Ein „Riesenprojekt“ bereitet Verbraucherverbänden große Sorgen. Die EU-Kommission will die Rechte von Konsumenten reformieren. „Schlupflöcher stopfen, die das Vertrauen der Verbraucher untergraben“, lautete die Begründung, als der Entwurf vor zwei Jahren vorgelegt wurde. Dass er erst jetzt ins Gesetzgebungsverfahren kommt, zeigt, wie umstritten er ist. Für den Verband der europäischen Konsumentenschützer (Beuc) ist er „in erster Linie eine Abschwächung des heutigen Verbraucherrechts“.
Der Kommission geht es um gleiche Spielregeln im Binnenmarkt. Unterschiedliche Vorschriften hinderten Firmen daran, Produkte und Dienstleistungen in der ganzen EU anzubieten. Das benachteilige Käufer, denn die könnten deshalb nicht auf das Angebot der gesamten EU zugreifen. Kritiker fürchten, dass die EU nun auch den Verbraucherschutz in einzelnen Mitgliedstaaten einschränken und so die Freiheit des Marktes erneut über den Schutz der Schwachen stellen will.
Der Entwurf soll vier bestehende Vorschriften zu einem einzigen Gesetz zusammenführen. Das soll die Verbraucherrechte bei unlauteren Vertragsbedingungen, dem Fernabsatz, bei Geschäften an der Haustür und Gewährleistungen für mangelhafte Ware regeln. Der Entwurf zielt laut Beuc auf einen gemeinsamen rechtlichen Rahmen für nahezu alle Kaufverträge ab. Sie halten den Vorschlag deshalb für einen der Wichtigsten in der jüngsten EU-Geschichte.
„Aber leider einen der dafür sorgt, dass alle weiterreichenden Verbraucherschutzrechte, die es in den Mitgliedstaaten gibt, zurückgeschraubt werden“, sagt Ursula Pachl, stellvertretende Beuc-Direktorin. In Deutschland etwa sind Kunden vor unlauteren Vertragsbedingungen besonders gut geschützt. Hier existiert eine lange Liste von Klauseln, die in Kaufkontrakten verboten sind. Die Verbraucherschützer fürchten weitreichende Änderungen durch den Vorschlag, zum Nachteil der Verbraucher. Das gleiche gilt für Verträge, die am Telefon abgeschlossen werden. Die Bedingungen dafür sind von der Bundesregierung erst 2009 verschärft worden. Nach dem Entwurf müssten die neuen Vorschriften zurückgenommen werden, auch das weitreichende britische Gewährleistungsrecht wäre chancenlos.
Brüssel will die „Vollharmonisierung“: Die Einzelstaaten dürften dann von den künftigen Standards nicht mehr abweichen, auch nicht durch strengere Vorschriften. Konsumentenschützer wollen dagegen die „Mindestharmonisierung“, ein allgemeines europäisches Grundniveau, auf das einzelne Länder weiterreichende Regeln aufsetzen könnten.
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