Es käme einer kleinen Revolution gleich, wenn Gesetz würde, was dem DGB in Sachen Managervergütung vorschwebt: Umorientierung des Leistungsbegriffs bei der Bemessung der Top-Einkommen. Statt raschen Profit, steigenden Kurs und hohe Dividende als einzige Antriebsfedern des Vorstandes soll das Interesse des Gesamtunternehmens, inklusive Belegschaft und Standort-Region, zum Maßstab für unternehmerisches Handeln werden. Utopisch? Tatsächlich hat der sozial erweiterte Zweck des Wirtschaftens längst Einzug in die Schaufenster-Kapitel der Geschäftsberichte gefunden. Da ist viel die Rede von der Verantwortung der Chefs. Solange jedoch die Vertreter des Kapitals fast allein über Position und Vergütung der Führungskräfte entscheiden, werden diese einen Teufel tun, sich mit den Eignern der Firma anzulegen. Es wäre schon viel gewonnen, wenn die von Finanzinvestoren gepuschte kurzfristige Gewinnmaximierung durch einen längerfristigen auf Stabilität angelegten Unternehmenskurs abgelöst würde.
Bislang operieren die Reformer der Koalition nur an der Oberfläche des Problems. So sollen Manager für gravierende Fehlentscheidungen haften. Wer aber entscheidet, was ein "schwerer Fehler" ist? Änderungen wie die Begrenzung der Aufsichtsratsmandate, die Sperrfrist beim Wechseln vom Vorstand in das Kontrollgremium oder die Debatte der Vergütung im größeren Kreis richten sich gegen die bisherige Kungelei der Selbstbediener. Sie sind Trippelschritte auf dem Weg in ein neues System.
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