "Quälgeister" wieder loswerden.

Autor:  Eva Roth
Datum:  23 | 6 | 2010
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