Wie viel Geld Kinder unserer Gesellschaft mindestens wert sind, steht in Karlsruhe am kommenden Dienstag zur Entscheidung an. Das "vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" (so Hartz IV offiziell) gibt eine klare Antwort: 60 Prozent der Erwachsenen-Regelleistung von 359 Euro stehen sechs- bis 13-jährigen Kindern zu.
Für viele Kritiker ist diese freihändige Festlegung ohne reale Bedarfsermittlung reine Willkür, wie überhaupt die ganze Hartz-IV-Berechnung. Vor dem Hintergrund des Karlsruher Verfahrens hat Berlin mittlerweile eine Aufstockung des Kinderanteils auf 70 Prozent angeboten.
Basis der Rechnung sind die Ausgaben des ärmsten Fünftels der Bevölkerung bei rund 130 Waren und Diensten - von Topfpflanzen bis zum Fernseher. Etwa die Hälfte dieser Vergleichsgruppe stellen die Hartz-IV-Leute jedoch selbst - sie werden also mit sich selbst verglichen. Die Zahlen sind zudem veraltet. Sie stammen noch aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe von 2003. Dann werden sie noch "bereinigt" um Ausgaben, die nach Meinung der Regierung den Hartz-IV-Leuten als Luxusgüter nicht zustehen - etwa Bildung. Ohne solche Tricks, meint der Paritätische Wohlfahrtsverband, würde der Regelsatz heute bei 440 Euro liegen - also um 20 Prozent höher.
Der Verband macht das für Kinder an einem Beispiel deutlich: Bei den 130 Güterposten für Kinder, abgeleitet vom Bedarf Erwachsener, werden keine Aufwendungen für Schul- und Bildungsausgaben angesetzt - der Verband rechnet mit mindestens 20 Euro Aufwand monatlich.
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