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Klage aus dem Bundestag: Verfassungsrichter stoppen EFSF-Sondergremium

Weil die Krise in Europa die Politik ständig überholt, sollte eine politische schnelle Eingreiftruppe ab heute Entscheidungen über den Rettungsschirm EFSF treffen. Doch der schicken Idee aus dem Bundestag schieben die Karlsruher Richter des Bundesverfassungsgerichtes einen Riegel vor.

Der Vorsitzende Richter des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Vosskuhle.
Der Vorsitzende Richter des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Vosskuhle.
Foto: dapd
Karlsruhe –  

Das Bundesverfassungsgericht hat das neue neunköpfige Sondergremium des Bundestags-Haushaltsausschusses vorläufig gestoppt. Damit hatten Eilanträge der SPD-Abgeordneten Peter Danckert und Swen Schulz in Karlsruhe in der Nacht zum Freitag Erfolg.

Das Gremium sollte in Eilfällen den Maßnahmen zum Euro-Rettungsschirm die parlamentarische Zustimmung stellvertretend für den Bundestag und dessen Haushaltsausschuss geben. Die beiden SPD-Abgeordneten sahen durch die Kompetenzübertragung an das Neuner-Gremium ihre Rechte als Abgeordnete verletzt.

Der Zweite Senat des Karlsruher Gerichts erließ eine einstweilige Anordnung, derzufolge das Gremium nicht die Beteiligungsrechte des Bundestages an Entscheidungen über den Euro-Rettungsschirm EFSF wahrnehmen darf. Die Entscheidung gilt, bis das Bundesverfassungsgericht über die Klage der Bundestagsabgeordneten endgültig entschieden hat.

Das Gremium sollte am Freitag zu seiner konstituierenden Sitzung zusammenkommen. Es wurde eingerichtet, nachdem das Bundesverfassungsgericht das Mitspracherecht des Bundestags beim Europäischen Rettungsschirm gestärkt hatte.

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Nach dem seit 14. Oktober 2011 geltenden Gesetz sollte ein mehrstufiges Verfahren gelten. Grundsätzlich braucht der deutsche Vertreter im Gremium der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität EFSF die Zustimmung des Deutschen Bundestages. In Eilfällen sollte das Beteiligungsrecht jedoch von dem Sondergremium ausgeübt werden.

Das Gremium besteht aus neun Abgeordneten, die am Mittwoch aus den gegenwärtig 41 Mitgliedern des Haushaltsausschusses gewählt worden sind. Bei Euro-Notmaßnahmen zur Verhinderung von Ansteckungsgefahren auf andere Länder wurde stets von besonderer Eilbedürftigkeit oder Vertraulichkeit ausgegangen, sodass das Sondergremium hier immer zuständig wäre. In allen übrigen Fällen hätte die Bundesregierung Eilbedürftigkeit und Vertraulichkeit geltend machen können, sodass auch dann das Sondergremium verantwortlich gewesen wäre. Die Mehrheit des Haushaltsausschusses hätte allerdings Widerspruch einlegen und wiederum die Zustimmungskompetenz des gesamten Bundestages durchsetzen können.

Bis hin zum Völkerrecht

Der Zweite Senat sprach diesem Sondergremium nun vorerst die Entscheidungsbefugnis ab. Die Richter begründeten ihre Entscheidung mit der in Eilverfahren üblichen Folgenabwägung. Danach seien die Nachteile schwerwiegender, wenn das Gremium jetzt Entscheidungen treffen könne, später aber eine Verletzung der Beteiligungsrechte des Bundestages festgestellt würde. Denn dann wären die Entscheidungen zum Euro-Rettungsschirm völkerrechtlich bindend getroffen und nicht durch das Bundesverfassungsgericht rückholbar.

Dagegen seien die Folgen weniger schwerwiegend, wenn das Gremium jetzt entscheiden könne und im Hauptsacheverfahren keine Verletzung der Mitwirkungsrechte der Abgeordneten festgestellt werden könnte. Denn in der Zwischenzeit könne der Bundestag entscheiden. Die Bundesregierung „könne jederzeit notwendige Zustimmungen gegenüber dem Deutschen Bundestag beantragen, über die dann das Plenum entscheidet“, so die Begründung des Zweiten Senats. Die Entscheidung war in Karlsruhe noch in der Nacht zum Freitag gefallen.

Lob von der FDP

Der FDP-Bundestagsabgeordnete Frank Schäffler hat den Stopp der Entscheidungsbefugnis des neuen Neunergremiums zum Euro-Rettungsfonds durch die Karlsruher Verfassungsrichter begrüßt. „Die Eilentscheidung des Verfassungsgerichts ist eine Ohrfeige fürs Parlament“, sagte Schäffler dem „Handelsblatt Online“.

Konsequenz müsse sein, dass die „Schuldenschirmpolitik nicht im Hinterzimmer entschieden werde, sagte Schäffler. “Das Haushaltsrecht ist das Königsrecht des Parlaments und nicht nur von neun Abgeordneten.„ Die Karlsruher Richter hatten einem entsprechenden Eilantrag zweier SPD-Abgeordneter in der Nacht zum Freitag stattgegeben. (rtr/dapd)

Datum:  28 | 10 | 2011
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