Berlin. Die schwarz-gelbe Koalition wird die gesperrten 900 Millionen Euro für die aktive Arbeitsmarktpolitik in Kürze freigeben. Dies haben Union und FDP nach Angaben von SPD-Fraktionsvize Hubertus Heil als Teil des Kompromisses über die Jobcenter zugestanden. Für diese Reform soll das Grundgesetz geändert werden.
Daher braucht die Koalition in dieser Sache die Zustimmung der Sozialdemokraten, die dafür unter anderem die Freigabe der gesperrten Summe verlangt hatten. Damit werde die Förderung von Arbeitslosen sichergestellt, meinte Heil. "Die Hilfe aus einer Hand darf keine leere Hand sein."
In der Unionsfraktion wurde die Einigung bestätigt. Allerdings hieß es, dass allein der Haushaltsausschuss des Bundestages die Mittel entsperren könne. Dafür müsse Arbeitsminister Ursula von der Leyen (CDU) ein überzeugendes Konzept für den effizienten Einsatz der Gelder vorlegen. Wenn die Bedingung erfüllt sei, könne der Haushaltsausschuss bereits am 14. April die 900 Millionen für 2010 wieder freigeben.
Mit der Sperre wollten die Haushälter von Union und FDP ihren Sparwillen demonstrieren. Doch allein schon die angedrohte Kürzung sorgte für Verwerfungen. Denn die Jobcenter binden viele Ausgaben. Sie hätten daher die wenigen flexiblen Posten in der Arbeitsmarktförderung drastisch beschneiden müssen.
Bundesweit wären rund 100 Arbeitsgemeinschaften von Bundesagentur für Arbeit (BA) und Kommunen in der zweiten Jahreshälfte nicht mehr handlungsfähig gewesen, warnte die BA in einem internen Szenario.
Die Einschnitte träfen Ein-Euro-Jobs für Hartz IV-Empfänger, die Bildungsförderung und Lohnkostenzuschüsse. "Die Arbeitslosigkeit wird entsprechend steigen", mahnte die BA. Auch dies dürfte Union und FDP bewogen haben, die Forderung der SPD zu erfüllen.
Für die Hartz-IV-Verwaltung muss rasch eine Neuregelung her, da das Bundesverfassungsgericht die Zusammenarbeit von Arbeitsagenturen und Kommunen in den Jobcentern als unzulässige Mischverwaltung beanstandet und eine Frist bis Ende 2010 gesetzt hatte. Union, FDP und SPD haben nach mehreren gescheiterten Reformanläufen vereinbart, den Status quo im Kern zu erhalten und dafür im Grundgesetz die Mischverwaltung ausnahmsweise zu erlauben. Die Zahl der Optionskommunen soll aber von 69 auf 110 steigen. Sie betreuen die Langzeitarbeitslosen in Eigenregie.
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