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Tarifverträge: Grundgesetz stört nicht

Das Grundgesetz steht einem Erhalt des Prinzips „Ein Betrieb – ein Tarifvertrag“ nach Einschätzung des Verfassungsrechtlers Rupert Scholz nicht im Weg.

Berlin –  

Die Koalition habe freie Hand, um mit einem einfachen Gesetz „englische Verhältnisse“ mit permanenten Streiks von Spartengewerkschaften und Massenaussperrungen zu verhindern, sagte Rupert Scholz (CDU). Der ehemalige Verteidigungsminister hat dazu für die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände ein juristisches Gutachten erstellt.

Das Bundesarbeitsgericht hatte kürzlich seine jahrzehntelange Rechtsprechung geändert und die Tarifeinheit gekippt, da dafür eine gesetzliche Grundlage fehle. Damit haben kleine Spartenorganisationen wie die Gewerkschaften für Lokführer oder für Klinikärzte freie Fahrt, um für ihre Berufsgruppen eigene Tarifverträge auszuhandeln. Die Arbeitgeber fürchten deshalb eine Zunahme der Arbeitskämpfe. Der Deutsche Gewerkschaftsbund warnt vor einer Spaltung der Belegschaften und einer Zersplitterung der Tariflandschaft. Allerdings machten Kritiker verfassungsrechtliche Bedenken geltend.

Diese seien unbegründet, betonte Scholz. Der Gesetzgeber habe großen Spielraum, um die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie sicher zu stellen. Somit dürfe er regeln, dass bei konkurrierenden Tarifverträgen der von der größeren Gewerkschaft mit der höheren „Repräsentativität“ gelte und nicht der einer Spartengewerkschaft. Dies verstoße nicht gegen die vom Grundgesetz garantierte Koalitionsfreiheit, also das Recht von Arbeitnehmern, sich zur Wahrung der eigenen Interessen zusammen zu schließen.

Autor:  Markus Sievers
Datum:  29 | 7 | 2010
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