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21. März 2013

Insolvenz-Abzocke: Hundertfach überbezahlt

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Romantisch ist die Baubranche nicht - für manche ist die Insolvenz eines Betriebs eine Chance, sich zu bereichen. Foto: imago

Nach der Insolvenz des Baukonzerns Bohlen & Doyen haben sich Gläubigervertreter unrechtmäßig bereichert. Sie müssen jetzt Millionenbeträge zurückzahlen. Gegen den Insolvenzverwalter ermittelt nun die Staatsanwaltschaft.

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Bremen –  

Bei vielen Insolvenzverfahren werden die Gläubiger mit Minibeträgen abgespeist, weil das Firmenvermögen nicht mehr hergibt - auch wegen der vorrangig zu bezahlenden hohen Verfahrenskosten. In Ostfriesland haben sich jetzt Gläubiger eines insolventen Baukonzerns erfolgreich gegen extrem hohe Vergütungen für Verfahrensbeteiligte gewehrt; ein Rechtspfleger wurde wegen der überhöhten Zahlungen sogar angeklagt.

Als 2007 das Bauunternehmen Bohlen & Doyen mit 2000 Beschäftigten an 60 deutschen Standorten zahlungsunfähig wurde, nahm bald darauf ein vorläufiger Gläubigerausschuss seine Arbeit auf. Dessen sechs Mitglieder, darunter Bankenvertreter und der damalige Betriebsratsvorsitzende, sollten den vorläufigen Insolvenzverwalter nebenberuflich unterstützen und kontrollieren. Bezahlt wurden sie nicht nach Aufwand, sondern nach einem Prozentsatz der Verwaltervergütung. Das machte pro Kopf 340.000 Euro. Mit Ausnahme des Betriebsratschefs war zusätzlich Mehrwertsteuer fällig, so dass bis zu 405.000 Euro pro Person zu Lasten der Insolvenzmasse gezahlt wurden. Und das für einen Zeitraum von weniger als zwei Monaten bis zur regulären Insolvenzeröffnung.

Mehr als zwei Millionen an Rückzahlung

Drei Gläubiger, darunter die Bundesagentur für Arbeit, erfuhren von dieser bundesweit wohl beispiellosen Nebenjob-Bezahlung erst nach Jahren und erwirkten vor dem Bundesgerichtshof 2011, dass der Fall neu geprüft werden musste. Und das ist jetzt geschehen. Das Landgericht Aurich hat die Vergütungen neu festgesetzt: nach FR-Informationen auf tausend Euro ohne Mehrwertsteuer für den Ex-Betriebsratschef und 3094 bis 4.641 Euro einschließlich Steueraufschlag für die anderen Ausschussmitglieder - in der Summe nur noch etwa ein Hundertstel des ursprünglichen Gesamtbetrags.

Laut Gerichtssprecher ist die Entscheidung rechtskräftig. Folglich müssen die sechs Begünstigten insgesamt 2,34 Millionen der einst geflossenen 2,36 Millionen Euro zurückerstatten. Da das Insolvenzverfahren noch nicht abgeschlossen ist, können die Gläubiger nun auf eine bessere Auszahlungsquote hoffen.

Der Fall hat aber auch strafrechtliche Folgen: Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hat jetzt einen ehemaligen Rechtspfleger des Amtsgerichts Aurich wegen Rechtsbeugung und Untreue angeklagt. Er soll damals die überhöhten Vergütungen festgesetzt haben - laut Landgericht Aurich auf Vorschlag des Insolvenzverwalters, der sich wiederum auf eine Bitte des Gläubigerausschusses berief. Außerdem hatte eine Gläubigerversammlung grundsätzlich einer Vergütung nach Prozenten statt nach Stunden zugestimmt, aber womöglich nicht überblickt, welche Summen dabei herauskommen würden.

Ermittlungen gegen Insolvenzverwalter

Eine wichtige Rolle bei dem Strafverfahren dürfte spielen, ob der Rechtspfleger mit Vorsatz oder nur fahrlässig gehandelt hat - denn womöglich hatte er keine Erfahrung mit so großen Firmenpleiten.

Gegen den Insolvenzverwalter wird noch wegen Untreue ermittelt. Denn auch seine Vergütung erscheint manchen als viel zu hoch: Allein für die zehn Wochen des vorläufigen Insolvenzverfahrens erhielt er für sich und sein Team 14,4 Millionen Euro inklusive Mehrwertsteuer.

Die Baufirma selbst hat die Pleite halbwegs glimpflich überstanden: Neue Eigner konnten die meisten Stellen retten. Heute beschäftigt Bohlen & Doyen laut Homepage noch 1.800 Menschen an 40 Standorten.

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