Jetzt jubilieren sie wieder, die Lohndrücker von der Billigpost, die PINs und TNTs - und feiern den Wettbewerb. Auch in zweiter Instanz ist die Mindestlohn-Verordnung der Bundesregierung für die Briefbranche vor Gericht durchgefallen.
Was der Arbeitgeberverband Postdienste - in dem der gelbe Ex-Monopolist den Ton angibt - mit Verdi ausgehandelt und Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) als Mindestlohn der ganzen Brief-Branche vorgeschrieben hat, ist schlicht rechtswidrig, urteilte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Falsch adressiert, könnte man auch sagen, ist die Mindestlohn-Verordnung zum Irrläufer geworden. Denn gemäß Entsendegesetz dürfe eine solche Vorgabe nur für nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelten und könne damit nicht auf die gesamte Branche mit ihren rund 220 000 Beschäftigen ausgeweitet werden.
Soweit das - noch nicht höchstrichterliche - Urteil zum Handwerklichen. Was aber ist politisch vom Branchen-Mindestlohn zu halten? Gar nichts. Dass die Post mit ihrem "Preis" Wettbewerber von den Briefkästen fernhalten will, ist so offensichtlich wie die Intention der jungen Konkurrenten, den Knochenjob der Zusteller möglichst billig zu machen.
Doch wir brauchen beides: Wettbewerb und Schutz gegen Ausbeutung - und deshalb einen gesetzlichen, nationalen Mindestlohn für alle, den die Politik definiert und nicht der Branchen-Primus.
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