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10. Oktober 2012

Jahrbuch Recht auf Nahrung: Wie Lebensmittelkonzerne Hunger fördern

 Von Tobias Schwab
Indische Schulkinder in Allahabad. Foto: dapd

Mit nährstoffangereicherten Produkten für Entwicklungsländer werden westliche Konzerne wie Nestlé vielerorts als Hoffnungsträger für die Hungerbekämpfung gefeiert - zu unrecht. Lebensmittelkonzerne werden so zu Mitverursachern des Hungers.

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Mit nährstoffangereicherten Produkten für Entwicklungsländer werden westliche Konzerne wie Nestlé vielerorts als Hoffnungsträger für die Hungerbekämpfung gefeiert - zu unrecht. Lebensmittelkonzerne werden so zu Mitverursachern des Hungers.

Coca-Cola vermarktet in Entwicklungs- und Schwellenländern das mit Kalzium und Vitaminen angereicherte Getränk „Minute Maid Kids plus“,  Unilever vertreibt Maniok-Kekse mit erhöhtem Eisengehalt. Zwei Beispiele nur für nähstoffangereicherte Produkte, mit denen die internationale Lebensmittel- und Agrarindustrie Hunger und Mangelernährung in der Welt bekämpfen will. Paradoxerweise aber werden die Konzerne damit nach Ansicht des evangelischen Hilfswerkes Brot für die Welt und der Menschenrechtsorganisation Fian zu Mitverursachern des Hungers. 

„Wir beobachten, dass privatwirtschaftliche Unternehmen immer stärker Einfluss auf die Ernährung nehmen“, sagte Carolin Callenius von Brot für die Welt, am Mittwoch in Berlin bei der Vorstellung des von 15 internationalen zivilgesellschaftlichen Organisationen vorgelegten „Jahrbuchs zum Recht auf Nahrung“. Das gehe von der Auswahl von Saatgut und Düngemitteln über die Vermarktung und Weiterverarbeitung bis letztlich zu Produkten.

Recht auf Nahrung

Das Jahrbuch zum Recht auf Nahrung (Right to Food and Nutrition Watch) ist ein jährlich publizierter Bericht, der das Handeln staatlicher Akteure im Zusammenhang mit dem Recht auf Nahrung und Ernährung überprüft. Der Report erscheint nun bereits im fünften Jahr. Die Herausgeber des Jahrbuchs sind das evangelische Hilfswerk Brot für die Welt, die Menschenrechtsorganisation Fian International und die Interchurch Organization for Development Cooperation in den Niederlanden – gemeinsam mit weiteren zwölf zivilgesellschaftlichen Organisationen wie die US Food Sovereignty Alliance und die Habitat International Coalition in Kairo.

Die Organisationen verstehen den Bericht als „wichtiges Instrument, um Druck auf Politikerinnen und Politiker auf nationaler und internationaler Ebene auszuüben, damit sie das Recht auf Nahrung und Ernährung berücksichtigen“. Er soll eine Plattform zum Erfahrungsaustausch für Menschenrechtsexperten, Aktivisten der Zivilgesellschaft, soziale Bewegungen, Medien und Wissenschaftler bieten.

Besonders auffällig sei das bei der Ernährung von Müttern und Kindern. Statt auf lokal verfügbare Lebensmittel setze die Industrie auf angereicherte Fertigprodukte und Getränke. Die Lebensumstände, die sozialen Ursachen von Hunger und die tatsächlichen Bedürfnisse der Menschen würden dabei meist außer Acht gelassen, so Brot für die Welt und Fian.

Unter der Frage „Wer kontrolliert die Welternährung?“ dokumentiert das aktuelle Jahrbuch an Fallbeispielen aus sieben Ländern gravierende Verletzungen des Rechts auf Nahrung, analysiert, wie sich Agrarspekulation und Konzerninteressen auf Kleinbauern und Indigene auswirken und wie internationale Ernährungs-  und auch staatliche Entwicklungspolitik  Unternehmen die Türen öffnet.

Industrie als Hoffnungsträger für die Hungerbekämpfung

Nicht nur die deutsche Entwicklungszusammenarbeit unter Minister Dirk Niebel (FDP) setze  auf die Einbindung der Privatwirtschaft, auch international „gewinnt die Industrie  zunehmend an Bedeutung als Hoffnungsträger für die Hungerbekämpfung“, sagte Callenius.

Im Jahrbuch führen die Autoren beispielhaft die privatwirtschaftliche Initiative GAIN  (Global Alliance for  Improved Nutrition) und das UN-Programm SUN (Scaling up Nutrition)  an – beide dienten vor allem dazu, der Ernährungsindustrie den Zugang zu neuen Märkten und Geschäftsfeldern im Süden zu erschließen. Für Roman Herre, Agrarexperte von Fian, ist auch die  im Mai ins Leben gerufene G8-Initiative zur Ernährungssicherung in Afrika ein Beispiel dafür, wie die Hungerbekämpfung von Interessen der Privatwirtschaft dominiert wird. Ziel der Allianz ist es, in Afrika 50 Millionen Menschen aus der Armut zu helfen. „Hierfür haben die reichsten Staaten zusammen mit internationalen Konzernen wie Cargill, Syngenta, Monsanto, Nestle, oder Kraft Foods Strategien erarbeitet, die einzig den Unternehmen dienen“, sagte Herre. 

Boden für Landraub bereitet

Dabei  verfolge die Allianz  ausschließlich Strategien, die „ein sicheres Investitionsklima für Konzerne“ schaffen sowie „Kosten und Risiken für das Agro-Business“ reduzieren.  „Mit solchen Programmen wird dem Landraub und dem Export von Nahrungsmitteln in reiche Länder so der Boden bereitet“, kritisierte Herre. Beteiligte Staaten wie Äthiopien und Mosambik würden beispielswiese verpflichtet, den Kauf von riesigen Agrarflächen zu erleichtern und die kostenlose Verteilung von Saatgut an arme Bauern zu stoppen.

Bei der Vorstellung des Jahrbuches berichtete Fon Nsoh, Projektleiter der Community Initiative für Sustainable Development in Kamerun, von den Folgen solcher Programme. „Ausländische Geldgeber haben in Kamerun riesige Geldsummen in die Agrarindustrie investiert“, sagte Nsoh. Auch Forst- und Bergbauunternehmen beanspruchen viele tausend Hektar. „Dafür vertreiben sie die lokale Bevölkerung von ihren Äckern.“

Appell an Bundesregierung

Herre appellierte am Mittwoch an die Bundesregierung, ihre Unterstützung für die G8-Initiative  zurückzuziehen. Sie solle sich stattdessen für eine stärkere Regulierung der Privatwirtschaft einsetzen und endlich die Kleinbauern selbst zum wichtigsten Partner der Entwicklungspolitik machen und ins Zentrum einer nachhaltigen Strategie der Hungerbekämpfung stellen.

Brot für die Welt und Fian setzen dabei  auch auf die im Mai verabschiedeten freiwilligen Leitlinien für den verantwortungsvolle Regulierung von Besitz, Eigentum und Nutzung von Land, Forst und Fischressourcen. Die von mehr als 190 Staaten unterzeichneten Leitlinien haben das Ziel, die Rechte von Bauern auf Land zu schützen und zu verhindern, dass Investoren Farmer von ihren Äckern vertreiben. Hoffnungen ruhen auch auf den Maastricht-Prinzipien zu den extraterritorialen Staatenpflichten. Diese von einer Gruppe von 40 internationalen Menschenrechts-Experten unter der Leitung des Maastricht Center for Human Rights erarbeiteten Grundsätze lieferten eine gute Berufungsgrundlage, um Heimatländer von Konzernen in die Pflicht zu nehmen, die die Menschenrechte in anderen Staaten verletzen.

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