Weil die Krise in Europa die Politik ständig überholt, sollte eine politische schnelle Eingreiftruppe ab heute Entscheidungen über den Rettungsschirm EFSF treffen. Doch der schicken Idee aus dem Bundestag schieben die Karlsruher Richter des Bundesverfassungsgerichtes einen Riegel vor.
Der Vorsitzende Richter des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Vosskuhle.
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Der Vorsitzende Richter des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Vosskuhle.
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Karlsruhe –
Das Bundesverfassungsgericht hat das neue neunköpfige Sondergremium des Bundestags-Haushaltsausschusses vorläufig gestoppt. Damit hatten Eilanträge der SPD-Abgeordneten Peter Danckert und Swen Schulz in Karlsruhe in der Nacht zum Freitag Erfolg.
Das Gremium sollte in Eilfällen den Maßnahmen zum Euro-Rettungsschirm die parlamentarische Zustimmung stellvertretend für den Bundestag und dessen Haushaltsausschuss geben. Die beiden SPD-Abgeordneten sahen durch die Kompetenzübertragung an das Neuner-Gremium ihre Rechte als Abgeordnete verletzt.
Der Zweite Senat des Karlsruher Gerichts erließ eine einstweilige Anordnung, derzufolge das Gremium nicht die Beteiligungsrechte des Bundestages an Entscheidungen über den Euro-Rettungsschirm EFSF wahrnehmen darf. Die Entscheidung gilt, bis das Bundesverfassungsgericht über die Klage der Bundestagsabgeordneten endgültig entschieden hat.
Das Gremium sollte am Freitag zu seiner konstituierenden Sitzung zusammenkommen. Es wurde eingerichtet, nachdem das Bundesverfassungsgericht das Mitspracherecht des Bundestags beim Europäischen Rettungsschirm gestärkt hatte.
So will Europa sich und die Welt retten
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Aber bestreitet die Regierung dies nicht?
Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat die wachsenden Gefahren beharrlich geleugnet. Die Koalition aber räumt die höhere Bedrohung ein. Im Entschließungsantrag, den Union, SPD, FDP und Grüne gemeinsam verabschiedeten, heißt es zu dem Hebel (englisch: Leverage): „Dabei ist uns bewusst, dass durch die Erhöhung der Kapazität (sog. „Leverage“) der EFSF das Verlustrisiko sich verändern kann.“ Zwar meinten Unionspolitiker, verändern könne verkleinern bedeuten. Aber das ist Wunschdenken.
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Warum dann der Hebel?
Grundsätzlich ist der Hebel sinnvoll. Der Fonds braucht mehr als die zugesagten 440 Milliarden Euro, um ein Auseinanderbrechen der Währungsunion verhindern zu können. Doch nichts ist umsonst. Der Preis für den besseren Schutz ist das höhere Risiko.
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Wie funktioniert der Hebel?
Für den Hebel wollen die Euro-Staaten zwei Verfahren miteinander kombinieren. In dem einen sollen neu zu bildende Zweckgesellschaften oder Investmentfonds außereuropäische oder auch private Investoren anlocken. Kern bleibt aber das Versicherungsmodell, bei dem der EFSF ähnlich arbeiten soll wie eine Teilkasko.
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Was ist daran gefährlich?
Die Folgen beschreibt der Ökonom Harald Hau so: „ Wenn von Staatsanleihen im Wert von 500 Milliarden Euro die riskantesten 20 Prozent versichert werden, ist das Risiko erheblich höher, als wenn 100 Milliarden Euro zu 100 Prozent garantiert werden“. Denn selbst wenn ein Staat pleitegeht, kann er einen Teil seiner Kredite zurückzahlen. Diese Chance gibt der Fonds auf, wenn er als Teilkasko die ersten Verluste voll trägt.
Was wird aus Griechenland?
Weil Athen viel mehr Kredite benötigt als gedacht, kommt der Schuldenschnitt. Die Gläubiger müssen auf einen Großteil ihrer Forderungen verzichten. Auch der ist nicht umsonst: Damit gerät der Staat stärker unter Kontrolle der Geldgeber und verliert endgültig seine Autonomie.
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Wie beteiligen sich Banken?
Auch ihre Lasten nehmen zu. Über das Ausmaß feilschten Banken und Regierungen in schwierigen Verhandlungen. Im Juli hatten die Geldhäuser zugesagt, auf 21 Prozent ihrer Forderungen an Athen zu verzichten. Doch die Politik drängte darauf, die Quote mindestens zu verdoppeln. Zudem müssen die Banken bis Mitte 2012 ihr Eigenkapital erhöhen.
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Wie stemmen die Institute das?
Die deutschen Institute können die Abschreibungen wohl überwiegend wegstecken. Schwieriger wird es für Banken in Portugal oder Frankreich. Hier müssen im Zweifel die Heimatländer, notfalls mit Hilfe der EFSF, einspringen.
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Kann die Europäische Zentralbank weiter arbeiten wie bisher?
Frankreich wollte die EZB verpflichten, sich noch stärker beim Kampf gegen die Krise in den Dienst der Regierungen zu stellen. Deutschland wehrte den Angriff auf die Unabhängigkeit der Geldpolitik ab. Doch der politische Druck wächst.
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Die FR beantwortet die wichtigsten Fragen zur Euro-Krise:
Sind die deutschen Steuerzahler jetzt besser geschützt?
Nein, im Gegenteil. Mit dem Beschluss des Deutschen Bundestages von Mittwoch ist es sogar amtlich: Auch wenn die deutsche Garantiesumme bei 211 Milliarden Euro bleibt, steigt durch den Hebel für den Euro-Rettungsfonds EFSF das Risiko. Die Gefahr nimmt zu, dass die Summe ganz oder teilweise verloren geht.
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Plaßmann und die Finanzkrise
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Plaßmann und die Finanzkrise
Euro-Krise - nicht mehr zu übersehen. (FR vom 14.7.2011)
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Der Stolz der Hellenen (FR vom 30.6.2011)
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Taschengeld in Staatsanleihen (FR vom 18.6.2011)
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Wohl das Mindeste (FR vom 8.4.2011)
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Vertrauen in den Euro schwindet (FR vom 11..4.2011)
Inflationsängste (FR vom 12.3.2011)
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Plaßmann: Eurokrise (FR vom 26.11.2010)
Frankfurter Rundschau vom 24. November.
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Frankfurter Rundschau vom 23. September 2008
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Plaßmann: Hilfe für Irland (FR vom 13.11.2010)
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Machtphantasien (FR vom 18.7.2011)
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Glossar: Die Kürzel der Euro-Krise
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Glossar: Die Kürzel der Euro-Krise
PSI: Die Politik will private Gläubiger wie Banken und Versicherungen stärker an der Griechenland-Rettung beteiligen. In Fachkreisen wird dabei stets von PSI („Private Sector Involvement“, also Beteiligung des Privatsektors) gesprochen. Der Streit dreht sich darum, in welchem Ausmaß die Privaten auf Ansprüche gegen Griechenland verzichten.
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G20: Die Gruppe der 20 (G20) bezeichnet die Top-Wirtschaftsmächte. Zwei Drittel der Weltbevölkerung werden durch sie repräsentiert, ihre Beschlüsse haben globalen Einfluss. Anfang November beraten ihre Mitglieder erneut über die Euro-Rettung. Der Zusammenschluss wurde 1999 als Reaktion auf die Finanzkrisen in Asien, Brasilien und Russland gebildet.
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Troika: Das Wort Troika ist eigentlich keine klassische Abkürzung. Es kommt aus dem Russischen und bedeutet „Dreiergespann“. In der Schuldenkrise werden damit aber verkürzt drei Expertengruppen bezeichnet - nämlich EZB, IWF und EU-Kommission.
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SPIV: Als Option zur Euro-Rettung gilt auch ein Special Purpose Investment Vehicle (SPIV). Bei der „Investment-Zweckgesellschaft“ würden öffentliches und privates Kapital zusammengeführt. Eine oder mehrere Zweckgesellschaften könnten zentral oder gesondert in einem Land errichtet werden, das Hilfen bekommt. Die Zweckgesellschaft soll die Finanzierung von Euro-Ländern erleichtern. Sie würde in Staatsanleihen eines Landes investieren.
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IWF: Der Internationale Währungsfonds (IWF) spielt zur Bekämpfung der Euro-Schuldenkrise eine wichtige Rolle. Die Sonderorganisation der Vereinten Nationen greift ein, wenn Staaten Geldprobleme haben. Finanzhilfen sind meist an strenge Auflagen geknüpft - etwa an die Sanierung des Staatshaushalts. Bei allen Hilfsaktionen im Euroland, ob in Griechenland, Irland oder Portugal, war der IWF mit im Boot.
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EZB: Die Europäische Zentralbank (EZB) ist die Hüterin der europäischen Währung. Daher ist die Notenbank an allen wichtigen Beschlüssen in der Schuldenkrise beteiligt. Oberstes Entscheidungsgremium ist der EZB-Rat. Ihm gehören die Chefs der 17 nationalen Notenbanken und ein sechsköpfiges Direktorium an, an dessen Spitze der EZB-Präsident.
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ESM: Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) wird der Nachfolger des EFSF-Fonds. Spätestens Mitte 2013 soll er den befristeten Rettungsschirm dauerhaft ablösen und 500 Milliarden Euro an Kredithilfen bereitstellen.
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EFSM: Wenn vom EFSF-Rettungsschirm die Rede ist, fällt manchmal auch diese Abkürzung. Der Krisenfonds setzt sich nämlich aus dem Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) und dem EFSF zusammen.
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Die häufigsten Begriffe der Eurokrise - was sich dahinter verbirgt: EFSF: Einer der häufigsten Begriffe in der Schuldenkrise. Er bezeichnet den Rettungsschirm für notleidende Euro-Länder. Die Abkürzung steht für die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF). Ermöglicht wird damit ein Fonds, der schuldengeplagten Euro-Staaten mit Krediten hilft. Die EFSF kann Hilfen von bis zu 440 Milliarden Euro vergeben. Ihre Effizienz soll noch vergrößert werden: Ein Modell dafür ist ein sogenannter Hebel. Er soll die Schlagkraft des Fonds erhöhen, indem ein Teil der Anleihen notleidender Staaten von der EFSF gegen Ausfall versichert wird - dafür würden dann keine direkten Kredite mehr vergeben.
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CDS: Ein Schuldenschnitt ist auch deswegen so sehr umstritten, weil er Kreditausfallversicherungen (CDS oder „Credit Default Swaps“) auslösen könnte, sobald die Ratingagenturen für ein Land das Urteil „Zahlungsausfall“ („Default“) ausrufen. Es gibt Experten, die befürchten, dass dann eine unkontrollierbare Kettenreaktion in Gang kommt, die etliche Kreditinstitute in den Abgrund reißen könnte. (dpa)
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Nach dem seit 14. Oktober 2011 geltenden Gesetz sollte ein mehrstufiges Verfahren gelten. Grundsätzlich braucht der deutsche Vertreter im Gremium der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität EFSF die Zustimmung des Deutschen Bundestages. In Eilfällen sollte das Beteiligungsrecht jedoch von dem Sondergremium ausgeübt werden.
Das Gremium besteht aus neun Abgeordneten, die am Mittwoch aus den gegenwärtig 41 Mitgliedern des Haushaltsausschusses gewählt worden sind. Bei Euro-Notmaßnahmen zur Verhinderung von Ansteckungsgefahren auf andere Länder wurde stets von besonderer Eilbedürftigkeit oder Vertraulichkeit ausgegangen, sodass das Sondergremium hier immer zuständig wäre. In allen übrigen Fällen hätte die Bundesregierung Eilbedürftigkeit und Vertraulichkeit geltend machen können, sodass auch dann das Sondergremium verantwortlich gewesen wäre. Die Mehrheit des Haushaltsausschusses hätte allerdings Widerspruch einlegen und wiederum die Zustimmungskompetenz des gesamten Bundestages durchsetzen können.
Der Zweite Senat sprach diesem Sondergremium nun vorerst die Entscheidungsbefugnis ab. Die Richter begründeten ihre Entscheidung mit der in Eilverfahren üblichen Folgenabwägung. Danach seien die Nachteile schwerwiegender, wenn das Gremium jetzt Entscheidungen treffen könne, später aber eine Verletzung der Beteiligungsrechte des Bundestages festgestellt würde. Denn dann wären die Entscheidungen zum Euro-Rettungsschirm völkerrechtlich bindend getroffen und nicht durch das Bundesverfassungsgericht rückholbar.
Dagegen seien die Folgen weniger schwerwiegend, wenn das Gremium jetzt entscheiden könne und im Hauptsacheverfahren keine Verletzung der Mitwirkungsrechte der Abgeordneten festgestellt werden könnte. Denn in der Zwischenzeit könne der Bundestag entscheiden. Die Bundesregierung „könne jederzeit notwendige Zustimmungen gegenüber dem Deutschen Bundestag beantragen, über die dann das Plenum entscheidet“, so die Begründung des Zweiten Senats. Die Entscheidung war in Karlsruhe noch in der Nacht zum Freitag gefallen.
Der FDP-Bundestagsabgeordnete Frank Schäffler hat den Stopp der Entscheidungsbefugnis des neuen Neunergremiums zum Euro-Rettungsfonds durch die Karlsruher Verfassungsrichter begrüßt. „Die Eilentscheidung des Verfassungsgerichts ist eine Ohrfeige fürs Parlament“, sagte Schäffler dem „Handelsblatt Online“.
Konsequenz müsse sein, dass die „Schuldenschirmpolitik nicht im Hinterzimmer entschieden werde, sagte Schäffler. “Das Haushaltsrecht ist das Königsrecht des Parlaments und nicht nur von neun Abgeordneten.„ Die Karlsruher Richter hatten einem entsprechenden Eilantrag zweier SPD-Abgeordneter in der Nacht zum Freitag stattgegeben. (rtr/dapd)