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Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Richter stoppen Gen-Honig

Honig, der gentechnisch veränderte Pollen enthält, darf nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nur noch mit gesonderter Zulassung in den Handel. Umweltschützer und Ökologen sprechen von einem "bahnbrechenden" Richterspruch.

Für ein Glas Honig müssen Arbeitsbienen zwei bis sieben Millionen Blüten abfliegen.
Für ein Glas Honig müssen Arbeitsbienen zwei bis sieben Millionen Blüten abfliegen.
Foto: dpa
Brüssel –  

Karl Heinz Bablok ist der Mann der Stunde. Das Urteil, das der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Sinne des Hobby-Imkers gefällt hat, wird weit über seine bayerische Heimat hinaus Wellen schlagen und der EU noch schwer aufstoßen. Die Luxemburger Richter stellten am Dienstag fest, dass Honig, der gentechnisch veränderte Pollen enthält, nur mit einer gesonderten Zulassung in den Handel kommen darf. Über den Honig hinaus, der unmittelbarer Anlass für das Urteil war, gilt der Richterspruch für alle Lebensmittel, die selbst geringste Spuren von gentechnisch veränderten Pflanzen aufweisen. Auch für sie sind spezielle Sicherheitsprüfungen und Zulassungen notwendig, bevor sie verkauft werden dürfen. Dabei spielt die Menge des gentechnisch veränderten Materials keine Rolle.

Ökologen: „Bahnbrechend“

Ebenso ist es unerheblich, ob es absichtlich zugefügt wurde oder zufällig hineingeraten ist. Umweltschützer und Ökologen sprechen von einem „bahnbrechenden“ Urteil des EuGH, mit weitreichenden Folgen für Imker, die Honigindustrie, Landwirtschaft, Einzelhandel und Verbraucher.

Im Jahr 2007 setzte sich der Augsburger Hobby-Imker Bablok dagegen zur Wehr, dass in einer Entfernung von zwei Kilometern von seinen Bienenstöcken Mais der genetisch veränderten Sorte Mon810 angebaut wurde. Wie üblich teilten ihm Industrie und Behörden mit, seine Sorgen seien überzogen, weil sich Bienen nicht für den Mais interessierten.

Der Imker blieb skeptisch und ließ seinen Honig nach einem Jahr untersuchen. Experten stellten darin Spuren des gentechnisch veränderten Blütenstaubs fest. Unterstützt von ökologischen Organisationen entsorgte Bablok seine gesamte Produktion, weil er niemandem den kontaminierten Honig verkaufen und zumuten wollte. Für den entstandenen Schaden verklagte er den Freistaat Bayern auf Schadenersatz. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof verwies das Verfahren zur letzten Klärung an den EuGH nach Luxemburg.

Dessen Urteil findet die Zustimmung von Martin Häusling, dem Experten der Grünen im Agrarausschuss des EU-Parlaments: „Der Gerichtshof hat den Grundsatz der Nulltoleranz bestätigt. Das bedeutet konkret, dass gentechnisch veränderte Organismen (GVO), solange sie über keine Zulassung als Lebensmittel verfügen, auch nicht in Verkehr gebracht werden dürfen.“ Die Entscheidung müsse für die EU-Kommission Anlass sein, von ihren bei Import-Futtermitteln aufgeweichten Standards zurückzukehren zu einer strikten Ablehnung von gentechnisch veränderten Organismen.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) fordert, dem Richterspruch müsse „nun zwingend die europäische und deutsche Gesetzgebung angepasst werden“. Dessen Expertin Heide Moldenhauer hält es für erforderlich, Mindestabstände zwischen Gentechnikfeldern und Bienenstöcken festzulegen.

Ganze Felder stehen in Frage

Da diese Mindestabstände aber zwischen sechs und zehn Kilometer betragen müssten, weil der Radius der Bienen rund um ihre Stöcke ungefähr diese Größe hat, stellt sich bereits die Frage, ob Gen-Felder in Mitteleuropa künftig überhaupt noch möglich sein werden.

Imkerverbände gehen davon aus, dass nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs viele Honigsorten aus den Regalen der Supermärkte verschwinden müssten. Denn vor allem importierte Ware aus Nord- und Südamerika, wo genetisch veränderte Pflanzen häufiger sind als in Europa, dürften kaum frei sein von genetisch veränderten Pollen.

Az: C-442/09

Autor:  Werner Balsen
Datum:  7 | 9 | 2011
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