Kranken- und Altenpfleger erhalten deutlich mehr medizinische Kompetenzen. In Modellversuchen dürfen sie künftig bestimmte Aufgaben ausführen, die bislang Ärzten vorbehalten waren. Voraussetzung dafür ist, dass sie die für die jeweilige Tätigkeit erforderlichen Qualifikationen erworben haben.
Das sieht eine Richtlinie des gemeinsamen Bundesausschusses von Krankenkassen und Ärzten vor, die vom Bundesgesundheitsministerium nicht beanstandet wurde und nun demnächst in Kraft tritt. Während die Pflegeverbände die neue Regelung begrüßen, verurteilen sie die Ärztefunktionäre als falsch.
Die Richtlinie sieht zum Beispiel vor, dass Pfleger bei Diabetes-Patienten künftig Blut abnehmen dürfen. Sie können auch bestimmte routinemäßige Untersuchungen vornehmen, wozu etwa die Begutachtung des Wundzustandes gehört, aber auch die Prüfung der Genauigkeit des Blutzuckermessgerätes. Weitere Aufgaben sind Beratung zu notwendigen Eingriffen, die Erfassung der Nebenwirkungen von Arzneien oder Ernährungsberatung.
Zielgruppe Demenzkranke
Bei Patienten mit chronischen Wunden darf das Pflegepersonal künftig den Wundzustand erfassen, Überweisungen zu einem Vertragsarzt veranlassen, über Behandlungsmethoden entscheiden und Hilfsmittel verordnen.
Bei Demenzpatienten können Pfleger in den Modellversuchen alters- und krankheitsbedingte Symptome erfassen, die Feststellung der Pflegebedürftigkeit veranlassen, die Medikation dokumentieren und Entscheidungen über Verordnungen wie Hilfsmittel und häusliche Krankenpflege treffen. Pfleger dürfen künftig auch die Risikowerte von Patienten mit Bluthochdruck überwachen, ihre Medikation dokumentieren und die Angehörigen der Patienten beraten und anleiten.
Damit diese Aufgaben den Pflegern übertragen werden dürfen, müssen zunächst Modellvorhaben zwischen den Leistungserbringern und den Krankenkassen vereinbart werden. Die Diagnose-Stellung bleibt aber in jedem Fall den Medizinern vorbehalten.
„Dies ist ein richtiger Anfang und eine richtungsweisende Orientierung für die verantwortliche Arbeit in der Pflege“, sagte der Geschäftsführer des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste, Bernd Tews. Mit der Übertragung der ärztlichen Tätigkeiten würden neue Möglichkeiten der Kooperation zwischen Ärzten und Pflegekräften geschaffen. Laut Tews ist jede Pflegefachkraft ausreichenqualifiziert, um die in der Richtlinie genannten Tätigkeiten ausführen zu dürfen.
Ärzte fürchten schlechtere Versorgung
Nicht begeistert von dem Modellvorhaben ist der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Theodor Windhorst. Er sei besorgt, dass die Übertragung von ärztlichen Aufgaben auf Angehörige nicht-ärztlicher Berufe zu einer Verschlechterung der medizinischen Versorgung führe, kommentierte Windhorst die Entscheidung. Der Patient müsse weiterhin die Sicherheit haben, „nach den Gesetzen der ärztlichen Kunst und nach Facharztstandard“ behandelt zu werden. Die Delegation ärztlicher Aufgaben an andere Berufsgruppen dürfe nur unter der Verantwortung des Arztes geschehen.
Jedoch dürfte es Pflege- und Ärztefunktionären nicht nur um die Patienten gehen. Bei der Frage der Aufgabenverteilung im Gesundheitswesen spielen immer auch wirtschaftliche Interessen eine handfeste Rolle.
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