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Korruption: Unter den Tisch gekehrt

Vor zwei Jahren erschütterte der Fangprämienskandal das Gesundheitswesen. Die Aufklärung steht noch aus.

Im OP: Für Einweisungen ins Krankenhaus erhielten niedergelassene Ärzte Prämien.
Im OP: Für Einweisungen ins Krankenhaus erhielten niedergelassene Ärzte Prämien.
Foto: dapd

Mit harschen Worten hat die Anti-Korruptionsorganisation Transparency International die Aufarbeitung eines Skandals um geschmierte Ärzte als völlig unzureichend kritisiert. Vor mittlerweile mehr als zwei Jahren war bekanntgeworden, dass Krankenhäuser niedergelassenen Medizinern Geld für die Einweisung von Patienten bezahlt hatten. So wollten die Kliniken ihr Geschäft ankurbeln. Nach Bekanntwerden der Missstände versprachen die Vertreter von Kliniken und Ärzten vehement dagegen vorzugehen. Ob sie Wort gehalten haben, ist unbekannt.

„Der ganze Aufklärungsprozess ist völlig intransparent. Kein Mensch kann beurteilen, wie viele Fälle von Prämienzahlungen es gegeben hat“, zieht Transparency-Vorstand Anke Martiny Bilanz. „Es ist ausgegangen wie das Hornberger Schießen – es wurde viel angekündigt, aber es ist nichts dabei herausgekommen.“
Dabei hatten die Bundesärztekammer, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft Aufklärung gelobt. Sie bezeichneten die Prämienzahlungen als Verstöße gegen gesetzliche und berufsrechtliche Bestimmungen und kündigten an, diesen „mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln nachzugehen und sie ahnden zu lassen“. Bis heute haben sie der Öffentlichkeit keine Bilanz darüber vorgelegt, was bei den Aufklärungen herausgekommen ist.

Die Prämienzahlungen könnten weit verbreitet gewesen sein. Unmittelbar nach Bekanntwerden des sogenannten Fangprämien-Skandals hatte die Bundesärztekammer den Anteil der unsauberen Einweisungen in Krankenhäusern auf bis zu 30 Prozent geschätzt – später sprach sie nur noch von Einzelfällen. Heute drängt sich der Eindruck auf, dass sie mit der Geschichte am liebsten gar nichts mehr zu tun haben möchte. Die Frankfurter Rundschau hatte der Bundesärztekammer in den vergangenen Monaten mehrere Anfragen zu diesem Thema gestellt. Die Pressestelle versprach jeweils einen Rückruf – dazu ist es nie gekommen.

Bis zu 1000 Euro pro Fall

Die Prämienzahlungen versteckten die Kliniken in Kooperationsverträgen mit niedergelassenen Ärzten. Solche Kooperationsverträge sind im Prinzip legal. Die Gesetze sehen vor, dass Krankenhäuser und Praxisärzte zusammenarbeiten – und dass die Kliniken für Leistungen, die sie an niedergelassene Mediziner delegieren, eine Vergütung bezahlen. Manche dieser Verträge wurden jedoch dazu missbraucht, Prämienzahlungen zu verschleiern. Ärzte konnten mit der Einweisung eines Patienten Prämien von bis zu 1000 Euro erzielen. Die Deutsche Urologische Gesellschaft sprach von Bezahlungen, die das Zehn- bis 20-fache dessen ausmachten, was ein Urologe ansonsten pro Quartal für die Behandlung eines Patienten erhalte.

Bei der Aufklärung der Vorfälle sollten sogenannte Clearingstellen helfen. Diese Kommissionen auf Länderebene sollten als problematisch empfundene Vertragsangebote zur Zusammenarbeit von Ärzten und Krankenhäusern auf ihre rechtliche Zulässigkeit prüfen. Schon deren Errichtung zog sich lange hin, inzwischen gibt es sie aber in jedem Bundesland, wie aus einer Aufstellung der Deutschen Krankenhausgesellschaft hervorgeht.

Transparency International lässt an den Clearingstellen jedoch kein gutes Haar. „Die Clearingstellen sind überflüssig wie ein Kropf“, sagt Anke Martiny. Damit werde der Öffentlichkeit nur suggeriert, dass die verantwortlichen Instanzen mit aller Macht Aufklärung betreiben. Für Aufklärungsarbeiten seien die Clearingstellen gar nicht nötig, sagt Martiny. Es gebe bereits ganz andere Instrumente dafür. „Die Kassenärztlichen Vereinigungen sind seit 2005 verpflichtet, Stellen zur Überprüfung des Fehlverhaltens im Gesundheitswesen einzurichten. Diese hätten seit Jahren solche Fälle aufklären müssen“, so Martiny. Auch der Spitzenverband der Krankenkassen äußerte in einem Bericht an das Bundesgesundheitsministerium Zweifel an den Clearingstellen. Es sei fraglich, ob diese ausreichten, um die Missstände zu beseitigen.

Tatsächlich scheint die Arbeit der Clearingstellen nicht wirklich auf die Aufklärung des Korruptionsskandals gerichtet zu sein. Laut einer Aufstellung der Deutschen Krankenhausgesellschaft haben sie zwar zum Stand Juli 2011 mindestens zwei Dutzend Verfahren bearbeitet. Eine Stichprobe dieser Zeitung in mehreren Ländern hat jedoch ergeben, dass die befragten Stellen vor allem Vertragsentwürfe für die Zusammenarbeit von Kliniken und Ärzten überprüft haben. Es stellt zwar eine Verbesserung dar, wenn solche – vom Gesetzgeber gewollten – Kooperationsverträge nun auf ihre Richtigkeit hin geprüft werden, bevor sie unterschrieben werden. Mit einer Aufarbeitung des Fangprämien-Skandals hat das aber nichts zu tun. In mindestens acht Bundesländern haben die Clearingstellen zudem bis Juli 2011 kein einziges Verfahren durchgeführt.

Das Bundesgesundheitsministerium verwies auf Anfrage auf das Versorgungsstrukturgesetz, das demnächst beschlossen werden soll. Darin wird Kassenärzten als Reaktion auf den Fangprämienskandal ausdrücklich gesetzlich untersagt, für die Überweisung von Patienten Geld oder andere Vorteile anzunehmen.

Nach einer Aufklärung der bisherigen Fälle im Fangprämien-Skandal sieht aber das nicht aus.

Autor:  Daniel Baumann
Datum:  26 | 12 | 2011
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