Ein Fernsehinterview war Auslöser des jahrelangen Rechtsstreits zwischen dem 2011 verstorbenen Medienunternehmer Leo Kirch und der Deutschen Bank. Es wurde am 4. Februar 2002 bei Bloomberg TV ausgestrahlt. Gegeben hatte es der damalige Chef des Geldhauses, Rolf Breuer. Der brisante Teil des Interviews im Wortlaut:
Schriftliche Urteilsbegründungen sind oft nur etwas für juristische Feinschmecker, die des Oberlandgerichts München im Streitfall Kirch/Deutsche Bank birgt Brisanz. Reihenweise werden dort ehemalige Spitzenbanker der Lüge bezichtigt. Auch Jürgen Fitschen als amtierender Co-Chef von Deutschlands größtem Bankhaus kommt nicht gut weg. Zudem wirft Richter Guido Kotschy den Bankern vor, unwahre Aussagen abgesprochen zu haben. Im Zentrum aller Vorwürfe steht Rolf Breuer als Ex-Chef der Deutschen Bank.
Vorigen Dezember hatte Richter Kotschy eine in der Höhe noch unbezifferte Schadenersatzpflicht der Deutschen Bank und Breuers gegenüber klagenden Kirch-Gesellschaften festgestellt. Er sah es erwiesen an, dass ein Interview Breuers, in dem dieser 2002 die Kreditwürdigkeit der Kirch-Gruppe in Zweifel gezogen hatte, jede Sanierungsfähigkeit des angeschlagenen Imperiums zerstört hatte.
"Eine Insolvenz wäre nicht zwingend gewesen", heißt es jetzt klipp und klar in der Urteilsbegründung mit Blick auf das Gewicht des Interviews. Mindestens ebenso interessant ist, wie das Gericht zu dieser Überzeugung kommt. Die beklagte Bank und Breuer hätten im Verfahren "nachweislich falsch vorgetragen", rügt das Gericht und nennt Namen.
Neben Breuer sind das dessen ebenfalls schon ausgeschiedener Nachfolger Josef Ackermann, Ex-Aufsichtsratschef Clemens Börsig und Ex-Vorstand Tessen von Heydebreck. Ackermann und Börsig hätten dem Gericht "bewusst und gezielt eine unzutreffende Darstellung unterschieben" wollen, heißt es im Urteil.
Beide hatten vor Gericht behauptet, dass die Deutsche Bank kein Beratungsmandat bei Kirch wollte, obwohl ein Vorstandsprotokoll das Gegenteil erklärt. Die gleichlautenden Aussagen Börsigs und Ackermanns seien "ein sicheres Indiz dafür, dass die unwahre Darstellung zuvor abgesprochen wurde".
Breuer habe seinen Kreditkunden Kirch durch das Interview bewusst in eine Situation manöveriert, wo Hilfe durch die Deutsche Bank die letzte Möglichkeit war, eine Pleite noch zu verhindern. "Friss oder stirb", sei die Wahl gewesen, die die Bank Kirch gelassen habe. Im Interview habe Breuer radikal mit der im Bankengewerbe üblichen Zurückhaltung gebrochen, sich vor Gericht in Widersprüche verstrickt und wider besseres Wissen ersichtlich unwahre Behauptungen aufgestellt. Ferner habe die Deutsche Bank ein als Beweis dienendes Dokument manipuliert, um von Breuer bestrittenes Sonderwissen zu Kirch bewusst zu verheimlichen.
Auch Fitschens Zeugenaussage sei "schlicht inkonsistent", rügt das Gericht. Die Erinnerungen des Co-Chefs der Deutschen Bank an den Fall Kirch seien "ersichtlich unrichtig". Als fatal für Breuer könnte sich die Feststellung des Gerichts erweisen, dass er "vorsätzlich gehandelt" hat. Bei Vorsatz verlieren für Manager wie Breuer abgeschlossene Haftpflichtpolicen ihre Gültigkeit. Wie hoch der Kirch entstandene Schaden ist, müssen jetzt Gutachten klären. Kotschy hat eine mögliche Spanne von 120 Millionen bis 1,5 Milliarden Euro genannt.
Die Deutsche Bank versucht indessen Kotschys Urteil, für das dieser keine Revision zugelassen hatte, doch noch zu kippen. Dazu wurde beim Bundesgerichtshof jetzt eine Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht.
Die Enttarnung geheimer Geschäfte in Steueroasen beschäftigt Politik und Wirtschaft. Berichte und Hintergründe finden Sie in der Offshore Leaks-Themensammlung.
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22% | Ja, finde ich gut. Die Unternehmen ernennen von sich aus keine Frauen. |
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67% | Nein, ich bin dagegen. Die Qualifikation ist wichtiger als das Geschlecht. |
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11% | Ist egal, für die Wirtschaft ist das nicht entscheidend. |

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