Die Metall-Tarifparteien in Baden-Württemberg haben sich auf einen Krisen-Tarifvertrag verständigt: Die Arbeitgeber können Zuschüsse für Kurzarbeiter verringern, und Arbeitnehmer können künftig vier statt zwei Jahre befristet beschäftigt werden.
Diese Erleichterungen für Unternehmen gelten bis Dezember 2010, dann ende der Vertrag automatisch, teilte die IG Metall mit.
In der Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg galt der Gewerkschaft zufolge bislang: Kurzarbeiter erhalten nicht nur bis zu 67 Prozent des Nettolohn-Ausfalls von der Bundesagentur für Arbeit.
Die Arbeitgeber stocken das Einkommen zudem auf bis zu 97 Prozent auf. Eine solche tarifliche Regelung gibt es bei den Metallern nur in Baden-Württemberg. Andernorts gibt es allenfalls betriebliche Vereinbarungen, die Zuschüsse vorsehen.
Der Arbeitgeberverband Südwestmetall hat schon länger die besonders arbeitnehmerfreundliche Tarifregel in Baden-Württember beklagt und jetzt Änderungen durchgesetzt.
Nach dem neuen Tarifvertrag können Betriebe künftig zwischen verschiedenen Modellen wählen: Entweder sie stocken den Nettolohn von Kurzarbeitern auf nur noch 93 Prozent auf. Gleichzeitig dürfen sie das Weihnachts- und Urlaubsgeld für alle Beschäftigten kürzen.
Wie stark, sei generell nicht zu sagen, erklärte ein IG-Metall-Sprecher. Oder sie stocken die Löhne - je nach Arbeitsausfall - auf 82 bis 97 Prozent auf. Zudem darf die Jahreszahlungen der Kurzarbeiter gekappt werden. Natürlich können Betriebe auch alles beim Alten lassen.
Die Einigung biete den Unternehmen eine zum Teil "deutliche Kostenentlastung", erklärte Südwestmetall-Chef Stefan Roell. Er sei zuversichtlich, dass Kurzarbeit nun den Firmen helfen könne, ihre Stammbelegschaft über eine etwas längere Wegstrecke zu halten.
"Entlassungen werden wir dennoch nicht ausschließen können", betonte er. Auch die IG Metall glaubt, dass es nun "Anreize für längere Kurzarbeit statt Entlassungen" gibt. Zudem habe sich Südwestmetall mit ihrer Forderung nach einer kompletten Streichung des Arbeitgeberzuschusses nicht durchgesetzt.
Für befristet Beschäftigte wurde Folgendes vereinbart: Verträge, die in diesem oder im kommenden Jahr auslaufen, dürfen um bis zu zwei Jahre verlängert werden. Insgesamt dürfen Arbeitnehmer maximal für vier Jahre befristet beschäftigt werden.
Das Befristungsgesetz sieht eine Höchstdauer von zwei Jahren vor, erlaubt es aber Tarifparteien, andere Regelungen zu treffen.
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