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Kommentar zum Mindestlohn: Murks

Maximaler Aufwand - minimaler Ertrag: Die Bilanz der bisherigen Mindestlohn-Politik der Bundesregierung ist äußerst dürftig. Von Eva Roth

Eva Roth ist Wirtschaftsredakteurin der Frankfurter Rundschau.
Eva Roth ist Wirtschaftsredakteurin der Frankfurter Rundschau.
Foto: FR

Maximaler Aufwand - minimaler Ertrag: Die Bilanz der bisherigen Mindestlohn-Politik der Bundesregierung ist äußerst dürftig. Vielleicht werden einige Beschäftigte davon profitieren, dass jetzt für weitere Branchen wie Pflegedienste und Abfallwirtschaft eine Lohnuntergrenze gelten soll - vielleicht aber auch nicht.

In der Postbranche ist jedenfalls der juristische Streit über den Mindestlohn noch nicht zu Ende. Und in anderen Wirtschaftszweigen sind weiterhin unanständig niedrige Stundenlöhne von vier oder fünf Euro erlaubt.

In der Zeitarbeit dürften die meisten Beschäftigten gar nichts von dem jetzigen Beschluss haben. Zurzeit sagt das Gesetz: Leiharbeiter müssen genauso behandelt werden wie Stammbeschäftigte - es sei denn, ein Tarifvertrag regelt etwas anderes.

In der Praxis bedeutet dies meist: Leihkräfte verdienen weniger als Festangestellte, weil ihre Tariflöhne niedriger sind als in den Industriezweigen, in denen sie beschäftigt sind.

Jetzt will die Koalition zusätzlich eine gesetzliche Untergrenze einziehen, die sich laut CDU an dem niedrigsten Tariflohn in der Zeitarbeit orientieren soll. Der beträgt gerade mal 6,52 Euro pro Stunde im Westen.

Damit ist für die meisten Leiharbeiter nichts gewonnen. Sie werden keinen Cent mehr verdienen. Und am grundsätzlichen Problem ändert sich nichts: Zeitarbeiter bleiben Beschäftigte zweiter Klasse, Betriebe können sie weiterhin anheuern, um die höheren Tarifstandards ihrer Branche zu umgehen.

Ein bundesweiter gesetzlicher Mindestlohn, den die CDU verteufelt, würde diesen Missstand nicht beheben. Er würde auch nicht allüberall für faire Arbeitsbedingungen sorgen, wie die SPD gern suggeriert. Er würde aber immerhin in der gesamten Republik Hungerlöhne verbieten.

Die Gewerkschaften haben es nicht geschafft, Vier-Euro-Jobs zu verhindern. Deshalb muss der Staat helfen - ausnahmsweise nur mit einem Gesetz.

Autor:  EVA ROTH
Datum:  14 | 1 | 2009
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