Herr Borchert, ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ein Sieg im Kampf gegen die Kinderarmut in Deutschland?
Das Urteil ist ein Riesenschritt, um in Deutschland die Armutsgrenze insgesamt zu bestimmen. Es ist aber auch ein großer Erfolg, damit Kinder hierzulande optimal aufwachsen können. Ob sich das in höheren Regelsätzen für Kinder niederschlägt oder in der Gewährung von Sach- oder Dienstleistungen, etwa kostenlosem Schulessen oder Nachhilfe, muss der Gesetzgeber entscheiden. Was Kinderarmut so unerträglich macht, ist der Mangel an Bildungschancen. Kindern wird dadurch womöglich die Möglichkeit verwehrt, jemals ein eigenes Einkommen zu erzielen und selbstbestimmt zu leben. Das Urteil unterstreicht wie wichtig Bildung deshalb ist. Dennoch bleibt noch viel zu tun.
Jürgen Borchert ist Sozialrichter und Vorsitzender des 6. Senats des Hessischen Landessozialgerichts. Die Richter hatten eines der Hartz-IV-Verfahren in Karlsruhe vorgelegt. Das Bundesverfassungsgericht hat nun entschieden, dass die Berechnung der Maßstäbe für die Regelsätze verfassungswidrig waren.
Wirkt sich das Urteil auch auf die Reform der Jobcenter aus?
Ich gehe nicht davon aus, dass sich eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag auf eine Grundgesetzänderung einigt, die ausschließlich eine isolierte Neuordnung der Jobcenter vorsieht, ohne dass das Gesamtpaket Hartz IV neu geschnürt wird.
Rechnen Sie nun mit einer Klagewelle von Hartz-IV-Empfängern?
Nein. Denn nur Einzelfälle sind nun neu zu berechnen. Das Bundesverfassungsgericht hat präzise Kriterien genannt. In seltenen Einzelfällen muss der Gesetzgeber bis Jahresende nachjustieren und können Betroffene Nachbesserung verlangen. Klagen auf breiter Front sind aber kaum möglich.
Können Betroffene nachträglich die Auszahlung höherer Regelsätze einfordern?
Nein. Lediglich in Härtefällen können Hartz-Empfänger bis Jahresende einen Ausgleich verlangen.
Werden die neu berechneten Regelsätze höher sein als bisher?
Die Regelsätze werden auf jeden Fall nicht mehr so willkürlich ins Blaue hinein und intransparent festgesetzt. Schluss mit der Heimlichtuerei. Das Parlament muss nun überwachen, dass das Existenzminimum menschenwürdig und realitätsgerecht bemessen ist. Das Verfahren wird nun für jeden nachprüfbar sein, das ist der große Fortschritt.
Warum waren die Regelsätze bisher denn willkürlich?
Ohne stichhaltige Begründung ist der Gesetzgeber von statistischen Ergebnissen abgewichen. So wurden keinerlei Bildungsausgaben berücksichtigt. Bei der Kostenberechnung für Kleidung wurden fiktive Käufe von Pelzmänteln und Maßanzügen ausgeklammert. Das sind doch Ausgaben, die bei einem Niedrigeinkommen gar nicht in Betracht kommen. Die Richter haben einige Watschen an die Verantwortlichen der Hartz-IV-Gesetzgebung verteilt.
Wie wird denn künftig das Existenzminimum berechnet?
Das Gericht hält das bisher genutzte Statistikmodell als grundsätzlich für geeignet, nur bei vielen einzelnen Positionen gibt es Korrekturbedarf. Der Gesetzgeber wird bei der Neuberechnung einen 30-seitigen Vorgabenkatalog berücksichtigen müssen.
Im Vorfeld der Gerichtsentscheidung hatte der hessische Ministerpräsident Roland Koch eine verschärfte Arbeitspflicht für Hartz-IV-Empfänger gefordert - nach dem Motto, einige seien zu faul zu arbeiten. Was halten Sie von der Forderung?
Koch hat eine Debatte angezettelt, bei der Opfer zu Tätern gemacht werden. Das Problem ist doch, dass Familien zu wenig verdienen. Eine vierköpfige Familie, die über ein Bruttoeinkommen von 30.000 Euro im Jahr verfügt, hat nach Abzug von Steuern und Sozialbeiträgen zu wenig zu leben. Der Grund dafür ist, dass bei den zu leistenden Sozialabgaben nicht berücksichtigt wird, wie viele Mäuler der Arbeitnehmer zu ernähren hat. Nicht die Familien sind arbeitsfaul, der Gesetzgeber ist es, weil er das Problem nicht behebt und dem damit dem Verfassungsauftrag aus dem Pflegeurteil nicht nachkommt.
Interview: Franziska Schubert
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