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Grenze bei Bagatell-Kündigungen: Wenn der Chef feuern will

"Wo genau ist die Grenze zur Bagatelle?", fragt die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Ingrid Schmidt, in einem Interview. Der Vorstoß zu Bagatell-Kündigungen stößt bei Juristen auf Skepsis. Von Eva Roth

Nach der Kündigung einer Sekretärin wegen zwei halber Brötchen und einer Frikadelle hat sich der Chef bei der Frau entschuldigt.
Nach der Kündigung einer Sekretärin wegen zwei halber Brötchen und einer Frikadelle hat sich der Chef bei der Frau entschuldigt.
Foto: FR

Es ist nicht in Ordnung, wenn Beschäftigte entlassen werden, weil sie ein paar Maultaschen mitgenommen oder einen Pfandbon eingelöst haben. Dies finden Oppositionspolitiker. Deswegen fordert der Vizechef der Linken, Klaus Ernst, Kündigungen auf Verdacht und bei Bagatellen per Gesetz auszuschließen. Nötig sei eine verbindliche Bagatellgrenze, ergänzt sein Parteikollege Wolfgang Neskovic. SPD-Politiker verlangen, dass Arbeitgeber bei kleineren Vergehen zunächst eine Abmahnung aussprechen müssen. Unter Juristen lösen diese Vorschläge keine Begeisterung aus.

"Ein neues Gesetz müsste die Frage beantworten, wo genau ist denn die Grenze zur Bagatelle?", sagte die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts (BAG), Ingrid Schmidt, der Süddeutschen Zeitung. Lege man die Grenze bei fünf Euro fest, und in einem Fall gehe es um 5,10 Euro, laute die Frage: "Soll jetzt wegen zehn Cent das ganze Klavier zum Spielen gebracht werden?"

Von Fall zu Fall

Was eine Bagatelle sei, müsse im Einzelfall entschieden werden, sagte der frühere BAG-Präsident Thomas Dieterich der Frankfurter Rundschau. Es sei etwa ein Unterschied, ob eine Kassiererin fünf Euro aus der Kasse nehme oder eine Putzfrau fünf Euro kassiere, die sie zufällig finde.

Sexspionage, Geheimmikros - überwachte Beschäftigte

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Der Frankfurter Arbeitsrechtler Manfred Weiss nannte eine Bagatellgrenze "Unsinn". Oft kämen bei einer Kündigung viele Dinge zusammen. Und Gerichte müssten dann in jedem Einzelfall eine Gesamtabwägung vornehmen, betonte er im FR-Gespräch.

Der Justiziar der IG Metall, Thomas Klebe, appellierte an die Gerichte, in jedem Einzelfall die Interessenabwägung ernst zu nehmen. Es dürfe keinen Automatismus gehen: Diebstahl ist strafbar und deswegen ist jede Kündigung gerechtfertigt. Wenn jemand zehn Jahre seinen Job gemacht habe, und dann einmal ein Stück Kuchen mitnehme, dürfe er nicht einfach gefeuert werden.

In jüngster Zeit haben mehrere Kündigungsurteile für Aufsehen gesorgt. Eine Supermarkt-Kassiererin wurde nach 31 Jahren entlassen, unter anderem, weil sie zwei liegengebliebene Pfandbons im Wert von 1,30 Euro für sich verwendet haben soll. Eine Altenpflegerin musste gehen, weil sie trotz Verbots nach der Essensausgabe an die Heimbewohner sechs übriggebliebene Maultaschen eingesteckt hatte. Untere Gerichtsinstanzen hatten diese Kündigungen für rechtens erklärt, was bei vielen Politikern, Bürgern und Gewerkschaftern auf Unverständnis stieß.

BAG-Präsidentin Schmidt wies nun die Kritik als "völlig daneben" zurück: "Seit Jahrzehnten sagt die Rechtsprechung: Diebstahl und Unterschlagung auch geringwertiger Sachen sind ein Kündigungsgrund. Es gibt in dem Sinne also keine Bagatellen. Jeder frage sich, wie viel er sich aus der eigenen Tasche nehmen lassen würde, bevor er reagiert." Wenn man ungefragt Maultaschen mitnehme, habe das etwas mit fehlendem Anstand zu tun - und mit unerfüllten Erwartungen. Arbeitnehmer erwarteten Anerkennung, und Arbeitgeber erwarteten, dass ein Beschäftigter die Interessen des Unternehmens wahre.

Linken-Vize Ernst sagte hingegen: "Die Flut an Bagatellkündigungen offenbart unhaltbare Zustände. Es kann ja nicht sein, dass Krankenpfleger und Kassiererinnen auf Verdacht wegen Centbeträgen ihren Job verlieren, während Manager, die nachweislich Milliarden in den Sand gesetzt haben, mit Millionenabfindungen verabschiedet werden."

Der frühere BAG-Präsident Dieterich warnte davor, mit Blick auf echte oder vermeintliche Managerfehler mehr Großzügigkeit bei "normalen" Beschäftigten zu verlangen: "Gerichte entscheiden nicht nach dem allgemeinen Gerechtigkeitsgefühl. Das ist kein Maßstab", sagte er. Richter müssten sich an Gesetze und Regeln halten. Und wenn die Haftungsregeln von Managern unzureichend seien, dann müssten die Vorgaben verschärft werden. mit dpa

Autor:  Eva Roth
Datum:  29 | 12 | 2009
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